Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
14.06.18, 15:02
Aktualisiert
05.07.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 288/2018
Az.: 61.1
Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 28.05.2018
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
28.06.2018
vorberatend
04.07.2018
beschließend
Klarstellungssatzung Erftstadt-Lechenich, Schloßstraße
Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Klarstellungssatzung Erftstadt-Lechenich, Schloßstraße wird gem. § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch
(BauGB) i.V.m. §§ 7 sowie 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO
NW) als Satzung beschlossen.
Begründung:
Lechenich stellt einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil dar; dort, wo kein Bebauungsplan besteht, werden Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Innerhalb des Ortsteils liegt jedoch
der Schlosspark, der aufgrund seiner Größe den Bebauungszusammenhang unterbricht, also als
Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch zu verstehen ist.
Im Übergangsbereich zwischen Park und Ortskern bestehen Unsicherheiten über die Abgrenzung
des Innenbereichs. Daher soll der Verlauf des Innenbereichs mit der Klarstellungssatzung gemäß
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB eindeutig definiert werden. Die Satzung hat rein deklaratorische Wirkung.
Sie stellt ausschließlich dar, welche Grundstücke entsprechend der örtlichen Verhältnisse baulich
geprägt sind und damit zu dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören und welche dem
Außenbereich zuzuordnen sind.
Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung zu beschließen.
Anlage
01. Rechtsplan Satzung Erftstadt-Lechenich, Schloßstraße
In Vertretung
(Hallstein)
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