Daten
Kommune
Kerpen
Größe
107 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
13.06.18, 12:05
Aktualisiert
13.06.18, 12:05
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: 16.1/Ma
TOP
Drs.-Nr.: 374.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
19.06.2018
Stadtrat
04.07.2018
X
04.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan SI 372 A "Südliche Kerpener Straße", Stadtteil Sindorf - Erlass einer
Veränderungssperre gem. § 14 BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
A
Den Erlass einer Veränderungssperre gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB als Satzung für den
Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan SI 372 A „Südliche
Kerpener Straße“ im Stadtteil Sindorf (Anlage 2).
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Mackeprang
gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
B
Der Geltungsbereich dieser als Satzung beschlossenen Veränderungssperre ist in einem
Übersichtplan, welcher Anlage dieser Satzung und deckungsgleich mit dem
Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 372 A ist, grafisch dargestellt (Anlage 1).
C
Die Satzung über die Veränderungssperre ist nach Beschlussfassung unverzüglich
bekannt zu machen.
Beschlussvorlage 374.18
Seite 2
Begründung:
Erläuterung zum Erlass der Veränderungssperre
A
Allgemeines
1.
Lage des Gebietes der Veränderungssperre
Das Gebiet für das die Satzung der Veränderungssperre (Anlage 1) erlassen werden soll, befindet
sich im südöstlichen Teil des Stadtteiles Sindorf (Gemarkung Sindorf, Flur 17) und wird wie folgt
begrenzt:
-
im Süden durch die Flächen des Kreisverkehrsplatzes am Europaring
im Westen durch die westliche Parzellengrenze der Flurstücke 376, 387, 390, 901 und 406
im Norden durch den Mastenweg
im Osten durch die Erfttalstraße (L 122)
Die Lage des Gebietes der Veränderungssperre ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des
sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes SI 372 A „Südliche Kerpener Straße“ im
Stadtteil Sindorf und ist dem beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, zu
entnehmen (Anlage 1).
2.
Bestehende Situation
Im Plangebiet befinden sich verschiedene, z.T. großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenund nahversorgungsrelevanten Sortimenten, sowie u.a. ein Sportcenter, zwei Restaurants, eine
Tankstelle und ein Hotel. Westlich des Plangebietes grenzen großflächige Gewerbe – und
Industriebetriebe wie Boll + Kirch (Filterbau), Lukas Nülle (Entwickler, Hersteller und Anbieter von
Lehrsystemen für die technische Aus- und Weiterbildung). Nördlich des Mastenweg schließt sich
Einfamilienhausbebauung an.
3.
Verfahren
In der Sitzung am 104.07.2018 soll der Rat der Kolpingstadt Kerpen den Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan SI 372 A „Südliche Kerpener Straße“ im Stadtteil Sindorf beschließen.
Außerdem soll in der gleichen Sitzung der Erlass der Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 372 A gefasst werden.
B
Erlass der Veränderungssperre
1.
Ziel und Zweck der Veränderungssperre
Die Kolpingstadt Kerpen beabsichtigt mit dem vorliegenden Bauleitplan SI 372 A "Südliche
Kerpener Straße" die planungsrechtliche Sicherung des Standorts zu betreiben, sowie künftige
Entwicklungen im Einzelhandelssektor zu steuern.
Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan sollen zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche in
der Kolpingstadt Kerpen sortiments - bzw. betriebstypenspezifische Verkaufsflächenobergrenzen
in einem gegliederten "sonstigen Sondergebiet" planungsrechtlich festgesetzt werden. Die
großflächige Ansiedlung neuer bzw. die Erweiterung bestehender Märkte über eine geringfügige,
marktadäquate Erweiterung der Bestandsimmobilien hinaus, soll nicht ermöglicht werden.
Sofern sich am Standort freiwerdende Flächenpotentiale ergeben, sollen diese mit nicht
zentrenrelevantem Einzelhandel weiterentwickelt werden.
Im Übergangsbereich zu den nördlich an das Plangebiet angrenzenden Wohngebiete sollen
darüber hinaus Angebotsflächen für gemischte Wohn – und Gewerbe -nutzungen angeboten
werden.
Beschlussvorlage 374.18
Seite 3
Um den Straßenraum der Kerpener Straße räumlich zu fassen, und die Maßstäblichkeit der
Umgebung sinnvoll zu ergänzen und Wohnungsangebote in den Obergeschossen vorzusehen, soll
der Bebauungsplan entlang der Kerpener Straße eine bis zu IV - geschossige Bauweise festsetzen.
2. Begründung und Erlass der Veränderungssperre
Der Einzelhandelsstandort "Sindorf – südliche Kerpener Straße" wurde ab Ende der 1980ziger
Jahre am südlichen Ortsrand Sindorfs auf aufgelassenen Industrie – bzw. Gewerbestandorten
geschaffen und über die Jahre weiter ausgebaut. Angebotsschwerpunkte liegen vor allem in den
nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Sortimenten, auf die insgesamt rd. 21.000 m²
Verkaufsfläche entfallen. Die ansässigen Betriebe wurden auf Grundlage des rechtskräftigen
Bebauungsplanes SI 7/2. Änderung ordnungsgemäß genehmigt und genießen Bestandsschutz.
Aufgrund ihrer Ausprägung erfordert der Standort gemäß Ziel 6.5-7 des Landesentwicklungsplans
NRW die Ausweisung eines Sondergebiets gemäß § 11 Absatz 3 BauNVO. Der bestehende
Bebauungsplan SI 7 ist entsprechend durch eine Neuplanung zu ersetzen.
Der Erlass einer Veränderungssperre gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB soll die planerischen Ziele
des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes SI 372 A sichern.
Nur durch den Erlass einer Satzung zur Veränderungssperre und dem Beschluss zur Aufstellung
des Bebauungsplanes SI 372 A „Südliche Kerpener Straße“ im Stadtteil Sindorf mit den
entsprechenden Festsetzungen können hier langfristig Fehlentwicklungen, die nicht den Zielen der
Landesplanung entsprechen, vermieden werden.
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Satzung
Beschlussvorlage 374.18
Seite 4