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Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 372 A "Südliche Kerpener Straße", Stadtteil Sindorf – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
164 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
13.06.18, 12:05
Aktualisiert
13.06.18, 12:05
Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 372 A "Südliche Kerpener Straße", Stadtteil Sindorf – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 372 A "Südliche Kerpener Straße", Stadtteil Sindorf – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 372 A "Südliche Kerpener Straße", Stadtteil Sindorf – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: 16.1/ Ma TOP Drs.-Nr.: 373.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 19.06.2018 Stadtrat 04.07.2018 X 04.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan SI 372 A "Südliche Kerpener Straße", Stadtteil Sindorf – Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf siehe nächste Seite Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Mackeprang gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: 1. den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan SI 358 „Kerpener Straße/Mastenweg“, Stadtteil Sindorf vom 12.05.2015 aufzuheben und das Planverfahren nicht weiterzuführen 2. den Bebauungsplan SI 372 A „Südliche Kerpener Straße“, Stadtteil Sindorf gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen und den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 4. die Unterrichtung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. 5. den Bebauungsplan SI 7 sowie seine rechtsverbindlichen Änderungen in dem sich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 372 A überlagernden Flächen aufzuheben Geltungsbereich Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Teil des Stadtteiles Sindorf (Gemarkung Sindorf, Flur 17). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 372 A wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch die Flächen des Kreisverkehrsplatzes im Westen durch die westliche Parzellengrenze der Flurstücke 376, 387, 390, 901 und 406 im Norden durch den Mastenweg im Osten durch die Erfttalstraße (L 122) Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem Übersichtplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. Ziele und Zwecke der Planung Die Kolpingstadt Kerpen beabsichtigt mit dem vorliegenden Bauleitplan SI 372 A "Südliche Kerpener Straße" die planungsrechtliche Sicherung des Standorts zu betreiben, sowie künftige Entwicklungen im Einzelhandelssektor zu steuern. Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan sollen zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche in der Kolpingstadt Kerpen sortiments - bzw. betriebstypenspezifische Verkaufsflächenobergrenzen in einem gegliederten "sonstigen Sondergebiet" planungsrechtlich festgesetzt werden. Die großflächige Ansiedlung neuer bzw. die Erweiterung bestehender Märkte über eine geringfügige, marktadäquate Erweiterung der Bestandsimmobilien hinaus, soll nicht ermöglicht werden. Sofern sich am Standort freiwerdende Flächenpotentiale ergeben, sollen diese mit nicht zentrenrelevantem Einzelhandel weiterentwickelt werden. Im Übergangsbereich zu den nördlich an das Plangebiet angrenzenden Wohngebiete sollen darüber hinaus Angebotsflächen für gemischte Wohn – und Gewerbenutzungen angeboten werden. Um den Straßenraum der Kerpener Straße räumlich zu fassen, und die Maßstäblichkeit der Umgebung sinnvoll zu ergänzen und Wohnungsangebote in den Obergeschossen vorzusehen, soll der Bebauungsplan entlang der Kerpener Straße eine bis zu IV - geschossige Bauweise festsetzen. Beschlussvorlage 373.18 Seite 2 Begründung: Planungsanlass Der Einzelhandelsstandort "Sindorf – südliche Kerpener Straße" wurde ab Ende der 1980ziger Jahre am südlichen Ortsrand Sindorfs auf aufgelassenen Industrie – bzw. Gewerbestandorten geschaffen und über die Jahre weiter ausgebaut. Angebotsschwerpunkte liegen vor allem in den nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Sortimenten, auf die insgesamt rd. 21.000 m² Verkaufsfläche entfallen. Die ansässigen Betriebe wurden auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 7/2. Änderung ordnungsgemäß genehmigt und genießen Bestandsschutz. Aufgrund ihrer Ausprägung erfordert der Standort gemäß Ziel 6.5-7 des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW die Ausweisung eines Sondergebiets gemäß § 11 Absatz 3 BauNVO. Der bestehende Bebauungsplan SI 7 ist entsprechend durch eine Neuplanung zu ersetzen. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat im Zusammenhang mit der laufenden Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes für die Gesamtstadt Kerpen in seiner Sitzung am 05.07.16 einen Grundsatzbeschluss (DRS.-Nr. 194.16) beschlossen, der unter Nr. 5 aussagt:, der Standortbereich Sindorf-Süd wird bauleitplanerisch überplant - eine über die Bestandssicherung hinausgehende Entwicklung ist auszuschließen Durch den aufzustellenden Bebauungsplan SI 372 A „Südliche Kerpener Straße“ wird die Intention des Rates der Kolpingstadt Kerpen berücksichtigt. Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele wird eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB erlassen. Aufhebung des Aufstellungsbeschluss BP Si 358 „Kerpener Straße/Mastenweg“, Stadtteil Sindorf Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 12.05.2015 gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 358 „Kerpener Straße/Mastenweg“, im Stadtteil Sindorf, beschlossen. Das Verfahren zum Bebauungsplan SI 358 wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB durchgeführt. Die Zielvorstellung der Planung für den Bereich des Bebauungsplanes SI 358 war es, durch eine Angebotsplanung für großflächigen Einzelhandel, in Kombination mit einer Wohnnutzung in den Obergeschossen, in einer städtebaulich integrierten Lage, eine wohnortnahe Nahversorgung und ein attraktives Wohnungsangebot zu fördern. Weiterhin sollte die derzeit städtebaulich, unbefriedigende Situation neu geordnet und aufgewertet werden. Das Planverfahren sollte als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Das vorgezogene Beteiligungsverfahren gem. § 3 und 4 (1) BauGB wurde durchgeführt, u.a. aufgrund von abweichenden Planungsvorstellungen der Eigentümer der Fläche, sowie rechtlicher Bedenken zur Durchführung des Verfahrens nach § 13 a BauGB wurde das Bauleitplanverfahren nicht weitergeführt. Durch den Bebauungsplan SI 372 A wird der Planbereich des Bebauungsplanes SI 358 mit geänderten städtebaulichen Zielvorstellungen belegt. Anlagen Anlage 1 - Geltungsbereich Bebauungsplan SI 372 A Anlage 2 - Geltungsbereich Bebauungsplan SI 358 Anlage 3 - Geltungsbereich Bebauungsplan SI 7 Anlage 4 - Erläuterungen zur Planaufstellung BP SI 372 A Anlage 5 - Grundsatzbeschluss zum EH - Konzept Beschlussvorlage 373.18 Seite 3