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Mitteilung (Änderung des Landesentwicklungsplans NRW; hier: Aktueller Sachstand des Verfahrens)

Daten

Kommune
Titz
Größe
83 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
13.06.18, 18:01
Aktualisiert
13.06.18, 18:01
Mitteilung (Änderung des Landesentwicklungsplans NRW;
hier: Aktueller Sachstand des Verfahrens) Mitteilung (Änderung des Landesentwicklungsplans NRW;
hier: Aktueller Sachstand des Verfahrens)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Mitteilung Nr.: Der Bürgermeister 76/2018 11.06.2018 Leitung der Verwaltung Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Sachbearbeitung: Stephan Muckel 02463/659-42 Fachbereichsleitung: Jürgen Frantzen Steuerungsverantwortung: Stephan Muckel Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 27.06.2018 Rat 05.07.2018 Betreff Änderung des Landesentwicklungsplans NRW; hier: Aktueller Sachstand des Verfahrens Beschlussvorschlag Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Die Landesregierung hat am 17. April 2018 Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP) und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen (siehe Mitteilung Nr. 21/2018). In der Zeit vom 7. Mai bis 15. Juli 2018 können sich die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen – dazu gehören auch die Städte und Gemeinden – sowie die Öffentlichkeit beteiligen und zu dem LEP-Entwurf, zur Planbegründung und zum Umweltbericht Stellung nehmen. Mit der vorliegenden Bewertung (Anlage) werden vor allem kommunalrelevante Festlegungen des Planentwurfs (Synopse in der Anlage) auf ihre Auswirkungen auf die kommunale Planungshoheit und -praxis untersucht. Die Landesplanungsbehörde ist in der neuen Legislaturperiode von der Staatskanzlei zum Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW – MWIDE – gewechselt. In der Gesamtschau, betont sei hier vor allem die flexiblere Entwicklung von kleinen Ortsteilen mit weniger als 2.000 Einwohnern sowie die Streichung des 5 ha-Grundsatzes (dies war eine zentrale Forderung des Städte- und Gemeindebundes NRW, dem sich seinerzeit auch die Gemeinde Titz in einer eigenen und durch den Gemeinderat beschlossenen Stellungnahme anschloss), ist dieser Entwurf deutlich kommunalfreundlicher zu bewerten. Insoweit sind die geplanten Änderungen positiv zu bewerten und die Verwaltung schlägt vor, in diesem Verfahren keine eigene Stellungnahme abzugeben. Die kommunalen Spitzenverbände werden wie gewohnt eine gemeinsame Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abgeben. Der Kreis Düren erarbeitet aktuell ebenfalls eine Stellungnahme, diese befindet sich in der internen Abstimmung. Über die beiden Stellungnahmen wird die Verwaltung informieren. Jürgen Frantzen -2-