Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.06.18, 15:02
Aktualisiert
29.06.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 265/2018
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 17.05.2018
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
28.06.2018
vorberatend
04.07.2018
beschließend
Flächennutzungsplanänderung Nr. 18, Erftstadt-Liblar, Dechant-Linden-Weg
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Beschluss über die 18. Flächennutzungsplanänderung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie
4 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung Nr.
18, Erftstadt-Liblar, Dechant-Linden-Weg wird nach Prüfung und Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange entsprechend der beigefügten Wertungstabellen A und B beschlossen.
II. Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 18, Erftstadt-Liblar, Dechant-Linden-Weg wird entsprechend der in der Sitzung vorgelegten Planzeichnung beschlossen und die Begründung mit dem
Umweltbericht gebilligt.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 30.08.2016
den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB gefasst (V373/2016).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) in Form einer Öffentlichen
Versammlung fand am 25.04.2017 statt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) erfolgte in der Zeit vom 04.05.2017 bis 02.06.2017. Die hierbei
vorgetragenen Anregungen wurden soweit planungsrelevant bei der Bearbeitung des Rechtsplanentwurfs berücksichtigt. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange und deren Wertung sind der Wertungstabelle A zu entnehmen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 05.04.2018 bis einschließlich 04.05.2018. Es ist eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit und 18 Stellungnahmen
von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB eingegangen. Nach
der erfolgten Abwägung (Wertungstabelle B) sind keine Änderungen oder Ergänzungen der Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
Die Anpassungsbestätigung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz liegt vor.
Nach der Abwägung der in den Stellungnahmen vorgetragenen öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander kann der Beschluss über die 18. Flächennutzungsplanänderung
gefasst werden. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen werden der Anlageplan, die Begründung,
eine Verkleinerung der Planzeichnung, die Wertungstabelle A und B, die Niederschrift der öffentlichen Versammlung und die Zusammenfassende Erklärung (Entwurf) vervielfältigt. Die übrigen
Unterlagen sind im SD-Net einsehbar. Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar aller Unterlagen in Papierform. Auf Wunsch sind weitere Kopien möglich.
Anlagen:
1. Anlageplan
2. Rechtsplan
3. Begründung – Teil A
4. Wertungstabelle A und B
5. Niederschrift der öffentlichen Versammlung vom 25.04.2017
6. Zusammenfassende Erklärung (Entwurf)
7. Stellungnahmen A und B (SD-Net)
8. Begründung – Teil B: Umweltbericht (SD-Net)
9. ASP I (SD-Net)
10. ASP II (SD-Net)
In Vertretung
(Hallstein)
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