Daten
Kommune
Kerpen
Größe
1,1 MB
Datum
04.07.2018
Erstellt
12.06.18, 18:16
Aktualisiert
12.06.18, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: M.Schoppe
TOP
Drs.-Nr.: 365.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
19.06.2018
Stadtrat
04.07.2018
X
01.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Qualifizierung von Investorenprojekten
hier: 2. Qualifizierung zum Bebauungsplankonzept TÜ 365 "Maximilianstraße", Stadtteil
Türnich
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf siehe nächste Seite
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Schoppe
gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez: Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez: Nimtz
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
A
.
B
C
gemäß der Verwaltungsempfehlung ist die Verdichtung sichtbar zu reduzieren und auf den
Bau von Reihenmittelhäusern weitestgehend zu verzichten - stattdessen sollten
Doppelhaushälften (Reihenendhäuser) vorgesehen werden
die Verwaltung zu beauftragen auf Grundlage des Beschlusses mit dem Vorhabenträger
Gespräche zu führen und das Ergebnis in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen
mit dem Investor sind von der Verwaltung Gespräche zur Einhaltung der im beschlossenen
Klimaschutzkonzept der Kolpingstadt Kerpen vereinbarten Ziele, z.B. über ein integriertes
Quartiersenergiekonzept zu führen
Beschlussvorlage 365.18
Seite 2
Begründung:
In der 23. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 23.12.2017 wurde dem
Auschuss eine Qualifizierung des Investorenkonzeptes „Maximilianstraße, ehemaliges BOWA
Gelände“ zur Beratung vorgelegt.
Der Ausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:
Auf der Grundlage diese Beschlusses wurde der Vorhabenträger gebeten sein Konzept
- insbesondere hinsichtlich der Wohnform und der Wohndichte- zu überarbeiten.
Die folgende Gegenüberstellung beinhaltet das Urkonzept vom 14.09.2017 (oben) und die
überarbeitete Variante vom 14.02.2018 (unten).
Beschlussvorlage 365.18
Seite 3
Die Wohnanlage des Vorhabenträgers „Deutsche Reihenhaus“ ist mit 45 Wohneinheiten
Beschlussvorlage 365.18
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unverändert geblieben, allerdings wurde ein Teil der 4er- Gruppen in zusätzliche 3erGruppen umgewandelt.
Am südlichen Rand des Baugebietes (Bereich der frei verkäuflichen Grundstücke) wurden
die 22 Doppelhäuser nun zeichnerisch als 8 Doppelhäuser und 8 freistehende EFH
dargestellt.
Im östlichen Plangebiet wird unverändert von 20-30 Wohnungen ausgegangen, der Anteil
an öffentlich geförderten Wohnungen wurde auf 12-15 WE - je nach Wohnungsgröße –
beziffert.
Weitere 8 WE werden von der DRH in Form von Reihenhäusern für selbstgenutzte
Eigentumsmaßnahmen vorgehalten, damit soll sichergestellt werden, dass der Neubau
oder Erwerb von Wohneigentum (mind. 8 WE) von Haushalten erfolgt, die eine öffentliche
Förderung nach den WFB erhalten.
Als Nachweis gilt eine Bestätigung oder der Förderbescheid des Rhein- Erft-Kreises als
zuständige Bewilligungsbehörde.
Von der Ursfelder Straße aus wird eine Notzufahrt für die Feuerwehr vorgesehen, diese
dient auch der Erschließung des Wohngebietes für Fußgänger und Radfahrer
Resumee:
In der ersten Qualifizierung wurde bemängelt, dass insbesondere die Wohnform der hoch
verdichteten Reihenhausbebauung einen zu großen Anteil am gesamten Baugebiet
darstellt. Vor diesem Hintergrund wurde der Vorhabenträger gebeten sein Konzept
zugunsten eines höheren Anteils an Doppel- bzw. Einfamilienhäusern zu überarbeiten.
Die Anzahl der Woheinheiten hat sich zwar durch eine veränderte Darstellung im Bereich
der Verkaufsgrundstücke (DH als freistehende EFH) von 92 WE auf 83 WE reduziert,
dieses jedoch nicht zu Lasten der hochverdichteten Reihenhausbebauung, die hat mit 45
Wohneinheiten einen unverändert hohen Anteil am Gesamtgebiet.
Da die die Nachfrage nach Reihenhäusern bei lediglich 13% liegt (siehe erste
Qualifizierung) wäre es denkbar, dass der Vorhabenträger in einer erneuten
Konzeptüberarbeitung weitestgehend auf den Bau von Reihenmittelhäusern verzichtet und
stattdessen mehr Reihenendhäuser (hier als Doppelhaushälten) zur Realisierung bringt.
Der Zugewinn würde
o
o
o
o
ein jeweils 3m breiteres Grundstück
ein um 60% vergrößertes Grundstück (ca. 190m² statt 120m²)
zusätzliche Belichtung der giebelseitigen Räume sowie
ein Stellplatz oder eine Garage am Haus.
und eine geringere städtebauliche Dichte umfassen.
Ggf. könnte ein geringer Anteil an Reihenhäusern für die Zielgruppe vorgesehen werden,
die eine öffentliche Förderung nach den WFB erhalten. ( 8 WE)
Beschlussvorlage 365.18
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