Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
134 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
14.06.18, 15:02
Aktualisiert
14.06.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 170/2018
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 02.04.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Den beigefügten Antrag der Freien Wählergemeinschaft Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
26.06.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. künftiger Versorgung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erftstadt mit
Postdienstleistungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1. Die Übersicht über die derzeitigen Standorte in Erftstadt und die dort jeweils angebotenen
Postdienstleistungen ist als Anlage beigefügt.
Zu 2. Aktuell sind - bis auf die Änderung in Erftstadt-Liblar und die noch immer fehlende Agentur in
Erftstadt-Köttingen - keine Veränderungen geplant.
Über die weiteren die Stadt Erftstadt betreffenden zukünftigen Planungen kann der eingeladene Vertreter der Deutschen Post AG im Ausschuss berichten bzw. befragt werden.
Zu 3. Die Deutsche Post AG hat schriftlich mitgeteilt, dass in Erftstadt-Liblar eine Partner-Filiale in
der Carl-Schurz-Straße 47 – 51 öffnen wird, in der alle Postdienstleistungen angeboten
werden sollen.
Zu 4. Die Verwaltung steht in regelmäßigem Kontakt mit den Verantwortlichen der Deutschen Post
AG. Die Einrichtung von zusätzlichen Paketstationen richtet sich nach den wirtschaftlichen
Erfolgsaussichten. .
Zu 5.Im Zuge des Masterplan Liblar wurde die Nutzung des Grundstückes nicht diskutiert, da davon ausgegangen wurde, dass die vorhandene Nutzung erhalten wird. Das Grundstück liegt
im Geltungsbereich des seit dem 03.08.2016 festgesetzten Sanierungsgebietes. Diese enthält aus dem vorgenannten Grund keine Aussagen zu Zielsetzungen oder Maßnahmen. Im
März 2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für die Flächen an der
Poststraße gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde wie folgt begründet: "... In
dem gekennzeichneten Gebiet und seinem unmittelbaren Umfeld liegen Einrichtungen, die
wichtige, zentrale Funktionen für den Siedlungsschwerpunkt Liblar wahrnehmen. Dabei handelt es sich um Einrichtungen für Postdienstleistungen, das Schulzentrum und eine Sportanlage.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung vom
31.01.2017 seinen politischen Willen zum Ausdruck gebracht, dass bei der zukünftigen
Nutzung des Plangebietes die Vereinbarkeit der dargestellten Nutzungen berücksichtigt werden muss und die Erbringung der Postdienstleistungen möglichst am vorhandenen Standort
erhalten werden soll. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die oben genannten Einrichtungen an ihren jetzigen Standorten aufgrund ihrer Lage im baulichen Innenbereich zu si
chern. ..." (V 124/2017)
Im Mai wurde geprüft, ob ein Erwerb des Grundstückes im Rahmen des Vorkaufrechtes möglich ist. Dies musste verneint werden. (V 632/2017).
Aktuell gibt es keine aktuellen alternativen Nutzungspläne. Zudem bleibt abzuwarten, welche
Nachnutzung der Eigentümer des Gebäudes plant.
Ergänzend teile ich mit, dass die Postbank den Betrieb ihrer Filiale in Erftstadt einstellt.
Ein Ersatzstandort in Erftstadt ist nicht vorgesehen.
Entgegen den Regelungen bei der Privatisierung der Deutschen Post AG fehlen rechtliche Grundlagen, die die Postbank verpflichten, Dienstleistungen vor Ort bereitzustellen.
(Erner)
-2-