Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Planungen für eine Ortsumgehung in Kirchherten hier: Anträge der SPD-Fraktion vom 25.09.2017, ferner auch der CDU-Fraktion vom 05.02.2018 (in Teilen) und der FWG-Fraktion vom 26.01.2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
88 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
14.06.18, 18:07
Aktualisiert
14.06.18, 18:07
Beschlusstext (Planungen für eine Ortsumgehung in Kirchherten
hier: Anträge der SPD-Fraktion vom 25.09.2017, ferner auch der CDU-Fraktion vom 05.02.2018 (in Teilen) und der FWG-Fraktion vom 26.01.2012) Beschlusstext (Planungen für eine Ortsumgehung in Kirchherten
hier: Anträge der SPD-Fraktion vom 25.09.2017, ferner auch der CDU-Fraktion vom 05.02.2018 (in Teilen) und der FWG-Fraktion vom 26.01.2012) Beschlusstext (Planungen für eine Ortsumgehung in Kirchherten
hier: Anträge der SPD-Fraktion vom 25.09.2017, ferner auch der CDU-Fraktion vom 05.02.2018 (in Teilen) und der FWG-Fraktion vom 26.01.2012)

öffnen download melden Dateigröße: 88 kB

Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 22. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Dienstag, den 08.05.2018. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 21:10 Uhr TOP Betreff 10 Planungen für eine Ortsumgehung in Kirchherten hier: Anträge der SPD-Fraktion vom 25.09.2017, ferner auch der CDU-Fraktion vom 05.02.2018 (in Teilen) und der FWG-Fraktion vom 26.01.2012 Die erarbeiteten Konzeptvorschläge (hier: 2 Varianten) werden durch Herrn Stamm anhand einer Präsentation vorgestellt. Die SPD-Fraktion spricht sich für die 2. Variante aus. Diese biete lt. Herrn Nitsche eine effektivere Entlastung sowie zusätzlich eine geplante Bauausweisung und Erweiterung der Ortslage. Vor einer Entscheidung über eine mögliche Ausbauvariante sei jedoch die Beteiligung der betroffenen Bürger voranzustellen, z.B. in einer Bürgerveranstaltung in Kirchherten. Nicht unerheblich sei darüber hinaus die Verfügbarkeit der benötigten Flächen. Die ursprünglich geplante, reine Landesstraße sei lt. Herrn H. Merx als unrealistisch einzustufen, daher werde die Variante 2 - ohne Abschnitt B aber mit Integration der Baufläche - bevorzugt. Vor allem für die betroffenen Landwirte werde ein dringender Informationsbedarf gesehen. Durch Herrn Speuser wird eine dritte Konzeptvariante vorgestellt, wonach die Umgehung über die L 48, parallel an der BAB 61 vorbei und in Höhe Kaiskorb wieder zurück auf die L 277 geführt werden soll. Zur weiteren Begründung wird ausgeführt, dass man nicht davon ausgehen könne, dass die Landwirte die benötigten Flächen zur Verfügung stellen würden und eine Straße direkt neben der Autobahn die wenigstens Komplikationen nach sich ziehen werde. Darüber hinaus solle eine Ortsumgehung keine Bebauung inkludieren, da dies letztendlich einer Problemverlagerung gleichkäme. Zuletzt böte diese Variante den Vorteil, zusätzlich auch die gewerbliche Fläche bei Kaiskorb anzuschließen. Die Tangente in Richtung Grottenherten werde als mögliche Entlastung - auch für Pütz begrüßt. Herr Schnäpp stellt die Korrektheit der prognostizierten Verkehrsstärken in den Konzeptvarianten 1 und 2 in Frage (hier: Seite 15). Des Weiteren wird die Fragestellung aufgeworfen, ob man die heutige Belastung der Pützer Straße nunmehr an den ruhigen Ortsrand verlegen wolle und die derzeit nicht belasteten Anwohner dort zukünftig belasten. Auch müsse der Wille der Kirchhertener Bürger erfragt werden, welche Umgehungsvariante (echte Ortsumgehung oder eine ortsnahe Lösung) letztendlich gewünscht werde. Variante 3 wird sodann nochmals ausführlich beworben. Hierbei werden Kriterien wie