Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
14.06.18, 15:02
Aktualisiert
14.06.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 306/2018
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 04.06.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Kern
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
26.06.2018
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Feuerschutz und Rettungsdienst
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
22.400,00
Folgekosten in €:
53.600,00
Kostenträger:
Sachkonto:
020126010 bzw. 020127010
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für das Geschäftszimmers des Amtes für Feuerschutz und Rettungsdienst wird für eine Verwaltungsstelle in Vollzeit (Entgeltgruppe 6 TVöD) befristet auf die Dauer von zwei Jahren die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Durch die gestiegenen Einsatzzahlen im Rettungsdienst und die Folge des in der Notfallrettung
umgesetzten Rettungsdienstbedarfsplans ist ein wesentlich höherer Arbeitsaufwand in der Gebührenabrechnung zu verzeichnen.
Um die Rückstände in der Gebührenabrechnung Rettungsdienst aufzuarbeiten und die vorhandenen Mitarbeiterinnen zu entlasten, ist es erforderlich, ein/e zusätzliche Sachbearbeiter/in zunächst
befristet für den genannten Zeitraum einzustellen. Derzeit besteht ein Arbeitsrückstand von 3 Monaten, der durch die weiterhin anhaltenden hohen Einsatzzahlen im Rettungsdienst anders nicht
aufzuarbeiten ist. Nur durch diese Maßnahme lassen sich die Gebühren zeitnah abrechnen und
damit auch zeitnah vereinnahmen.
Die entstehenden Personalkosten sind über die Gebührensatzung Rettungsdienst zu refinanzieren
und belasten somit nicht zusätzlich den städtischen Haushalt.
(Erner)
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