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Antrag (Antrag bzgl. künftiger Versorgung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erftstadt mit Postdienstleistungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
134 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
14.06.18, 15:02
Aktualisiert
14.06.18, 15:02
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 170/2018 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 02.04.2018 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Den beigefügten Antrag der Freien Wählergemeinschaft Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 26.06.2018 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. künftiger Versorgung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erftstadt mit Postdienstleistungen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Die Übersicht über die derzeitigen Standorte in Erftstadt und die dort jeweils angebotenen Postdienstleistungen ist als Anlage beigefügt. Zu 2. Aktuell sind - bis auf die Änderung in Erftstadt-Liblar und die noch immer fehlende Agentur in Erftstadt-Köttingen - keine Veränderungen geplant. Über die weiteren die Stadt Erftstadt betreffenden zukünftigen Planungen kann der eingeladene Vertreter der Deutschen Post AG im Ausschuss berichten bzw. befragt werden. Zu 3. Die Deutsche Post AG hat schriftlich mitgeteilt, dass in Erftstadt-Liblar eine Partner-Filiale in der Carl-Schurz-Straße 47 – 51 öffnen wird, in der alle Postdienstleistungen angeboten werden sollen. Zu 4. Die Verwaltung steht in regelmäßigem Kontakt mit den Verantwortlichen der Deutschen Post AG. Die Einrichtung von zusätzlichen Paketstationen richtet sich nach den wirtschaftlichen Erfolgsaussichten. . Zu 5.Im Zuge des Masterplan Liblar wurde die Nutzung des Grundstückes nicht diskutiert, da davon ausgegangen wurde, dass die vorhandene Nutzung erhalten wird. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des seit dem 03.08.2016 festgesetzten Sanierungsgebietes. Diese enthält aus dem vorgenannten Grund keine Aussagen zu Zielsetzungen oder Maßnahmen. Im März 2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für die Flächen an der Poststraße gefasst. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde wie folgt begründet: "... In dem gekennzeichneten Gebiet und seinem unmittelbaren Umfeld liegen Einrichtungen, die wichtige, zentrale Funktionen für den Siedlungsschwerpunkt Liblar wahrnehmen. Dabei handelt es sich um Einrichtungen für Postdienstleistungen, das Schulzentrum und eine Sportanlage. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung vom 31.01.2017 seinen politischen Willen zum Ausdruck gebracht, dass bei der zukünftigen Nutzung des Plangebietes die Vereinbarkeit der dargestellten Nutzungen berücksichtigt werden muss und die Erbringung der Postdienstleistungen möglichst am vorhandenen Standort erhalten werden soll. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die oben genannten Einrichtungen an ihren jetzigen Standorten aufgrund ihrer Lage im baulichen Innenbereich zu si chern. ..." (V 124/2017) Im Mai wurde geprüft, ob ein Erwerb des Grundstückes im Rahmen des Vorkaufrechtes möglich ist. Dies musste verneint werden. (V 632/2017). Aktuell gibt es keine aktuellen alternativen Nutzungspläne. Zudem bleibt abzuwarten, welche Nachnutzung der Eigentümer des Gebäudes plant. Ergänzend teile ich mit, dass die Postbank den Betrieb ihrer Filiale in Erftstadt einstellt. Ein Ersatzstandort in Erftstadt ist nicht vorgesehen. Entgegen den Regelungen bei der Privatisierung der Deutschen Post AG fehlen rechtliche Grundlagen, die die Postbank verpflichten, Dienstleistungen vor Ort bereitzustellen. (Erner) -2-