Daten
Kommune
Willich
Größe
141 kB
Datum
06.09.2018
Erstellt
07.06.18, 12:16
Aktualisiert
07.06.18, 12:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage
- öffentlich 18/217
STADT WILLICH
Fachbereich
Geschäftsbereich
Datum
Service
Gemeinschaftsbetriebe
Willich
17.05.2018
Aktenzeichen
Beratungsfolge
TOP
Sitzungsdatum
Betriebsausschuss
5.
14.06.2018
Rat
06.09.2018
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes OWB und Behandlung des
Jahresergebnisses für das Wirtschaftsjahr 2017 sowie Entlastung der Betriebsleitung bzw.
des Betriebsausschusses
Sachverhalt:
Der Betriebsleiter hat gemäß § 21 ff der Eigenbetriebsverordnung für das Land NordrheinWestfalen den Jahresabschluss, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhang und
den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 aufgestellt, die nach § 26 Abs. 1 EigVO dem
Betriebsausschuss zur Beratung vorzulegen sind.
Die durch Beschluss des Betriebsausschusses vom 22.11.2017 – TOP 10 - mit der
Abschlussprüfung gemäß § 5 Abs. 5 EigVO beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr.
Heilmaier & Partner GmbH, Carl-Wilhelm-Str. 16, 47798 Krefeld, hat den Prüfungsbericht
vorgelegt.
Für die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes ist die Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Gemeindeprüfungsanstalt bedient sich hierzu eines
Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat
mit Schreiben vom 18.12.2017 zugestimmt, die o. a. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der
Jahresabschlussprüfung 2017 zu beauftragen.
Gemäß § 26 Abs. 2 i.V.m. § 4 EigVO stellt der Rat der Stadt den Jahresabschluss und den
Lagebericht fest. Er entscheidet dabei auch über die Behandlung des Jahresergebnisses und die
Entlastung des Betriebsausschusses. Die Feststellung durch den Rat erfolgt nach Mitteilung der
Gemeindeprüfungsanstalt, dass sie den vom Wirtschaftsprüfer erteilten Bestätigungsvermerk
übernimmt bzw. ergänzt.
Gemäß § 10 Abs. 6 EigVO soll ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch
Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden.
Für die Entlastung der Betriebsleitung ist gemäß § 5 Abs. 5 EigVO der Betriebsausschuss
zuständig.
Der Jahresabschluss 2017 von OWB weist bei einer Bilanzsumme in Höhe von 14.060.836,63 €
(Vorjahr: 14.612.384,93 €) einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -26.835,32 € (Vorjahr: -83.242,79
€) aus. Gemäß § 4 Buchstabe c EigVO entscheidet der Rat über die Behandlung des
Jahresergebnisses. Der Betriebsleiter schlägt vor, den Jahresfehlbetrag des Wirtschaftsjahres
2017 in Höhe von -26.835,32 € auf neue Rechnung vorzutragen und die Jahresfehlbeträge der
Jahre 2011
(-25.123,59 €) und 2012 (-262.375,96 €) sowie die Jahresüberschüsse 2013
(+48.182,49 €) und 2014 (+9.446,48 €) mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Diese
Empfehlung deckt sich mit dem Vorschlag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier &
Partner GmbH.
Finanzielle Auswirkungen (einschließlich Folgekosten):
-Beschlussempfehlung:
1. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des von dem Betriebsleiter mit
einer Bilanzsumme von 14.060.836,63 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -26.835,32 €
aufgestellten Jahresabschlusses 2017 und des Lageberichtes für OWB.
Dieser Empfehlung liegen die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes zugrunde. Die Empfehlung ergeht unter dem Vorbehalt, dass die
Gemeindeprüfungsanstalt den Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Verlust des Wirtschaftsjahres 2017 von OWB in Höhe von -26.835,32 € ist auf neue
Rechnung vorzutragen.
2. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Jahresfehlbeträge der Jahre 2011
(-25.123,59 €) und 2012 (-262.375,96 €) sowie die Jahresüberschüsse 2013 (+48.182,49 €)
und 2014 (+9.446,48 €) mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
3. Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung des Eigenbetriebes OWB Entlastung für das
Jahr 2017.
4. Der Stadtrat beschließt die Feststellung des von dem Betriebsleiter mit einer Bilanzsumme von
14.060.836,63 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von - 26.835,32 € aufgestellten
Jahresabschlusses 2017 und des Lageberichtes für OWB. Der Verlust des Wirtschaftsjahres
2017 von OWB in Höhe von - 26.835,32 € ist auf neue Rechnung vorzutragen.
5. Der Stadtrat beschließt die Jahresfehlbeträge der Jahre 2011 (-25.123,59 €) und 2012
(-262.375,96 €) sowie die Jahresüberschüsse 2013 (+48.182,49 €) und 2014 (+9.446,48 €) mit
der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
6. Darüber hinaus erteilt der Stadtrat dem Betriebsausschuss in Bezug auf den Eigenbetrieb OWB
Entlastung für das Jahr 2017.
(Willy Kerbusch)
Erster Beigeordneter
Anlage(n):
Jahresabschlussbericht 2017 OWB
Sitzungsvorlage 18/217
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