Daten
Kommune
Kerpen
Größe
164 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
13.06.18, 12:05
Aktualisiert
13.06.18, 12:05
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: 16.1/ Ma
TOP
Drs.-Nr.: 373.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
19.06.2018
Stadtrat
04.07.2018
X
04.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan SI 372 A "Südliche Kerpener Straße", Stadtteil Sindorf –
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf siehe nächste Seite
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Mackeprang
gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
1.
den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan SI 358 „Kerpener Straße/Mastenweg“,
Stadtteil Sindorf vom 12.05.2015 aufzuheben und das Planverfahren nicht weiterzuführen
2.
den Bebauungsplan SI 372 A „Südliche Kerpener Straße“, Stadtteil Sindorf gem. § 2 (1)
BauGB aufzustellen und den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
4.
die Unterrichtung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
5.
den Bebauungsplan SI 7 sowie seine rechtsverbindlichen Änderungen in dem sich mit dem
Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 372 A überlagernden Flächen aufzuheben
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Teil des Stadtteiles Sindorf (Gemarkung Sindorf, Flur
17). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 372 A wird wie folgt begrenzt:
-
im Süden durch die Flächen des Kreisverkehrsplatzes
im Westen durch die westliche Parzellengrenze der Flurstücke 376, 387, 390, 901 und 406
im Norden durch den Mastenweg
im Osten durch die Erfttalstraße (L 122)
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem Übersichtplan, der Bestandteil dieses Beschlusses
ist, zu entnehmen.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Kolpingstadt Kerpen beabsichtigt mit dem vorliegenden Bauleitplan SI 372 A "Südliche
Kerpener Straße" die planungsrechtliche Sicherung des Standorts zu betreiben, sowie künftige
Entwicklungen im Einzelhandelssektor zu steuern.
Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan sollen zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche in
der Kolpingstadt Kerpen sortiments - bzw. betriebstypenspezifische Verkaufsflächenobergrenzen
in einem gegliederten "sonstigen Sondergebiet" planungsrechtlich festgesetzt werden. Die
großflächige Ansiedlung neuer bzw. die Erweiterung bestehender Märkte über eine geringfügige,
marktadäquate Erweiterung der Bestandsimmobilien hinaus, soll nicht ermöglicht werden. Sofern
sich am Standort freiwerdende Flächenpotentiale ergeben, sollen diese mit nicht
zentrenrelevantem Einzelhandel weiterentwickelt werden.
Im Übergangsbereich zu den nördlich an das Plangebiet angrenzenden Wohngebiete sollen
darüber hinaus Angebotsflächen für gemischte Wohn – und Gewerbenutzungen angeboten
werden.
Um den Straßenraum der Kerpener Straße räumlich zu fassen, und die Maßstäblichkeit der
Umgebung sinnvoll zu ergänzen und Wohnungsangebote in den Obergeschossen vorzusehen, soll
der Bebauungsplan entlang der Kerpener Straße eine bis zu IV - geschossige Bauweise festsetzen.
Beschlussvorlage 373.18
Seite 2
Begründung:
Planungsanlass
Der Einzelhandelsstandort "Sindorf – südliche Kerpener Straße" wurde ab Ende der 1980ziger
Jahre am südlichen Ortsrand Sindorfs auf aufgelassenen Industrie – bzw. Gewerbestandorten
geschaffen und über die Jahre weiter ausgebaut. Angebotsschwerpunkte liegen vor allem in den
nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Sortimenten, auf die insgesamt rd. 21.000 m²
Verkaufsfläche entfallen. Die ansässigen Betriebe wurden auf Grundlage des rechtskräftigen
Bebauungsplanes SI 7/2. Änderung ordnungsgemäß genehmigt und genießen Bestandsschutz.
Aufgrund ihrer Ausprägung erfordert der Standort gemäß Ziel 6.5-7 des Landesentwicklungsplans
(LEP) NRW die Ausweisung eines Sondergebiets gemäß § 11 Absatz 3 BauNVO. Der bestehende
Bebauungsplan SI 7 ist entsprechend durch eine Neuplanung zu ersetzen.
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat im Zusammenhang mit der laufenden Erarbeitung des
Einzelhandelskonzeptes für die Gesamtstadt Kerpen in seiner Sitzung am 05.07.16 einen
Grundsatzbeschluss (DRS.-Nr. 194.16) beschlossen, der unter Nr. 5 aussagt:,
der Standortbereich Sindorf-Süd wird bauleitplanerisch überplant - eine über die
Bestandssicherung hinausgehende Entwicklung ist auszuschließen
Durch den aufzustellenden Bebauungsplan SI 372 A „Südliche Kerpener Straße“ wird die Intention
des Rates der Kolpingstadt Kerpen berücksichtigt. Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele wird
eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB erlassen.
Aufhebung des Aufstellungsbeschluss BP Si 358 „Kerpener Straße/Mastenweg“, Stadtteil
Sindorf
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 12.05.2015 gemäß § 2 (1) BauGB die
Aufstellung des Bebauungsplanes SI 358 „Kerpener Straße/Mastenweg“, im Stadtteil Sindorf,
beschlossen. Das Verfahren zum Bebauungsplan SI 358 wurde als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB durchgeführt.
Die Zielvorstellung der Planung für den Bereich des Bebauungsplanes SI 358 war es, durch eine
Angebotsplanung für großflächigen Einzelhandel, in Kombination mit einer Wohnnutzung in den
Obergeschossen, in einer städtebaulich integrierten Lage, eine wohnortnahe Nahversorgung und
ein attraktives Wohnungsangebot zu fördern.
Weiterhin sollte die derzeit städtebaulich, unbefriedigende Situation neu geordnet und aufgewertet
werden. Das Planverfahren sollte als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
durchgeführt werden.
Das vorgezogene Beteiligungsverfahren gem. § 3 und 4 (1) BauGB wurde durchgeführt, u.a.
aufgrund von abweichenden Planungsvorstellungen der Eigentümer der Fläche, sowie rechtlicher
Bedenken zur Durchführung des Verfahrens nach § 13 a BauGB wurde das Bauleitplanverfahren
nicht weitergeführt. Durch den Bebauungsplan SI 372 A wird der Planbereich des
Bebauungsplanes SI 358 mit geänderten städtebaulichen Zielvorstellungen belegt.
Anlagen
Anlage 1 - Geltungsbereich Bebauungsplan SI 372 A
Anlage 2 - Geltungsbereich Bebauungsplan SI 358
Anlage 3 - Geltungsbereich Bebauungsplan SI 7
Anlage 4 - Erläuterungen zur Planaufstellung BP SI 372 A
Anlage 5 - Grundsatzbeschluss zum EH - Konzept
Beschlussvorlage 373.18
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