Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
196 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
14.06.18, 15:02
Aktualisiert
14.06.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 234/2018
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 02.05.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen
Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
28.06.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden auf allen städtischen Flächen und Maßnahmen zum Schutz von Insekten und Bienen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die gestellten Fragen kann ich wie folgt beantworten:
Zu 1.
Pestizide (Pflanzenschutzmittel) werden auf kommunalen Flächen seit Mitte der 70iger Jahre nicht
mehr eingesetzt. Bereits mit den Anträgen B 5/0943 aus dem Jahr 1991 und A 7/0894 aus dem
Jahr 2000 wurde der Stadtrat darüber informiert.
Der Einsatz von Herbiziden (Unkrautvernichtungsmittel) z.B. auf Wegeflächen muss von der
Landwirtschaftskammer Rheinland genehmigt werden. Bis vor ca. vier Jahren erhielt die Verwaltung die Genehmigung, ein Herbizid auf den wassergebundenen Wegeflächen einiger Friedhöfe im
Stadtgebiet einzusetzen.
Genehmigungen für den Herbizideinsatz werden von dort nicht mehr erteilt.
In Gehölzflächen wird unerwünschter Aufwuchs ausschließlich mechanisch entfernt.
Zu 2.
Die im Auftrag der Verwaltung arbeitenden Firmen im Bereich Gartenbau sind mit den
gängigen Vorschriften mit dem Umgang von Pestiziden vertraut. Darüber hinaus wurden sie auch
darüber informiert, dass ein Pestizid-Einsatz auf städtischen Flächen nicht erlaubt ist.
Zu 3.
Aktuell ist geplant, ein Konzept zu erarbeiten, aus dem hervor geht, welche Flächen in städtischem
Besitz in bienen- und insektenfreundliche Blühflächen umgewandelt werden können. Das Konzept
werde ich nach dessen Fertigstellung im Ausschuss vorstellen.
Dazu kommen u.a. diverse Ausgleichsflächen infrage.
In einem 1. Schritt wird die Böschung am südlichen Parkplatz des Bahnhofs in Liblar mit einer
Blumen – und Kräutermischung eingesät.
Zu der Initiierung von bienen- und insektenfreundlichen Projekten im privaten Bereich verweise ich
auf die Beantwortung der Frage 5.
Zu 4.
Derzeit steht der Verzicht von Pestiziden im Bereich der Landwirtschaft sehr im öffentlichen Fokus.
Dies ist jedoch differenziert und unter sachlichen Gesichtspunkten zu betrachten, denn es verwenden ca. 90 % der Landwirte Pestizide. Diese werden nicht nur im konventionellen sondern auch im
ökologischen Anbau von landwirtschaftlichen Produkten angewandt. Die Landwirte insgesamt sind
auf Pestizide zur Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln und auch anderen landwirtschaftlichen Produkten angewiesen. Es würde nicht nur zu massiven Ertragsausfällen, sondern auch zu
kompletten Ernteausfällen kommen. Beispielhaft ist hier der Obst- und Gemüseanbau (z. B. Erdbeeren) benannt, in dem diverser – zum Teil für Menschen schädlicher - Pilz- und Schädlingsbefall
zu Totalausfällen führen kann. Es geht hier nicht nur um den Verlust von wertvollen Lebensmitteln
sondern auch um die wirtschaftlichen Folgen für die Landwirte und ihre Familien. Ein weiteres Beispiel für den unverzichtbaren Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist die Bekämpfung des extrem
giftigen Jakobskreuzkrauts. In der biologischen Landwirtschaft wird oftmals Kupfer als Pflanzenschutzmittel angewandt. Kupfer ist zwar natürlichen Ursprungs, kann für die Umwelt jedoch ebenfalls giftig werden.
