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Beschlussvorlage (Sportpauschale hier: Antrag der SPD/FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
79 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
12.06.18, 18:06
Aktualisiert
12.06.18, 18:06
Beschlussvorlage (Sportpauschale
hier: Antrag der SPD/FDP-Fraktion) Beschlussvorlage (Sportpauschale
hier: Antrag der SPD/FDP-Fraktion)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Jung. Vorlagennummer: VL-129/2018 Langerwehe, den 07.06.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Schul- und Sportangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Sportpauschale hier: Antrag der SPD/FDP-Fraktion Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 06. Juni 2018 stellt die SPD/FDP-Fraktion den Antrag die in der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses abgesetzte Vorlage (VL-100/2018) zu Tagesordnungspunkt 4 Haushaltsentlastung im Bereich der Sportstätten, im zuständigen Ausschuss für Schul- und Sportangelegenheiten zu beraten und zu beschließen. Die Gemeinde Langewehe erhält jährlich einen Betrag in Höhe von 60.000,00€ als Pauschale Zuweisung zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Sportbereich (Sportpauschale) nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG). Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde die Sportpauschale zum größten Teil an die Vereine zur Umsetzung verschiedenster Maßnahmen oder zur Tätigung von Anschaffungen weitergeleitet. Ein geringer Teil verbleibt bei der Gemeinde zur Deckung von unvorhergesehenen Reparaturund Sanierungsarbeiten an den Sportstätten, welche im Haushalt nicht eingeplant sind. Seit dem Jahre 2008 werden die gemeindlichen Sportanlagen durch die Fußballvereine der Gemeinde Langerwehe instand gehalten, hierfür stellt die Gemeinde Langerwehe den Vereinen Sportheim- und Sportplatzbudgets zur Verfügung. Die Verwaltung leistet hierfür im Jahr 2018 einen Zuschussbetrag in Höhe von 110.250,00€ an die Vereine zur Instandsetzung und Unterhaltung der Sportanlagen in der Gemeinde. Die Verwaltung schlägt vor, ab dem Haushaltsjahr 2019 die Mittel der Sportpauschale zur Deckung der Instandhaltungskosten der Sportanlagen zu verwenden, die Zuschüsse an die Vereine über diese teilweise zu decken, um eine Entlastung des gemeindlichen Haushaltes zu erzielen. Die Erlasse des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NordrheinWestfalen, Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalens für pauschale Zuweisung zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Sportbereich (Sportpauschale) nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) sowie der Antrag der SPD/FDP-Fraktion ist als Anlage beigefügt. Drucksache VL-129/2018 Finanzielle Auswirkungen: Seite - 2 - Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Es wäre eine Entlastung im Bereich der Sportplatz- und Sportheimunterhaltung in Höhe von 60.000,00€ zu erzielen, so dass die Aufwendungen im Bereich der Sportstätten im Haushalt der Gemeinde ab dem Jahre 2019 50.250,00€ betragen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schul- und Sportangelegenheiten empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die Mittel der Sportpauschale ab dem Jahre 2019 zur Deckung der Sportplatz- und Sportheimbudgets zu verwenden. Der Bürgermeister (Göbbels)