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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Feuerschutz und Rettungsdienst)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
14.06.18, 15:02
Aktualisiert
14.06.18, 15:02
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Feuerschutz und Rettungsdienst) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Feuerschutz und Rettungsdienst)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 306/2018 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 04.06.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Kern Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 26.06.2018 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Feuerschutz und Rettungsdienst Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 22.400,00 Folgekosten in €: 53.600,00 Kostenträger: Sachkonto: 020126010 bzw. 020127010 Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für das Geschäftszimmers des Amtes für Feuerschutz und Rettungsdienst wird für eine Verwaltungsstelle in Vollzeit (Entgeltgruppe 6 TVöD) befristet auf die Dauer von zwei Jahren die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Durch die gestiegenen Einsatzzahlen im Rettungsdienst und die Folge des in der Notfallrettung umgesetzten Rettungsdienstbedarfsplans ist ein wesentlich höherer Arbeitsaufwand in der Gebührenabrechnung zu verzeichnen. Um die Rückstände in der Gebührenabrechnung Rettungsdienst aufzuarbeiten und die vorhandenen Mitarbeiterinnen zu entlasten, ist es erforderlich, ein/e zusätzliche Sachbearbeiter/in zunächst befristet für den genannten Zeitraum einzustellen. Derzeit besteht ein Arbeitsrückstand von 3 Monaten, der durch die weiterhin anhaltenden hohen Einsatzzahlen im Rettungsdienst anders nicht aufzuarbeiten ist. Nur durch diese Maßnahme lassen sich die Gebühren zeitnah abrechnen und damit auch zeitnah vereinnahmen. Die entstehenden Personalkosten sind über die Gebührensatzung Rettungsdienst zu refinanzieren und belasten somit nicht zusätzlich den städtischen Haushalt. (Erner) -2-