Daten
Kommune
Bedburg
Größe
88 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
14.06.18, 18:07
Aktualisiert
14.06.18, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 22. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
am Dienstag, den 08.05.2018.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
21:10 Uhr
TOP
Betreff
10
Planungen für eine Ortsumgehung in Kirchherten
hier: Anträge der SPD-Fraktion vom 25.09.2017, ferner auch der CDU-Fraktion vom
05.02.2018 (in Teilen) und der FWG-Fraktion vom 26.01.2012
Die erarbeiteten Konzeptvorschläge (hier: 2 Varianten) werden durch Herrn Stamm
anhand einer Präsentation vorgestellt.
Die SPD-Fraktion spricht sich für die 2. Variante aus. Diese biete lt. Herrn Nitsche eine
effektivere Entlastung sowie zusätzlich eine geplante Bauausweisung und Erweiterung der
Ortslage.
Vor einer Entscheidung über eine mögliche Ausbauvariante sei jedoch die Beteiligung der
betroffenen Bürger voranzustellen, z.B. in einer Bürgerveranstaltung in Kirchherten. Nicht
unerheblich sei darüber hinaus die Verfügbarkeit der benötigten Flächen.
Die ursprünglich geplante, reine Landesstraße sei lt. Herrn H. Merx als unrealistisch
einzustufen, daher werde die Variante 2 - ohne Abschnitt B aber mit Integration der
Baufläche - bevorzugt. Vor allem für die betroffenen Landwirte werde ein dringender
Informationsbedarf gesehen.
Durch Herrn Speuser wird eine dritte Konzeptvariante vorgestellt, wonach die Umgehung
über die L 48, parallel an der BAB 61 vorbei und in Höhe Kaiskorb wieder zurück auf die L
277 geführt werden soll. Zur weiteren Begründung wird ausgeführt, dass man nicht davon
ausgehen könne, dass die Landwirte die benötigten Flächen zur Verfügung stellen würden
und eine Straße direkt neben der Autobahn die wenigstens Komplikationen nach sich
ziehen werde. Darüber hinaus solle eine Ortsumgehung keine Bebauung inkludieren, da
dies letztendlich einer Problemverlagerung gleichkäme.
Zuletzt böte diese Variante den Vorteil, zusätzlich auch die gewerbliche Fläche bei
Kaiskorb anzuschließen.
Die Tangente in Richtung Grottenherten werde als mögliche Entlastung - auch für Pütz begrüßt.
Herr Schnäpp stellt die Korrektheit der prognostizierten Verkehrsstärken in den
Konzeptvarianten 1 und 2 in Frage (hier: Seite 15).
Des Weiteren wird die Fragestellung aufgeworfen, ob man die heutige Belastung der
Pützer Straße nunmehr an den ruhigen Ortsrand verlegen wolle und die derzeit nicht
belasteten Anwohner dort zukünftig belasten.
Auch müsse der Wille der Kirchhertener Bürger erfragt werden, welche
Umgehungsvariante (echte Ortsumgehung oder eine ortsnahe Lösung) letztendlich
gewünscht werde.
Variante 3 wird sodann nochmals ausführlich beworben. Hierbei werden Kriterien wie
Lärmminimierung sowie die Option einer nach wie vor denkbaren Verlängerung der L 277
in Richtung der L 48 angeführt.
Die Planungen zu Variante 3 werden von Herrn FDL Stamm mit Hinweis auf die geringe
Entlastungswirkung (hier: Kosten-Nutzen-Faktor) als insgesamt nicht tauglich dargestellt.
Der Kritik an den statistischen Werten und der zwischenzeilig unterstellten Einflussnahme
wird entgegengehalten, dass das zugrundeliegende Simulationsmodell nicht durch die
Stadtverwaltung erstellt worden sei und insofern keine Einflussmöglichkeit bestanden
habe.
Herr Schnäpp verteidigt Variante 3 unter Verweisung auf den zukünftigen Verkehr bei
einer Sperrung der BAB 61.
Zu den Ausführungen von Herrn Schnäpp wird durch Herrn H. Merx angefragt, wer
Kostenträger der vorgestellten Variante sein solle.
Die daraufhin in Aussicht gestellte Finanzierung durch die RWE Power AG werde als
„realitätsfremd“ angesehen.
Ein sachlicher Zusammenhang des gegenwärtigen Tagesordnungspunktes mit der
Thematik L 48 (hier: TOP 17) könne lt. Auffassung des Herrn Nitsche nicht hergestellt
werden.
Es solle daher ausschließlich nur der Ansatz verfolgt werden, die vorgestellten
Konzeptvarianten 1 und 2 an die Bürger heranzutragen. Auch wenn der 3. Variante keine
Sinnhaftigkeit beigemessen werde könne, würde man sich einer Einbringung in die
Öffentlichkeit nicht verschließen, jedoch nur mit einer vergleichbaren Bewertung.
Sodann wird vorgeschlagen keinen Beschluss zu fassen und die Konzeptvarianten
zunächst an die Öffentlichkeit heranzutragen.
Herr Schnäpp führt am Beispiel der Gemeindeverbindungsstraße sowie der L 361n aus,
dass bereits in der Vergangenheit erfolgreich Verhandlungen zwischen Land / Stadt und
RWE geführt worden seien.
Herr vom Berg erkundigt sich, welche Zielsetzung in Kirchherten verfolgt werden solle,
eine Ortsumgehung oder Entlastung der Ortslage. Diesbezüglich sei eine grundlegende
Entscheidung erforderlich.
Durch Herrn FDL Stamm wird hierzu erläutert, dass als Zielstellung eine Entlastung der
Ortslage formuliert worden sei und diesbezüglich eine Umgehung oder alternative Lösung
denkbar sei.
Herr vom Berg schließt sich dem Vorschlag einer Bürgerbeteiligung an.
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 08.05.2018
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Herr Giesen weist die an der FWG geäußerte Kritik von Herrn Schnäpp entschieden
zurück.
Herr Speuser bittet um ergänzende Ausführungen zu der Flächenverfügbarkeit.
Ein geänderter Beschlussvorschlag wird daraufhin vom Ausschussvorsitzenden formuliert.
Durch Herrn FDL Stamm ergeht der Hinweis, dass eine Vergleichbarkeit der 3 Varianten
gewährleistet werden und insofern zunächst eine exakte Trassierung für eine
verkehrsgutachterliche Kosten/Nutzen Analyse durch die CDU-Fraktion vorgelegt werden
müsse.
Herr Maaßen mahnt an, zunächst Flächenzusagen der Eigentümer einzuholen.
Hierzu wird durch Herrn Coumanns angemerkt, dass konkrete Zusagen zum aktuellen
Planungsstand sicherlich nicht zu realisieren seien, jedoch vorab Gespräche mit den
Eigentümern geführt werden sollten.
Der Beschlussvorschlag wird daraufhin erneut vorgetragen und zur Abstimmung gebracht.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt:
1.
2.
3.
4.
die Entscheidung über die Konzeption zu vertagen und
die drei Konzeptvorschläge im Rahmen einer Bürgerversammlung in Kirchherten zunächst
vorzustellen,
vorab Gespräche mit den betroffenen Flächeneigentümern zu führen,
eine Vergleichbarkeit der drei Konzepte herzustellen; hierfür soll durch die CDU-Fraktion
vorab eine Trassierung für eine gutachterliche Kosten/Nutzen Analyse zu Variante 3
vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 08.05.2018
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