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Beschlussvorlage (Klarstellungssatzung Erftstadt-Lechenich, Schloßstraße Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
14.06.18, 15:02
Aktualisiert
05.07.18, 15:02
Beschlussvorlage (Klarstellungssatzung Erftstadt-Lechenich, Schloßstraße
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Klarstellungssatzung Erftstadt-Lechenich, Schloßstraße
Satzungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 288/2018 Az.: 61.1 Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 28.05.2018 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 28.06.2018 vorberatend 04.07.2018 beschließend Klarstellungssatzung Erftstadt-Lechenich, Schloßstraße Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Klarstellungssatzung Erftstadt-Lechenich, Schloßstraße wird gem. § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. §§ 7 sowie 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) als Satzung beschlossen. Begründung: Lechenich stellt einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil dar; dort, wo kein Bebauungsplan besteht, werden Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Innerhalb des Ortsteils liegt jedoch der Schlosspark, der aufgrund seiner Größe den Bebauungszusammenhang unterbricht, also als Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch zu verstehen ist. Im Übergangsbereich zwischen Park und Ortskern bestehen Unsicherheiten über die Abgrenzung des Innenbereichs. Daher soll der Verlauf des Innenbereichs mit der Klarstellungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB eindeutig definiert werden. Die Satzung hat rein deklaratorische Wirkung. Sie stellt ausschließlich dar, welche Grundstücke entsprechend der örtlichen Verhältnisse baulich geprägt sind und damit zu dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören und welche dem Außenbereich zuzuordnen sind. Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung zu beschließen. Anlage 01. Rechtsplan Satzung Erftstadt-Lechenich, Schloßstraße In Vertretung (Hallstein) -2-