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Mitteilung (Erstellung des Generalentwässerungsplans für die Ortschaft Opherten und einen Teil der Ortschaft Titz)

Daten

Kommune
Titz
Größe
80 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
13.06.18, 18:01
Aktualisiert
13.06.18, 18:01
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Gemeinde Titz Mitteilung Nr.: Der Bürgermeister 79/2018 11.06.2018 Planen, Bauen und Umwelt Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Sachbearbeitung: Hans-Peter Luksch 02463/659-34 Fachbereichsleitung: Michael Biermanns Steuerungsverantwortung: Stephan Muckel Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 27.06.2018 Rat 05.07.2018 Betreff Erstellung des Generalentwässerungsplans für die Ortschaft Opherten und einen Teil der Ortschaft Titz Beschlussvorschlag Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: ja jährl. Kosten: ja nein jährl. Einnahmen: nein (s. Beschlussentwurf) 911201 ja nein (Begründung: s. Anlage) Begründung/Sachverhalt: Für die Ortschaft Opherten und einen Teil der Ortschaft Titz, hier im Einzugsgebiet des Trennsystems, soll ein Generalentwässerungsplan (GEP) erstellt werden. Die Verwaltung hat in eigener Zuständigkeit ein Ingenieurbüro mit der Erstellung beauftragt, welches für diese einen Zeitraum von rund sechs Monaten benötigt. Der Generalentwässerungsplan ist ein umfangreiches Planwerk, dessen Ziel es ist, nicht nur auf die hydraulische Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes abzuzielen, sondern im Sinne einer ganzheitlichen Strategie auch die baulichen und umwelt-/wasserwirtschaftlichen Belange zu berücksichtigen; entsprechend sind auch Prognose-/Baugebiete einzurechnen. Des Weiteren stellt der Generalentwässerungsplan einen Bestandteil des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) dar und bedarf einer ständigen Fortschreibung, um so eine Aktualität zu gewährleisten. Dieser Teilbereich des Generalentwässerungsplans wurde nunmehr beauftragt, um die anstehenden Baugebietsentwicklungen (Bebauungsplan Titz Nr. 35, Bebauungsplan Titz Nr. 33, PRIMUS-Quartier), in denen auch die Thematik der Entwässerung behandelt werden muss, voranzutreiben und die hydraulische Leistungsfähigkeit sowie die damit verbundene Aufnahmefähigkeit zu ermitteln. Im Rahmen der kommenden Haushaltsplanungsanmeldung wird die Verwaltung Mittel für die Erstellung und Überarbeitung des Generalentwässerungsplans für weitere Teile des Gemeindegebiets einstellen. Nach Fertigstellung des GEP wird das (Teil-)Konzept den gemeindlichen Gremien durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgestellt werden. Jürgen Frantzen -2-