Daten
Kommune
Titz
Größe
83 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
13.06.18, 18:01
Aktualisiert
13.06.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Mitteilung
Nr.:
Der Bürgermeister
76/2018
11.06.2018
Leitung der Verwaltung
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeitung:
Stephan Muckel
02463/659-42
Fachbereichsleitung:
Jürgen Frantzen
Steuerungsverantwortung:
Stephan Muckel
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
27.06.2018
Rat
05.07.2018
Betreff
Änderung des Landesentwicklungsplans NRW;
hier: Aktueller Sachstand des Verfahrens
Beschlussvorschlag
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Die Landesregierung hat am 17. April 2018 Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP)
und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen (siehe Mitteilung Nr. 21/2018).
In der Zeit vom 7. Mai bis 15. Juli 2018 können sich die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen – dazu gehören auch die Städte und Gemeinden – sowie die Öffentlichkeit beteiligen und zu dem LEP-Entwurf, zur Planbegründung und zum Umweltbericht Stellung nehmen.
Mit der vorliegenden Bewertung (Anlage) werden vor allem kommunalrelevante Festlegungen
des Planentwurfs (Synopse in der Anlage) auf ihre Auswirkungen auf die kommunale Planungshoheit und -praxis untersucht. Die Landesplanungsbehörde ist in der neuen Legislaturperiode von der Staatskanzlei zum Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und
Energie des Landes NRW – MWIDE – gewechselt.
In der Gesamtschau, betont sei hier vor allem die flexiblere Entwicklung von kleinen Ortsteilen
mit weniger als 2.000 Einwohnern sowie die Streichung des 5 ha-Grundsatzes (dies war eine
zentrale Forderung des Städte- und Gemeindebundes NRW, dem sich seinerzeit auch die Gemeinde Titz in einer eigenen und durch den Gemeinderat beschlossenen Stellungnahme anschloss), ist dieser Entwurf deutlich kommunalfreundlicher zu bewerten. Insoweit sind die geplanten Änderungen positiv zu bewerten und die Verwaltung schlägt vor, in diesem Verfahren
keine eigene Stellungnahme abzugeben. Die kommunalen Spitzenverbände werden wie gewohnt eine gemeinsame Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abgeben. Der
Kreis Düren erarbeitet aktuell ebenfalls eine Stellungnahme, diese befindet sich in der internen
Abstimmung. Über die beiden Stellungnahmen wird die Verwaltung informieren.
Jürgen Frantzen
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