Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
14.06.18, 15:02
Aktualisiert
14.06.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 235/2018
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 02.05.2018
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
28.06.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Bericht über den aktuellen Stand der Umsetzung des Landesentwicklungsplanes
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Landesentwicklungsplan bildet die Grundlage für die räumliche Entwicklung in NordrheinWestfalen. Er formuliert Ziele und Grundsätze der Landesentwicklung, die von den Regionalplanungsbehörden bei der Aufstellung der Regionalpläne zu beachten sind und von den Kommunen
gemäß § 1 (4) Baugesetzbuch als Ziele der Raumordnung in der Bauleitplanung Berücksichtigung
finden.
Im Rahmen des Entfesselungspaketes II hat das Landeskabinett am 19. Dezember 2017 beschlossen, ein Änderungsverfahren für den Landesentwicklungsplan NRW einzuleiten. Am 17.
April 2018 hat das Landeskabinett die Einleitung des Änderungsverfahrens beschlossen. Der Entwurf der Änderung liegt nun vom 07.05.2018 bis zum 15.07.2018 offen.
In dieser Zeit können alle Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Stellen und Institutionen Stellung
nehmen. Nach Auswertung der Stellungnahmen und Vorberatung im Kabinett wird der geänderte
LEP dem Landtag mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Je nach Dauer der Beratungen und des
Beteiligungsverfahrens rechnet die Landesregierung im ersten Halbjahr 2019 mit dem in Kraft treten der Änderung.
Um den Kommunen schon jetzt Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen, hat das Wirtschaftsministerium einen Erlass veröffentlicht, der die Spielräume des derzeit geltenden Rechts mit Blick auf die
Neufassung des LEP erläutert und konkretisiert. Der Erlass ist der Vorlage im SD- Net beigefügt.
Die Fraktionen und sachkundigen Einwohner erhalten jeweils ein Papierexemplar. Auf Wunsch
werden weitere Exemplare gedruckt.
Die Änderung des Landesentwicklungsplanes und der Entwurfs einer Stellungnahme der Stadt
Erftstadt zur Änderung sind der Vorlage 313/2018 - Überarbeitung des Landesentwicklungsplanes;
Stellungnahme der Stadt Erftstadt- zu entnehmen.
Anlage
Erlass zur Konkretisierung des LEP NRW – Wohnen, Gewerbe und Industrie
In Vertretung
(Hallstein)
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