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Beschlussvorlage (Erschließung Teilbereich „Auf der Kumm“, Frohngau)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
220 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
12.06.18, 13:02
Aktualisiert
12.06.18, 13:02
Beschlussvorlage (Erschließung Teilbereich „Auf der Kumm“, Frohngau) Beschlussvorlage (Erschließung Teilbereich „Auf der Kumm“, Frohngau) Beschlussvorlage (Erschließung Teilbereich „Auf der Kumm“, Frohngau)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/M Vorlage 978 /X.L. Datum: 12.06.2018 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 19.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 26.06.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 03.07.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erschließung Teilbereich „Auf der Kumm“, Frohngau Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, die Erschließung des westlichen Teilbereichs „Auf der Kumm“ in Frohngau im Jahre 2018 zu sichern, die notwendigen Maßnahmen zur Kanalisation und Wasserversorgung unter Einbeziehung eines Fachbüros beschränkt auszuschreiben und den Auftrag an die billigstbietende Firma zu vergeben. Begründung: Bereits im Jahre 2006 wurde die Genehmigung zum Bau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Teilbereich „Auf der Kumm“ in westlicher Richtung erteilt. Dieser Teilbereich wird teilweise von der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau erfasst und im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche (M) ausgewiesen. Für das seinerzeitige Bauvorhaben konnte die Ver- und Entsorgung in der Art und Weise gesichert werden, dass der Grundstückseigentümer über verlängerte Grundstücksanschlüsse an die unmittelbar verlaufende gemeindliche Kanalisation sowie Wasserversorgung im Bereich des angrenzenden Wirtschaftweges angeschlossen werden konnte. Zwischenzeitlich liegen der Gemeinde zwei weitere Bauanträge auf Errichtung von Einfamilienwohnhäusern vor. Aufgrund dessen wäre es nunmehr notwendig, die Ver- und Entsorgung für die Grundstücke zu gewährleisten. Hierfür ist vorgesehen, ausgehend von dem westlich gelegenen Wirtschaftsweg die Wasserversorgung sowie Kanalisation im Trennsystem in östlicher Richtung auf einer Länge von ca. 130 m herzustellen. Damit der jetzige Fahrbahnzustand der Straße „Auf der Kumm“ nicht beansprucht werden muss und in seiner jetzigen Art als „Baustraße“ beibehalten werden kann, ist vorgesehen, die Ver- und Entsorgungsleitungen weitestgehend über Privateigentum zu verlegen. Es ist nunmehr beabsichtigt, unter Einbeziehung eines Fachbüros die notwendigen Kanalisations- und Wasserleitungsmaßnahmen beschränkt auszuschreiben und an die billigstbietende Firma zu vergeben, damit die Erschließung bis Ende 2018 gesichert ist. 3 In den jeweiligen Wirtschaftsplänen 2018 sind entsprechende Mittel berücksichtigt. Nach Abschluss der Maßnahme werden von den Anliegern aller erschlossenen Grundstücke Beiträge nach dem KAG erhoben. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister