Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
14.06.18, 15:02
Aktualisiert
14.06.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 216/2018
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 23.04.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
28.06.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Fördermittel für den Masterplan E.-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat in der Vergangenheit unter anderem mit den Vorlagen Maßnahmen zur Beschleunigung von Planverfahren V 296/2016 und Bericht über die Personalsituation im Dezernat 6
V 419/2017 und Ergänzungen umfassend über die Personalsituation informiert. Zuletzt wurde am
08.05.2018 zum Antrag bezgl. der Vergabe von Beratungs- und Ingenieurleistungen an externe
Büros ( V 192/2018) berichtet und deutlich gemacht, dass auch im Bereich der Stadterneuerung
eine Prioritätensetzung erforderlich und Wartezeiten leider nicht zu vermeiden sind.
Die Abteilung Stadterneuerung, Stadtgestaltung, Sonderprojekte befindet sich als neues Aufgabengebiet in der Aufbauphase. Dieser Aufbau ist in Anbetracht der Lage auf dem Arbeitsmarkt und
der verwaltungsrechtlichen/ organisatorischen Anforderungen besonders schwierig.
Aktuell befasst sich die Abteilung schwerpunktmäßig mit der Erfüllung der umfangreichsten und an
Fristen gebundenen Aufgabe, nämlich mit der Koordinierung der Fördermaßnahme zur Umsetzung
des Masterplan Liblar. Die Erstellung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für Köttingen (Beschluss Dezember 2016) und die Erstellung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für Lechenich
(Beschluss März 2017) mussten bisher zurück gestellt werden.
Entwickelt sich die Abteilung jedoch so weiter wie erwartet, werden zum Jahresende Kapazitäten
für neue Aufgaben frei. Wie schon in der V 192/2018 ausgeführt, prüft die Verwaltung außerdem
die Möglichkeit von Werk- und Rahmenverträgen, was auch zu einer Entlastung beitragen kann.
Trotzdem wird auch weiterhin die Notwendigkeit einer Priorisierung bestehen. Denn die Diskussionsprozesse zur Erarbeitung jedes integrierten Handlungskonzeptes sind sehr arbeitsaufwändig
und langwierig.
Dies Prioritätensetzung kann die Verwaltung in der Sitzung gerne näher erläutern.
In Vertretung
(Hallstein)
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