Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
187 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
13.06.18, 11:02
Aktualisiert
13.06.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -
Vorlage 939 /X.L.
Datum: 13.06.2018
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
19.06.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
26.06.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit gem. § 60
Abs. 1 GO NRW, das erarbeitete Wasserversorgungskonzept der Gemeinde
Nettersheim entsprechend § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz NRW zum Stichtag
30.06.2018 bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.
Begründung:
Die Bezirksregierung Köln hat in Ihrem Schreiben vom 11.04.2017 (Aktenzeichen: IV 8-71 80 03/ IV-5 511 130) die Städte und Gemeinden aufgefordert, “
[…] nach § 38 Absatz 3 LWG ein Konzept über den Stand und die zukünftige
Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) […]“ aufzustellen. Ziel dieses Konzeptes ist die Beschreibung und Analyse der Wasserversorgung in seiner jetzigen Form sowie die Erstellung von Prognosen und möglichen
Gefährdungspotentialen zu selbigem. Neben geologischen und hydrogeologischen
Grundlagen, naturräumlichen Plänen und Schutzgebieten sowie den chemischen
sowie mikrobiologischen Roh- und Trinkwasseruntersuchungen sind auch die
technische Ausstattung und der allgemeine Zustand wichtige Aspekte, die es zu
erörtern gilt. Neben diesen Aspekten spielt auch die Bevölkerungsentwicklung
und die Ausrichtung und Entwicklung von Gewerbe und Industrie eine wichtige
Rolle. Notfallpläne und Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung vervollständigen das Konzept.
Nach Gesetzeslage war ein entsprechendes Konzept bis zum 01.01.2018 den zuständigen Behörden erstmalig vorzulegen. Den Zeitrahmen hat das Ministerium
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW auf Drängen der Verbände mit Erlass vom 11.04.2017 an die Bezirksregierung zwar nicht aufgehoben, aber dahingehend erleichtert, dass die Bezirksregierungen angewiesen werden, ein Fehlen der gesetzlich geforderten Vorlage der
Konzepte nicht vor dem 30.06.2018 zu beanstanden.
Die Erstellung, welche in der Sitzung des Gemeinderates am 30.01.2018 (Vorlage
870 /X.L.) beschlossen wurde, konnte durch kürzlich eingestellte Mitarbeiter ohne
den beschlossenen Einbezug eines Fachbüros abgeschlossen werden.
Eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Wirtschaftsplan 2018 des
Gemeindewasserwerkes ist somit nicht notwendig.
3
Im Wege der Dringlichkeit ist das als Anlage angefügte Wasserversorgungskonzept im Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen.
gez. Pracht
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Bürgermeister