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Antrag (Antrag bzgl. Prüfung der zukünftigen Arbeitsplatzgestaltung durch die Digitalisierung in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
115 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
14.06.18, 15:02
Aktualisiert
14.06.18, 15:02
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 226/2018 Az.: Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 26.04.2018 Kämmerer gez. KummertGnewuch Amtsleiter Dezernat 4 Dezernat 6 BM RPA Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 26.06.2018 Bemerkungen zur Kenntnis Antrag bzgl. Prüfung der zukünftigen Arbeitsplatzgestaltung durch die Digitalisierung in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Das Home-Office ist in Deutschland auch unter den Begriffen Teleheimarbeit oder e-Work bekannt. Die Arbeit im Home-Office erfolgt per Definition von zu Hause aus. Es gibt zwei verschiedene Arten von Home-Office. In der heimbasierten Telearbeit erfolgt die Arbeit ausschließlich von zu Hause aus. In der alternierenden Telearbeit arbeitet die Mitarbeiterin/ der Mitarbeiter sowohl von zu Hause als auch beim Arbeitgeber. Bei der Stadt Erftstadt wird im Rahmen der Personalentwicklung zum Zwecke der Flexibilisierung der Arbeitsorganisation und der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Telearbeit angeboten. Mit Wirkung zum 01.01.2018 habe ich anstelle der vormaligen Individualvereinbarungen eine Dienstvereinbarung über die Telearbeit mit dem Personalrat getroffen. Insbesondere zur Erhal- tung der Kommunikations- und Teamfähigkeit erfolgt die Telearbeit in der Verwaltung der Stadt Erftstadt ausschließlich alternierend. Bei alternierender Telearbeit wird die regelmäßige Arbeitszeit bis zu fünfzig Prozent der persönlichen wöchentlichen Arbeitszeit im häuslichen Bereich der Mitarbeiterin/ des Mitarbeiters abgeleistet. Der restliche Teil der wöchentlichen Arbeitszeit wird in den Räumlichkeiten der Stadt Erftstadt erbracht. Für die Durchführung der Telearbeit wird mit jeder Mitarbeiterin/ jedem Mitarbeiter eine Vereinbarung abgeschlossen, in der entsprechend der Dienstvereinbarung insbesondere folgende Inhalte geregelt werden:        konkrete Beschreibung der Aufgabe, die in Telearbeit erledigt werden soll Regelung über die Erreichbarkeit während der Telearbeit Regelungen über die Arbeitszeit einschI. Vertretungsregelung Regelungen über den häuslichen Arbeitsplatz Regelungen über den Daten- und Arbeitsschutz Zutrittsrecht zum häuslichen Arbeitsplatz Laufzeit und Kündigungen Alle Mitarbeiter/innen wurden mit dem Inkrafttreten der Dienstvereinbarung über die Möglichkeiten der alternierenden Telearbeit informiert. Ich gehe davon aus, dass die individuellen Regelungen alternative Arbeitszeitmodelle generieren und in Folge teilweise kombinierte Arbeitsplätze entstehen. Durch die Nutzung der Arbeitsplätze durch verschiedene Mitarbeiter/innen kann so auch die Raumnutzung komprimiert werden. Die Digitalisierung wird künftig die Arbeit grundlegend verändern. Bereits seit einigen Jahren hält die Digitalisierung mit immer rasanteren technologischen Entwicklungen Einzug in die Arbeitswelt. Es wird einhellig erwartet, dass sich dadurch in zunehmendem Maße auch die Art und Weise der Zusammenarbeit verändern wird. (Erner) -2-