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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Übernahme eines Auszubildenden)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Erstellt
14.06.18, 15:02
Aktualisiert
14.06.18, 15:02
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Übernahme eines Auszubildenden)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 181/2018 Az.: 102 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 10.04.2018 Kämmerer gez. KummertGnewuch Amtsleiter Dezernat 4 RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Termin 26.06.2018 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Übernahme eines Auszubildenden Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 17.000 Folgekosten jährlich in €: ca. 40.000,- Kostenträger: Sachkonto: 010111090 Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2018 x Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Übernahme eines Auszubildenden in der Funktionsebene des gehobenen Dienstes (E 9 TVöD/A 9 BbesG) wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Ende Juli 2018 wird ein Auszubildender die Ausbildung/das Fachstudium mit dem „Bachelor of Laws“ abschließen. Sowohl in der fachtheoretischen Studienzeit als auch in der Fachpraxis zeigte der Auszubildende uneingeschränkt gute bis sehr gute Leistungen und der dienstliche Bedarf ist dringend vorhanden. Der konkrete Aufgabenbereich wird im Sommer festgelegt, wenn interne Auswahlverfahren abgeschlossen sind. Je nach Stelle ist die angegebene Entgelt/Besoldungsgruppe variabel. (Erner)