Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
220 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
12.06.18, 13:02
Aktualisiert
12.06.18, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/M
Vorlage 978 /X.L.
Datum: 12.06.2018
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
19.06.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
26.06.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
03.07.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erschließung Teilbereich „Auf der Kumm“, Frohngau
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die Erschließung des westlichen Teilbereichs „Auf der Kumm“
in Frohngau im Jahre 2018 zu sichern, die notwendigen Maßnahmen zur Kanalisation und Wasserversorgung unter Einbeziehung eines Fachbüros beschränkt
auszuschreiben und den Auftrag an die billigstbietende Firma zu vergeben.
Begründung:
Bereits
im
Jahre
2006
wurde
die
Genehmigung
zum
Bau
eines
Einfamilienwohnhauses auf dem Teilbereich „Auf der Kumm“ in westlicher Richtung erteilt. Dieser Teilbereich wird teilweise von der Ortslagenabrundungssatzung Frohngau erfasst und im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche (M)
ausgewiesen. Für das seinerzeitige Bauvorhaben konnte die Ver- und Entsorgung
in der Art und Weise gesichert werden, dass der Grundstückseigentümer über
verlängerte Grundstücksanschlüsse an die unmittelbar verlaufende gemeindliche
Kanalisation sowie Wasserversorgung im Bereich des angrenzenden Wirtschaftweges angeschlossen werden konnte.
Zwischenzeitlich liegen der Gemeinde zwei weitere Bauanträge auf Errichtung
von Einfamilienwohnhäusern vor. Aufgrund dessen wäre es nunmehr notwendig,
die Ver- und Entsorgung für die Grundstücke zu gewährleisten. Hierfür ist vorgesehen, ausgehend von dem westlich gelegenen Wirtschaftsweg die Wasserversorgung sowie Kanalisation im Trennsystem in östlicher Richtung auf einer Länge
von ca. 130 m herzustellen. Damit der jetzige Fahrbahnzustand der Straße „Auf
der Kumm“ nicht beansprucht werden muss und in seiner jetzigen Art als „Baustraße“ beibehalten werden kann, ist vorgesehen, die Ver- und Entsorgungsleitungen weitestgehend über Privateigentum zu verlegen.
Es ist nunmehr beabsichtigt, unter Einbeziehung eines Fachbüros die notwendigen Kanalisations- und Wasserleitungsmaßnahmen beschränkt auszuschreiben
und an die billigstbietende Firma zu vergeben, damit die Erschließung bis Ende
2018 gesichert ist.
3
In den jeweiligen Wirtschaftsplänen 2018 sind entsprechende Mittel berücksichtigt. Nach Abschluss der Maßnahme werden von den Anliegern aller erschlossenen Grundstücke Beiträge nach dem KAG erhoben.
gez. Pracht
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Bürgermeister