Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Erstellt
14.06.18, 15:02
Aktualisiert
14.06.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 181/2018
Az.: 102
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 10.04.2018
Kämmerer
gez. KummertGnewuch
Amtsleiter
Dezernat 4
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
26.06.2018
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Übernahme eines Auszubildenden
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
17.000
Folgekosten jährlich in €:
ca. 40.000,-
Kostenträger:
Sachkonto:
010111090
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2018
x Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur Übernahme eines Auszubildenden in der Funktionsebene des gehobenen Dienstes (E 9
TVöD/A 9 BbesG) wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Ende Juli 2018 wird ein Auszubildender die Ausbildung/das Fachstudium mit dem „Bachelor of
Laws“ abschließen. Sowohl in der fachtheoretischen Studienzeit als auch in der Fachpraxis zeigte
der Auszubildende uneingeschränkt gute bis sehr gute Leistungen und der dienstliche Bedarf ist
dringend vorhanden. Der konkrete Aufgabenbereich wird im Sommer festgelegt, wenn interne
Auswahlverfahren abgeschlossen sind. Je nach Stelle ist die angegebene Entgelt/Besoldungsgruppe variabel.
(Erner)