Daten
Kommune
Titz
Größe
80 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
13.06.18, 18:01
Aktualisiert
13.06.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Mitteilung
Nr.:
Der Bürgermeister
79/2018
11.06.2018
Planen, Bauen und Umwelt
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeitung:
Hans-Peter Luksch
02463/659-34
Fachbereichsleitung:
Michael Biermanns
Steuerungsverantwortung:
Stephan Muckel
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
27.06.2018
Rat
05.07.2018
Betreff
Erstellung des Generalentwässerungsplans für die Ortschaft Opherten
und einen Teil der Ortschaft Titz
Beschlussvorschlag
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
ja
jährl. Kosten:
ja
nein
jährl. Einnahmen:
nein (s. Beschlussentwurf)
911201
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
Begründung/Sachverhalt:
Für die Ortschaft Opherten und einen Teil der Ortschaft Titz, hier im Einzugsgebiet des Trennsystems, soll ein Generalentwässerungsplan (GEP) erstellt werden. Die Verwaltung hat in eigener Zuständigkeit ein Ingenieurbüro mit der Erstellung beauftragt, welches für diese einen
Zeitraum von rund sechs Monaten benötigt.
Der Generalentwässerungsplan ist ein umfangreiches Planwerk, dessen Ziel es ist, nicht nur auf
die hydraulische Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes abzuzielen, sondern im Sinne einer ganzheitlichen Strategie auch die baulichen und umwelt-/wasserwirtschaftlichen Belange zu berücksichtigen; entsprechend sind auch Prognose-/Baugebiete einzurechnen. Des Weiteren stellt der
Generalentwässerungsplan einen Bestandteil des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) dar und
bedarf einer ständigen Fortschreibung, um so eine Aktualität zu gewährleisten. Dieser Teilbereich des Generalentwässerungsplans wurde nunmehr beauftragt, um die anstehenden Baugebietsentwicklungen (Bebauungsplan Titz Nr. 35, Bebauungsplan Titz Nr. 33, PRIMUS-Quartier),
in denen auch die Thematik der Entwässerung behandelt werden muss, voranzutreiben und die
hydraulische Leistungsfähigkeit sowie die damit verbundene Aufnahmefähigkeit zu ermitteln.
Im Rahmen der kommenden Haushaltsplanungsanmeldung wird die Verwaltung Mittel für die
Erstellung und Überarbeitung des Generalentwässerungsplans für weitere Teile des Gemeindegebiets einstellen. Nach Fertigstellung des GEP wird das (Teil-)Konzept den gemeindlichen
Gremien durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgestellt werden.
Jürgen Frantzen
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