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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; d) Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
145 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
12.06.18, 11:02
Aktualisiert
13.06.18, 11:02
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
d)	Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
d)	Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 960 /X.L. Z.1 Datum: 12.06.2018 ERWEITERUNG An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 12.06.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; d) Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke, Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen: d) Zum Bauantrag auf Errichtung einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke mit Futterlager, Bewegungsfläche für vier Pferde, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte und einer Mistlege auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Frohngau gelegenen Grundstück Gemarkung Frohngau, Flur 14 Nr. 142 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB solange zu versagen, bis dass a) eine transparente Aufklärung des Sachverhalts in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt des Kreises Euskirchen und der Landwirtschaftskammer erfolgt ist, wobei auch die Aspekte der beiden nicht genehmigten Stallgebäude zu klären sind, b) weiterhin wie 2013 die Festschreibung, dass ein Wohngebäude am Standort nicht vorgesehen ist und erlaubt wird. c) Etwaigen Erschließungsmaßnahmen durch die Gemeinde wird nicht zugestimmt. Die Stellungnahme des Rechtsbeistandes der Gemeinde vom 29.10.2013 ist nochmals beigefügt. Begründung: Zur Rechtssicherheit ist der Beschlussvorschlag zu Vorlage 960/X.L. detaillierter definiert worden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister