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Beschlussvorlage (Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
187 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
13.06.18, 11:02
Aktualisiert
13.06.18, 11:02
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 939 /X.L. Datum: 13.06.2018 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 19.06.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 26.06.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes für die Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 GO NRW, das erarbeitete Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Nettersheim entsprechend § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz NRW zum Stichtag 30.06.2018 bei der Bezirksregierung Köln einzureichen. Begründung: Die Bezirksregierung Köln hat in Ihrem Schreiben vom 11.04.2017 (Aktenzeichen: IV 8-71 80 03/ IV-5 511 130) die Städte und Gemeinden aufgefordert, “ […] nach § 38 Absatz 3 LWG ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) […]“ aufzustellen. Ziel dieses Konzeptes ist die Beschreibung und Analyse der Wasserversorgung in seiner jetzigen Form sowie die Erstellung von Prognosen und möglichen Gefährdungspotentialen zu selbigem. Neben geologischen und hydrogeologischen Grundlagen, naturräumlichen Plänen und Schutzgebieten sowie den chemischen sowie mikrobiologischen Roh- und Trinkwasseruntersuchungen sind auch die technische Ausstattung und der allgemeine Zustand wichtige Aspekte, die es zu erörtern gilt. Neben diesen Aspekten spielt auch die Bevölkerungsentwicklung und die Ausrichtung und Entwicklung von Gewerbe und Industrie eine wichtige Rolle. Notfallpläne und Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung vervollständigen das Konzept. Nach Gesetzeslage war ein entsprechendes Konzept bis zum 01.01.2018 den zuständigen Behörden erstmalig vorzulegen. Den Zeitrahmen hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW auf Drängen der Verbände mit Erlass vom 11.04.2017 an die Bezirksregierung zwar nicht aufgehoben, aber dahingehend erleichtert, dass die Bezirksregierungen angewiesen werden, ein Fehlen der gesetzlich geforderten Vorlage der Konzepte nicht vor dem 30.06.2018 zu beanstanden. Die Erstellung, welche in der Sitzung des Gemeinderates am 30.01.2018 (Vorlage 870 /X.L.) beschlossen wurde, konnte durch kürzlich eingestellte Mitarbeiter ohne den beschlossenen Einbezug eines Fachbüros abgeschlossen werden. Eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Wirtschaftsplan 2018 des Gemeindewasserwerkes ist somit nicht notwendig. 3 Im Wege der Dringlichkeit ist das als Anlage angefügte Wasserversorgungskonzept im Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister