Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.06.18, 15:02
Aktualisiert
29.06.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 171/2018
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 03.04.2018
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
28.06.2018
vorberatend
04.07.2018
beschließend
Kooperative Baulandentwicklung
Beschluss über den Beitritt der Stadt in die NRW.URBAN. Kommunale Entwicklungsgesellschaft (KE)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
1.000
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Die Stadt Erftstadt verpflichtet sich gegenüber dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, die an die Kooperative Baulandentwicklung
geknüpften Anforderungen zu erfüllen (Abschluss einer Zielvereinbarung).
II. Die Stadt Erftstadt tritt in die NRW.URBAN Kommunale Entwicklungsgesellschaft GmbH (KE)
ein.
III. Die Verwaltung erarbeitet mit NRW.URBAN den Entwicklungsträgervertrag und legt diesen den
politischen Gremien zur Entscheidung vor.
Begründung:
Im Rahmen des Programmes zur sozialen Baulandentwicklung stellt das Land Nordrhein- Westfalen ausgewählten Kommunen NRW.URBAN als Entwicklungsgesellschaft auf Zeit zur Entwicklung
von Wohngebieten zur Seite. Voraussetzungen für die Auswahl sind unter anderem ein dringender
Wohnbedarf, die Berücksichtigung eines Anteils an öffentlich gefördertem Wohnungsbau und eine
gute ÖPNV- Anbindung. Die Kommune tritt hierfür in die Kommunale Entwicklungsgesellschaft
GmbH (KE) ein. Über die Gesellschaft kann die Kommune die Expertise und die personellen Ressourcen der Gesellschaft nutzen sowie eine Zwischenfinanzierung zu kommunalkreditähnlichen
Konditionen durch die NRW Bank erhalten. Im Gegensatz zu Modellen der Öffentlich- PrivatenPartnerschaft behält die Kommune die volle Hoheit über alle Entscheidungen, das Grundeigentum
und alle Erlöse. Die Gesellschaft agiert wie ein eigenes Fachamt (Inhouse Verhältnis). Vergütet
wird der Personalaufwand der Entwicklungsgesellschaft nach vertraglich festgelegtem Aufwand.
Abgerechnet wird nach Abschluss der Maßnahme.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 30.01.2018
(30/2018) hat die Verwaltung über das Modell der Kooperativen Baulandentwicklung informiert und
die Rahmenbedingungen eines möglichen Beitritts der Stadt Erftstadt zur Realisierung der Baulandentwicklung in Kooperation mit NRW.URBAN aufgezeigt. Die in der Sitzung von den Ausschussmitgliedern gewünschten Referenzen, ein Musterbusinessplan sowie ein exemplarischer
Entwicklungsträgervertrag sind als Anlage beigefügt. Sie zeigen den gesamten von NRW Urban
leistbaren Aufgabenbereich. Dieser ist jedoch individuell auf die Erfordernisse der Planungen in
Erftstadt anzupassen.
Die Stadt Erftstadt beabsichtigt, sich insbesondere bei den Planungsleistungen unterstützen zu
lassen. Für die Aufnahme in das Programm kooperative Baulandentwicklung ist folgendes Prozedere vorgesehen.
In einem ersten Schritt muss das Land NRW Erftstadt in das Programm aufnehmen. Hierfür verständigen sich das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
Nordrhein-Westfalen und die Stadt Erftstadt über die Ziele der Entwicklungsmaßnahme und
schließen eine entsprechende Zielvereinbarung ab.
Dabei wird üblicherweise Folgendes vereinbart:
•
Geförderter Wohnraum auf mindestens 30 % der entstehenden Bruttogeschossfläche,
•
Einhaltung der Wohnraumförderungsbestimmungen,
•
Verfestigung einseitiger Bewohnerstrukturen vermeiden und
•
Gegenseitiger Austausch und Abstimmung über die Maßnahmen mit dem Ministerium.
Als Nächstes tritt die Stadt in die NRW.URBAN kommunale Entwicklungsgesellschaft GmbH (KE)
ein. Der zu erwerbende Gesellschaftsanteil an der NRW.URBAN KE beträgt 1.000 Euro. Sobald
der Eintrag in das Handelsregister erfolgt ist, kann die Arbeit aufgenommen werden.
Form und Umfang der Zusammenarbeit mit der NRW.URBAN KE werden nach der Zustimmung
konkret verhandelt. Das Ergebnis fließt in den Entwicklungsträgervertrag ein. Der Entwurf des
Entwicklungsträgervertrags wird den politischen Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Nach Abschluss des Entwicklungsträgervertrages beginnt die erste Arbeitsphase mit der
•
Potenzialanalyse
•
Abstimmung der Projektidee
•
Voruntersuchung zu den Erfolgsaussichten
•
Erstellung eines Businessplans und
•
Sicherstellung der Finanzierung.
Vor dem Hintergrund der Wohnungsbaupotenziale und der Diskussion um den möglichen Bau einer Technischen Hochschule wird vorgeschlagen, eine Entwicklungsfläche in Liblar-Süd zu wählen. Die Fläche unmittelbar südlich des Erftstadt-Centers (4,5 ha) ist durch die Straße und die Bebauung an der Willy- Brandt- Straße deutlich abgesetzt, so dass eine prioritäre Entwicklung dieses
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Teilbereiches ohne negative Auswirkungen auf die Gesamtentwicklung möglich ist. Die Ergebnisse
des in Vorbereitung befindlichen Fachsymposiums zum Thema Wohnen werden in die Planung
einbezogen und dienen als Grundlage zur Bauleitplanung.
Anlage
01. Präsentation Kooperative Baulandentwicklung
02. Referenzen NRW. Urban
03. Musterbusinessplan
04. Exemplarischer Entwicklungsträgervertrag
In Vertretung
(Hallstein)
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