Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
79 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
12.06.18, 18:06
Aktualisiert
12.06.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Jung.
Vorlagennummer: VL-129/2018
Langerwehe, den 07.06.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Schul- und Sportangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Sportpauschale
hier: Antrag der SPD/FDP-Fraktion
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 06. Juni 2018 stellt die SPD/FDP-Fraktion den Antrag die in der 17.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses abgesetzte Vorlage (VL-100/2018) zu
Tagesordnungspunkt 4 Haushaltsentlastung im Bereich der Sportstätten, im zuständigen
Ausschuss für Schul- und Sportangelegenheiten zu beraten und zu beschließen.
Die Gemeinde Langewehe erhält jährlich einen Betrag in Höhe von 60.000,00€ als
Pauschale Zuweisung zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Sportbereich
(Sportpauschale) nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG). Bis zum jetzigen
Zeitpunkt wurde die Sportpauschale zum größten Teil an die Vereine zur Umsetzung
verschiedenster Maßnahmen oder zur Tätigung von Anschaffungen weitergeleitet. Ein
geringer Teil verbleibt bei der Gemeinde zur Deckung von unvorhergesehenen Reparaturund Sanierungsarbeiten an den Sportstätten, welche im Haushalt nicht eingeplant sind.
Seit dem Jahre 2008 werden die gemeindlichen Sportanlagen durch die Fußballvereine
der Gemeinde Langerwehe instand gehalten, hierfür stellt die Gemeinde Langerwehe den
Vereinen Sportheim- und Sportplatzbudgets zur Verfügung. Die Verwaltung leistet hierfür
im Jahr 2018 einen Zuschussbetrag in Höhe von 110.250,00€ an die Vereine zur
Instandsetzung und Unterhaltung der Sportanlagen in der Gemeinde. Die Verwaltung
schlägt vor, ab dem Haushaltsjahr 2019 die Mittel der Sportpauschale zur Deckung der
Instandhaltungskosten der Sportanlagen zu verwenden, die Zuschüsse an die Vereine
über diese teilweise zu decken, um eine Entlastung des gemeindlichen Haushaltes zu
erzielen.
Die Erlasse des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NordrheinWestfalen, Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalens für pauschale Zuweisung
zur Unterstützung kommunaler Aufgabenerfüllung im Sportbereich (Sportpauschale) nach
dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) sowie der Antrag der SPD/FDP-Fraktion ist als
Anlage beigefügt.
Drucksache VL-129/2018
Finanzielle Auswirkungen:
Seite - 2 -
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Es wäre eine Entlastung im Bereich der Sportplatz- und Sportheimunterhaltung in Höhe
von 60.000,00€ zu erzielen, so dass die Aufwendungen im Bereich der Sportstätten im
Haushalt der Gemeinde ab dem Jahre 2019 50.250,00€ betragen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schul- und Sportangelegenheiten empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss sowie dem Rat, die Mittel der Sportpauschale ab dem Jahre 2019 zur
Deckung der Sportplatz- und Sportheimbudgets zu verwenden.
Der Bürgermeister
(Göbbels)