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Beschlussvorlage (Qualifizierung von Investorenprojekten hier: 2. Qualifizierung zum Bebauungsplankonzept TÜ 365 "Maximilianstraße", Stadtteil Türnich)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
1,1 MB
Datum
04.07.2018
Erstellt
12.06.18, 18:16
Aktualisiert
12.06.18, 18:16
Beschlussvorlage (Qualifizierung von Investorenprojekten
hier: 2. Qualifizierung zum Bebauungsplankonzept TÜ 365 "Maximilianstraße", Stadtteil Türnich) Beschlussvorlage (Qualifizierung von Investorenprojekten
hier: 2. Qualifizierung zum Bebauungsplankonzept TÜ 365 "Maximilianstraße", Stadtteil Türnich) Beschlussvorlage (Qualifizierung von Investorenprojekten
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: M.Schoppe TOP Drs.-Nr.: 365.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 19.06.2018 Stadtrat 04.07.2018 X 01.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Qualifizierung von Investorenprojekten hier: 2. Qualifizierung zum Bebauungsplankonzept TÜ 365 "Maximilianstraße", Stadtteil Türnich X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf siehe nächste Seite Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Schoppe gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez: Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez: Nimtz Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: A . B C gemäß der Verwaltungsempfehlung ist die Verdichtung sichtbar zu reduzieren und auf den Bau von Reihenmittelhäusern weitestgehend zu verzichten - stattdessen sollten Doppelhaushälften (Reihenendhäuser) vorgesehen werden die Verwaltung zu beauftragen auf Grundlage des Beschlusses mit dem Vorhabenträger Gespräche zu führen und das Ergebnis in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen mit dem Investor sind von der Verwaltung Gespräche zur Einhaltung der im beschlossenen Klimaschutzkonzept der Kolpingstadt Kerpen vereinbarten Ziele, z.B. über ein integriertes Quartiersenergiekonzept zu führen Beschlussvorlage 365.18 Seite 2 Begründung: In der 23. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 23.12.2017 wurde dem Auschuss eine Qualifizierung des Investorenkonzeptes „Maximilianstraße, ehemaliges BOWA Gelände“ zur Beratung vorgelegt. Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst: Auf der Grundlage diese Beschlusses wurde der Vorhabenträger gebeten sein Konzept - insbesondere hinsichtlich der Wohnform und der Wohndichte- zu überarbeiten. Die folgende Gegenüberstellung beinhaltet das Urkonzept vom 14.09.2017 (oben) und die überarbeitete Variante vom 14.02.2018 (unten). Beschlussvorlage 365.18 Seite 3    Die Wohnanlage des Vorhabenträgers „Deutsche Reihenhaus“ ist mit 45 Wohneinheiten Beschlussvorlage 365.18 Seite 4 unverändert geblieben, allerdings wurde ein Teil der 4er- Gruppen in zusätzliche 3erGruppen umgewandelt.  Am südlichen Rand des Baugebietes (Bereich der frei verkäuflichen Grundstücke) wurden die 22 Doppelhäuser nun zeichnerisch als 8 Doppelhäuser und 8 freistehende EFH dargestellt.  Im östlichen Plangebiet wird unverändert von 20-30 Wohnungen ausgegangen, der Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen wurde auf 12-15 WE - je nach Wohnungsgröße – beziffert.  Weitere 8 WE werden von der DRH in Form von Reihenhäusern für selbstgenutzte Eigentumsmaßnahmen vorgehalten, damit soll sichergestellt werden, dass der Neubau oder Erwerb von Wohneigentum (mind. 8 WE) von Haushalten erfolgt, die eine öffentliche Förderung nach den WFB erhalten. Als Nachweis gilt eine Bestätigung oder der Förderbescheid des Rhein- Erft-Kreises als zuständige Bewilligungsbehörde.  Von der Ursfelder Straße aus wird eine Notzufahrt für die Feuerwehr vorgesehen, diese dient auch der Erschließung des Wohngebietes für Fußgänger und Radfahrer Resumee: In der ersten Qualifizierung wurde bemängelt, dass insbesondere die Wohnform der hoch verdichteten Reihenhausbebauung einen zu großen Anteil am gesamten Baugebiet darstellt. Vor diesem Hintergrund wurde der Vorhabenträger gebeten sein Konzept zugunsten eines höheren Anteils an Doppel- bzw. Einfamilienhäusern zu überarbeiten. Die Anzahl der Woheinheiten hat sich zwar durch eine veränderte Darstellung im Bereich der Verkaufsgrundstücke (DH als freistehende EFH) von 92 WE auf 83 WE reduziert, dieses jedoch nicht zu Lasten der hochverdichteten Reihenhausbebauung, die hat mit 45 Wohneinheiten einen unverändert hohen Anteil am Gesamtgebiet. Da die die Nachfrage nach Reihenhäusern bei lediglich 13% liegt (siehe erste Qualifizierung) wäre es denkbar, dass der Vorhabenträger in einer erneuten Konzeptüberarbeitung weitestgehend auf den Bau von Reihenmittelhäusern verzichtet und stattdessen mehr Reihenendhäuser (hier als Doppelhaushälten) zur Realisierung bringt. Der Zugewinn würde o o o o ein jeweils 3m breiteres Grundstück ein um 60% vergrößertes Grundstück (ca. 190m² statt 120m²) zusätzliche Belichtung der giebelseitigen Räume sowie ein Stellplatz oder eine Garage am Haus. und eine geringere städtebauliche Dichte umfassen. Ggf. könnte ein geringer Anteil an Reihenhäusern für die Zielgruppe vorgesehen werden, die eine öffentliche Förderung nach den WFB erhalten. ( 8 WE) Beschlussvorlage 365.18 Seite 5