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Beschlussvorlage (Überarbeitung des Landesentwicklungsplanes; Stellungnahme der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
14.06.18, 15:02
Aktualisiert
14.06.18, 15:02
Beschlussvorlage (Überarbeitung des Landesentwicklungsplanes; Stellungnahme der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Überarbeitung des Landesentwicklungsplanes; Stellungnahme der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 313/2018 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 11.06.2018 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 28.06.2018 Bemerkungen beschließend Überarbeitung des Landesentwicklungsplanes; Stellungnahme der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Stadt wird beauftragt, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die beigefügte Stellungnahme fristgerecht abzugeben. Begründung: Die Landesregierung hat am 17.04.2018 punktuelle Änderungen des seit dem 08.02.2017 geltenden Landesentwicklungsplanes Nordrhein- Westfalen gebilligt und das Beteiligungsverfahren beschlossen. Mit Schreiben vom 26.04.2018 (eingegangen am 04.05.2017) wurde die Stadt Erftstadt an der Änderung beteiligt. Die Planung ist noch bis zum 15.07.2018 auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein- Westfalen (https:://www.wirtschaft.nrw/landesplanung) sowie bei den Bezirksregierungen einsehbar. Bis zum 15.07.2018 können Stellungnahmen abgegeben werden. Anlass für die Änderungen sind die geänderten Zielsetzungen der Landesregierung. Zu Grunde liegt die Absicht, ländlichen Regionen und Ballungsräumen gleichwertige Entwicklungschancen zu bieten. Die Kommunen sollen mehr Flexibilität und Entscheidungskompetenzen bei der Flächenausweisung erhalten, um bedarfsgerecht neue Wohngebiete und Wirtschaftsflächen, auch in Orten mit weniger als 2.000 Einwohnern entwickeln zu können. Außerdem sollen ausreichend Flächen für die Wirtschaft bereitgestellt werden. Der LEP enthält u.a. neue Festlegungen zur Siedlungsentwicklung, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur verkehrlichen Infrastruktur und zur Rohstoffversorgung. Der Entwurf der Planung als Synopse der Änderungen sowie der Umweltbericht zur geplanten Änderung sind der Vorlage im SD- Net beigefügt. Die Synopse enthält 3 Spalten, wobei die alte Fassung vom 08.02.2017 der linken Spalte zu entnehmen ist. Werden in der Fassung vom 17.04.2018 Änderungen vorgenommen, sind diese der zweiten Spalte zu entnehmen. Die Dritte Spalte enthält die Begründung der Änderungen. Im vergangenen Beteiligungsverfahren hatte die Stadt die zu restriktive Handhabung der Siedlungsflächenentwicklung moniert. Da der sparsame und schonende Umgang mit Grund und Boden bereits im Baugesetzbuch verankert ist, wurden die entsprechenden Regelungen als Eingriff in die kommunale Planungshoheit abgelehnt. Vor diesem Hintergrund wird die Überarbeitung des LEP begrüßt. Kritisch gesehen wird hingegen der Umgang mit dem Thema Windenergienutzung. Denn die neue Formulierung der Grundsätze beruht nicht auf einer umfassenden Analyse der Potenziale und die Formulierungen sind in sich widersprüchlich. Insbesondere die Einrichtung eines Soll- Vorsorgeabstandes von 1.500 m, bei dem es sich laut Begründung aber nur um eine Empfehlung handelt, ist rechtlich widersprüchlich und wird eine rechtssichere Anwendung erschweren. Ein zu großer Vorsorgeabstand wird die Kommunen daran hindern, der Windenergie substanziell Raum zu schaffen und damit eine rechtssichere Planung zur Steuerung von Windenergieanlagen umzusetzen. Die Folge ist, dass der Kommune indirekt die Steuerungsmöglichkeit genommen wird. Die Regelung steht hier außerdem im Gegensatz zu Bundesrecht. Die Landesregierung hat angekündigt, die Potenziale der Windenergienutzung im Land NRW nun untersuchen zu lassen. Die Ergebnisse könnten wichtige Erkenntnisse für den LEP liefern. Der Entwurf der Stellungnahme ist der Vorlage beigefügt. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen werden der Text der Änderung (Synopse) sowie der Umweltbericht der Vorlage im SD- Net beigefügt. Gedruckte Exemplare werden den Fraktionen und sachkundigen Einwohnern zur Verfügung gestellt. Weitere gedruckte Exemplare können den Ratsmitgliedern gerne auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Anlage 1. Entwurf der Stellungnahme 2. Synopse LEP (nur SD- Net) 3. Umweltbericht LEP (nur SD- Net) In Vertretung (Hallstein) -2-