Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
115 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
14.06.18, 15:02
Aktualisiert
14.06.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 226/2018
Az.:
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 26.04.2018
Kämmerer
gez. KummertGnewuch
Amtsleiter
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
RPA
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
26.06.2018
Bemerkungen
zur Kenntnis
Antrag bzgl. Prüfung der zukünftigen Arbeitsplatzgestaltung durch die Digitalisierung
in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Home-Office ist in Deutschland auch unter den Begriffen Teleheimarbeit oder e-Work bekannt. Die Arbeit im Home-Office erfolgt per Definition von zu Hause aus.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Home-Office. In der heimbasierten Telearbeit erfolgt die
Arbeit ausschließlich von zu Hause aus. In der alternierenden Telearbeit arbeitet die Mitarbeiterin/ der Mitarbeiter sowohl von zu Hause als auch beim Arbeitgeber. Bei der Stadt Erftstadt wird
im Rahmen der Personalentwicklung zum Zwecke der Flexibilisierung der Arbeitsorganisation
und der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Telearbeit angeboten. Mit
Wirkung zum 01.01.2018 habe ich anstelle der vormaligen Individualvereinbarungen eine
Dienstvereinbarung über die Telearbeit mit dem Personalrat getroffen. Insbesondere zur Erhal-
tung der Kommunikations- und Teamfähigkeit erfolgt die Telearbeit in der Verwaltung der Stadt
Erftstadt ausschließlich alternierend.
Bei alternierender Telearbeit wird die regelmäßige Arbeitszeit bis zu fünfzig Prozent der persönlichen wöchentlichen Arbeitszeit im häuslichen Bereich der Mitarbeiterin/ des Mitarbeiters abgeleistet. Der restliche Teil der wöchentlichen Arbeitszeit wird in den Räumlichkeiten der Stadt
Erftstadt erbracht.
Für die Durchführung der Telearbeit wird mit jeder Mitarbeiterin/ jedem Mitarbeiter eine Vereinbarung abgeschlossen, in der entsprechend der Dienstvereinbarung insbesondere folgende
Inhalte geregelt werden:
konkrete Beschreibung der Aufgabe, die in Telearbeit erledigt werden soll
Regelung über die Erreichbarkeit während der Telearbeit
Regelungen über die Arbeitszeit einschI. Vertretungsregelung
Regelungen über den häuslichen Arbeitsplatz
Regelungen über den Daten- und Arbeitsschutz
Zutrittsrecht zum häuslichen Arbeitsplatz
Laufzeit und Kündigungen
Alle Mitarbeiter/innen wurden mit dem Inkrafttreten der Dienstvereinbarung über die Möglichkeiten der alternierenden Telearbeit informiert.
Ich gehe davon aus, dass die individuellen Regelungen alternative Arbeitszeitmodelle generieren und in Folge teilweise kombinierte Arbeitsplätze entstehen. Durch die Nutzung der Arbeitsplätze durch verschiedene Mitarbeiter/innen kann so auch die Raumnutzung komprimiert werden.
Die Digitalisierung wird künftig die Arbeit grundlegend verändern. Bereits seit einigen Jahren
hält die Digitalisierung mit immer rasanteren technologischen Entwicklungen Einzug in die Arbeitswelt. Es wird einhellig erwartet, dass sich dadurch in zunehmendem Maße auch die Art und
Weise der Zusammenarbeit verändern wird.
(Erner)
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