Ein grundsätzliches Verbot von Pestiziden, geregelt durch entsprechende Vereinbarungen in
den Pachtverträgen, halte ich zum jetzigen Zeitpunkt aus den vorgenannten Gründen für nicht
zielführend, zumal eine Kontrolle dieser vertraglichen Vereinbarung nicht gewährleistet werden
kann. Die ortsansässigen Landwirte sind aus wirtschaftlichen Gründen auf die Anpachtung städtischer Flächen angewiesen. Für die Bewirtschaftung der Flächen ohne den Einsatz von Pestiziden
gibt es in Erftstadt keine Nachfrage. Hier ist kein entsprechender landwirtschaftlicher Betrieb ortsansässig. Eine Verpachtung der ca. 200 ha städtischer landwirtschaftlichen Flächen mit Einnahmen von ca. 70.000 Euro jährlich wäre somit nicht mehr gewährleistet.
Ein schrittweiser Verzicht auf Pestizide scheint hier realistischer, da die Landwirtschaft ständig
daran arbeitet, mit weniger Pflanzenschutzmittel auszukommen und diese gezielt, genau dosiert
und spezialisiert anzuwenden. Das Umweltbundesamt ist für die Umweltprüfung im Rahmen des
Zulassungsverfahrens neuer Pflanzenschutzmittel zuständig und die Landwirtschaftskammer ist für
die Kontrolle der Anwendung und des Handels zuständig. Durch geltendes EU- und deutsches
Recht sind Regularien vorhanden, die entsprechende Einschränkungen und Verbote ausspricht.
Hier beispielhaft genannt das gerade vor kurzem beschlossene EU-Verbot zur FreilandAnwendung von drei Neonicotinoiden.
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Zu 5.
In Erftstadt laufen aktuell verschiedene, u. a. auch von der Stadt Erftstadt unterstützte Initiativen
zum Schutz von Insekten und zu einer Verbesserung von Insektenlebensräumen.
Die Aktion ‚Grüner Hahn‘ der Lechenicher Pfarrgemeinde St.Kilian beschäftigt sich seit 2017 intensiv mit dem Thema und ist z.Zt. auf der Suche nach geeigneten Musterflächen. [Nähere Informationen finden Sie unter: http://gruenerhahn-stkilian.de/GruenerHahn.html].
Sehr eng an dem Thema ist auch der Imkerverein Erftstadt, der im Umwelt- und Naturparkzentrum
Friesheimer Busch einen Lehrbienenstand eingerichtet hat. [Nähere Informationen finden Sie unter:
http://umweltzentrum-erftstadt.de/was-machen-wir/aktive-gruppen/imkerverein-erftstadt/].
Die Biologische Station Bonn/Rhein-Erft (im Rhein-Erft-Kreis im Umwelt- und Naturparkzentrum
Friesheimer Busch beheimatet) gewinnt bereits seit Jahren auf Feldern in der Nähe von Erp Saatgut ausgewählter Blütenpflanzenarten regionaler Herkunft zur Wiederherstellung bunter, artenreicher Wiesen, Felder, Ackerränder und Grünflächen. Eingesetzt wird dieses Saatgut u.a. zur Anlage von Blühstreifen und Wegerändern in der Feldflur. [Nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.biostation-bonn-rheinerft.de/startseite/projekte/allgemeineprojekte/regiosaatgut/regiosaatgut]
Die Aktionen werden z.Zt. unter dem Titel ‚Erftstadt blüht auf‘ vernetzt. Beteiligte daran sind:
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Grüner Hahn St. Kilian Erftstadt-Lechenich
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Gartenbau- und Verschönerungsverein Lechenich
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Förderverein Schlosspark Gracht
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Freundes- und Förderkreis Lechenicher Schloßpark
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Naturschutzbund Rhein-Erft
-
Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch
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Stadt Erftstadt mit den Abteilungen Gartenbau und Umwelt und Naturschutz
Die Aktion wurde erstmals in der Abendmesse in St. Kilian vom Grünen Hahn vorgestellt. Beim
Tag der Offenen Tür im Umweltzentrum fanden ebenfalls entsprechende Informationen durch den
Grünen Hahn, den NABU, den Imkerverein und die Biologische Station statt. Weitere Aktionen sind
geplant.
In Vertretung
(Hallstein)
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