Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
145 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
12.06.18, 11:02
Aktualisiert
13.06.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 960 /X.L. Z.1
Datum: 12.06.2018
ERWEITERUNG
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
12.06.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
d) Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14
Nr. 142
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
d)
Zum Bauantrag auf Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke mit
Futterlager, Bewegungsfläche für vier Pferde, landwirtschaftliche Maschinen
und Geräte und einer Mistlege auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Frohngau gelegenen Grundstück Gemarkung Frohngau, Flur 14
Nr. 142 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB solange
zu versagen, bis dass
a) eine transparente Aufklärung des Sachverhalts in Abstimmung mit
dem Bauordnungsamt des Kreises Euskirchen und der Landwirtschaftskammer erfolgt ist, wobei auch die Aspekte der beiden nicht
genehmigten Stallgebäude zu klären sind,
b) weiterhin wie 2013 die Festschreibung, dass ein Wohngebäude am
Standort nicht vorgesehen ist und erlaubt wird.
c) Etwaigen Erschließungsmaßnahmen durch die Gemeinde wird nicht
zugestimmt.
Die Stellungnahme des Rechtsbeistandes der Gemeinde vom 29.10.2013 ist
nochmals beigefügt.
Begründung:
Zur Rechtssicherheit ist der Beschlussvorschlag zu Vorlage 960/X.L. detaillierter
definiert worden.
gez. Pracht
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Bürgermeister