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Beschlusstext (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV hier: Änderung der Gemeindegrenzen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
81 kB
Datum
10.04.2018
Erstellt
14.06.18, 18:07
Aktualisiert
14.06.18, 18:07
Beschlusstext (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV
hier: Änderung der Gemeindegrenzen) Beschlusstext (Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV
hier: Änderung der Gemeindegrenzen)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 22. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 10.04.2018. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 3 Flurbereinigung Fortuna-Garsdorf IV hier: Gemeindegrenzregulierung 11.04.2018 23:06 Uhr Herr Tönnißen von der Bezirksregierung Düsseldorf stellt den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses die rechtlichen und faktischen Grundlagen der Flurbereinigung, der Gemeindegrenzregulierung sowie die Besonderheiten der Rekultivierungsflurbereinigung mittels einer PowerPoint Präsentation vor und steht im Anschluss für Rückfragen zur Verfügung. Hierfür wird die Sitzung durch den Ausschussvorsitzenden unterbrochen. Die Fragestellung über einen Nutzen der Aschedeponie wird von Herrn Giesen erneut aufgeworfen. Darüber hinaus erkundigt er sich, inwiefern diesbezüglich noch ein Dialog möglich sei. Durch Herrn Tönnißen wird klargestellt, dass es sich hierbei um einen Vorschlag der Bezirksregierung handele mit dem Ziel, eine Basis zu hinterlassen, die nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens mit einem moderaten Aufwand zu einer finalen Struktur fortgeführt werden könne. Ein Nachteil werde hingegen nicht gesehen, da man absehbar nach Kultivierung über gute Ackerböden verfügen werde und etwaige bodenschädliche Bedingungen noch vom bisherigen Eigentümer (hier: RWE Power AG) auszuräumen wären. Herr Speuser bittet um ergänzende Ausführung, ob die vorliegenden zwei Zwangspunkte unumstößlich seien oder diesbezüglich noch ein Mitspracherecht - z.B. im Hinblick auf eine vollständige Übernahme des Peringsmaar - bestehe. Lt. Herrn Tönnißen sei die Gemeindegrenzregulierung nur in Abhängigkeit der jeweiligen politischen Beschlüsse der beteiligten Kommunen möglich, hingegen bestehe kein Mitspracherecht bei der Landzuteilung. Frau Mitter gibt im Hinblick auf den entstehenden Müll zu Bedenken, dass eine Zuteilung der Deponie zu dem entsprechend Kraftwerk doch am sinnvollsten erscheine, was jedoch lt. Herrn Tönnißen kein Entscheidungskriterium darstelle. Durch Herrn vom Berg wird angefragt, ob der Bezirksregierung Informationen über die Bodenbeschaffenheit im Bereich der Deponie vorliegen würden, was jedoch verneint wird. Zuständige Behörde für eine entsprechende Überwachung sei die Abt. 6 der Bezirksregierung Arnsberg. Es ergeht die Bitte an die Verwaltung, eine entsprechende Recherche zur Bodenbeschaffenheit durchzuführen. Herr Nitsche bekräftigt ebenfalls Vorbehalte der SPD-Fraktion gegen die Übernahme der Deponie und erkundigt sich, ob bei den Überlegungen über die Flächenverteilung auch der Ansatz bestanden habe, die Deponie auf Bergheimer Fläche zu verlegen und ob eine alternative Tauschfläche in Aussicht gestellt werden könne. Herr Tönnißen erklärt, dass dieser Ansatz nicht verfolgt worden sei, da sich der überwiegende Teil der Deponie auf Bedburger Stadtgebiet (Stichwort „geringste Abgabe“) befinde. Die Sitzung wird formal wieder aufgenommen. Herr Giesen eröffnet die politische Diskussion und stellt fest, dass offenkundig interfraktionell keine Übernahme der Deponie gewünscht werde und man im Hinblick auf alternative Lösungsvorschläge in den Dialog eintreten solle. Durch Herrn Nitsche wird angeregt, die Deponie nach dem Verursacherprinzip nach Bergheim zuzuordnen. Herr Speuser schließt sich dieser Auffassung an und fordert für den Fall der Übernahme nach Bedburg zumindest einen adäquaten Ausgleich, z.B. in Gestalt des Peringsmaares. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird daraufhin abgeändert. Zu dem Beschlussvorschlag ergehen zwei Rückfragen durch Herrn Tönnißen: Zunächst wird auf die Konsequenzen einer denkbaren, gleichlautenden Ablehnung einer Übernahme der Deponie von Seiten der Stadt Bergheim hingewiesen. In diesem Fall würden die Grenzen ggf. in ihrer bisherigen Form beibehalten. Da die Stadt Bergheim voraussichtlich kein Interesse daran haben werde, eine Teilfläche des Peringsmaar zwar im Eigentum jedoch auf Bedburger Stadtgebiet befindlich zu unterhalten, wäre angezeigt, sich hinsichtlich der Bereitstellung der Fläche bzw. der Eigentumsverhältnisse auszutauschen (möglicher Flächenerwerb, Abfindungsforderung o.ä.). Herr Coumanns regt an, hinsichtlich möglicher Forderungen anzufragen und mit der Stadt Bergheim in Verhandlungen einzutreten. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Vorschlag nicht zu und bittet die Flurbereinigungsbehörde um einen alternativen Vorschlag unter Ausschluss der Aschedeponie und Einschluss des Peringsmaares. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 10.04.2018 Seite 2