Lärmminimierung sowie die Option einer nach wie vor denkbaren Verlängerung der L 277 in Richtung der L 48 angeführt. Die Planungen zu Variante 3 werden von Herrn FDL Stamm mit Hinweis auf die geringe Entlastungswirkung (hier: Kosten-Nutzen-Faktor) als insgesamt nicht tauglich dargestellt. Der Kritik an den statistischen Werten und der zwischenzeilig unterstellten Einflussnahme wird entgegengehalten, dass das zugrundeliegende Simulationsmodell nicht durch die Stadtverwaltung erstellt worden sei und insofern keine Einflussmöglichkeit bestanden habe. Herr Schnäpp verteidigt Variante 3 unter Verweisung auf den zukünftigen Verkehr bei einer Sperrung der BAB 61. Zu den Ausführungen von Herrn Schnäpp wird durch Herrn H. Merx angefragt, wer Kostenträger der vorgestellten Variante sein solle. Die daraufhin in Aussicht gestellte Finanzierung durch die RWE Power AG werde als „realitätsfremd“ angesehen. Ein sachlicher Zusammenhang des gegenwärtigen Tagesordnungspunktes mit der Thematik L 48 (hier: TOP 17) könne lt. Auffassung des Herrn Nitsche nicht hergestellt werden. Es solle daher ausschließlich nur der Ansatz verfolgt werden, die vorgestellten Konzeptvarianten 1 und 2 an die Bürger heranzutragen. Auch wenn der 3. Variante keine Sinnhaftigkeit beigemessen werde könne, würde man sich einer Einbringung in die Öffentlichkeit nicht verschließen, jedoch nur mit einer vergleichbaren Bewertung. Sodann wird vorgeschlagen keinen Beschluss zu fassen und die Konzeptvarianten zunächst an die Öffentlichkeit heranzutragen. Herr Schnäpp führt am Beispiel der Gemeindeverbindungsstraße sowie der L 361n aus, dass bereits in der Vergangenheit erfolgreich Verhandlungen zwischen Land / Stadt und RWE geführt worden seien. Herr vom Berg erkundigt sich, welche Zielsetzung in Kirchherten verfolgt werden solle, eine Ortsumgehung oder Entlastung der Ortslage. Diesbezüglich sei eine grundlegende Entscheidung erforderlich. Durch Herrn FDL Stamm wird hierzu erläutert, dass als Zielstellung eine Entlastung der Ortslage formuliert worden sei und diesbezüglich eine Umgehung oder alternative Lösung denkbar sei. Herr vom Berg schließt sich dem Vorschlag einer Bürgerbeteiligung an. Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 08.05.2018 Seite 2 Herr Giesen weist die an der FWG geäußerte Kritik von Herrn Schnäpp entschieden zurück. Herr Speuser bittet um ergänzende Ausführungen zu der Flächenverfügbarkeit. Ein geänderter Beschlussvorschlag wird daraufhin vom Ausschussvorsitzenden formuliert. Durch Herrn FDL Stamm ergeht der Hinweis, dass eine Vergleichbarkeit der 3 Varianten gewährleistet werden und insofern zunächst eine exakte Trassierung für eine verkehrsgutachterliche Kosten/Nutzen Analyse durch die CDU-Fraktion vorgelegt werden müsse. Herr Maaßen mahnt an, zunächst Flächenzusagen der Eigentümer einzuholen. Hierzu wird durch Herrn Coumanns angemerkt, dass konkrete Zusagen zum aktuellen Planungsstand sicherlich nicht zu realisieren seien, jedoch vorab Gespräche mit den Eigentümern geführt werden sollten. Der Beschlussvorschlag wird daraufhin erneut vorgetragen und zur Abstimmung gebracht. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt: 1. 2. 3. 4. die Entscheidung über die Konzeption zu vertagen und die drei Konzeptvorschläge im Rahmen einer Bürgerversammlung in Kirchherten zunächst vorzustellen, vorab Gespräche mit den betroffenen Flächeneigentümern zu führen, eine Vergleichbarkeit der drei Konzepte herzustellen; hierfür soll durch die CDU-Fraktion vorab eine Trassierung für eine gutachterliche Kosten/Nutzen Analyse zu Variante 3 vorgelegt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 08.05.2018 Seite 3