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Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 372 A "Südliche Kerpener Straße", Stadtteil Sindorf - Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
107 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
13.06.18, 12:05
Aktualisiert
13.06.18, 12:05
Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 372 A "Südliche Kerpener Straße", Stadtteil Sindorf - Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 372 A "Südliche Kerpener Straße", Stadtteil Sindorf - Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 372 A "Südliche Kerpener Straße", Stadtteil Sindorf - Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 372 A "Südliche Kerpener Straße", Stadtteil Sindorf - Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: 16.1/Ma TOP Drs.-Nr.: 374.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 19.06.2018 Stadtrat 04.07.2018 X 04.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan SI 372 A "Südliche Kerpener Straße", Stadtteil Sindorf - Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: A Den Erlass einer Veränderungssperre gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB als Satzung für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan SI 372 A „Südliche Kerpener Straße“ im Stadtteil Sindorf (Anlage 2). Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Mackeprang gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz B Der Geltungsbereich dieser als Satzung beschlossenen Veränderungssperre ist in einem Übersichtplan, welcher Anlage dieser Satzung und deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 372 A ist, grafisch dargestellt (Anlage 1). C Die Satzung über die Veränderungssperre ist nach Beschlussfassung unverzüglich bekannt zu machen. Beschlussvorlage 374.18 Seite 2 Begründung: Erläuterung zum Erlass der Veränderungssperre A Allgemeines 1. Lage des Gebietes der Veränderungssperre Das Gebiet für das die Satzung der Veränderungssperre (Anlage 1) erlassen werden soll, befindet sich im südöstlichen Teil des Stadtteiles Sindorf (Gemarkung Sindorf, Flur 17) und wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch die Flächen des Kreisverkehrsplatzes am Europaring im Westen durch die westliche Parzellengrenze der Flurstücke 376, 387, 390, 901 und 406 im Norden durch den Mastenweg im Osten durch die Erfttalstraße (L 122) Die Lage des Gebietes der Veränderungssperre ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes SI 372 A „Südliche Kerpener Straße“ im Stadtteil Sindorf und ist dem beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen (Anlage 1). 2. Bestehende Situation Im Plangebiet befinden sich verschiedene, z.T. großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenund nahversorgungsrelevanten Sortimenten, sowie u.a. ein Sportcenter, zwei Restaurants, eine Tankstelle und ein Hotel. Westlich des Plangebietes grenzen großflächige Gewerbe – und Industriebetriebe wie Boll + Kirch (Filterbau), Lukas Nülle (Entwickler, Hersteller und Anbieter von Lehrsystemen für die technische Aus- und Weiterbildung). Nördlich des Mastenweg schließt sich Einfamilienhausbebauung an. 3. Verfahren In der Sitzung am 104.07.2018 soll der Rat der Kolpingstadt Kerpen den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan SI 372 A „Südliche Kerpener Straße“ im Stadtteil Sindorf beschließen. Außerdem soll in der gleichen Sitzung der Erlass der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 372 A gefasst werden. B Erlass der Veränderungssperre 1. Ziel und Zweck der Veränderungssperre Die Kolpingstadt Kerpen beabsichtigt mit dem vorliegenden Bauleitplan SI 372 A "Südliche Kerpener Straße" die planungsrechtliche Sicherung des Standorts zu betreiben, sowie künftige Entwicklungen im Einzelhandelssektor zu steuern. Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan sollen zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche in der Kolpingstadt Kerpen sortiments - bzw. betriebstypenspezifische Verkaufsflächenobergrenzen in einem gegliederten "sonstigen Sondergebiet" planungsrechtlich festgesetzt werden. Die großflächige Ansiedlung neuer bzw. die Erweiterung bestehender Märkte über eine geringfügige, marktadäquate Erweiterung der Bestandsimmobilien hinaus, soll nicht ermöglicht werden. Sofern sich am Standort freiwerdende Flächenpotentiale ergeben, sollen diese mit nicht zentrenrelevantem Einzelhandel weiterentwickelt werden. Im Übergangsbereich zu den nördlich an das Plangebiet angrenzenden Wohngebiete sollen darüber hinaus Angebotsflächen für gemischte Wohn – und Gewerbe -nutzungen angeboten werden. Beschlussvorlage 374.18 Seite 3 Um den Straßenraum der Kerpener Straße räumlich zu fassen, und die Maßstäblichkeit der Umgebung sinnvoll zu ergänzen und Wohnungsangebote in den Obergeschossen vorzusehen, soll der Bebauungsplan entlang der Kerpener Straße eine bis zu IV - geschossige Bauweise festsetzen. 2. Begründung und Erlass der Veränderungssperre Der Einzelhandelsstandort "Sindorf – südliche Kerpener Straße" wurde ab Ende der 1980ziger Jahre am südlichen Ortsrand Sindorfs auf aufgelassenen Industrie – bzw. Gewerbestandorten geschaffen und über die Jahre weiter ausgebaut. Angebotsschwerpunkte liegen vor allem in den nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Sortimenten, auf die insgesamt rd. 21.000 m² Verkaufsfläche entfallen. Die ansässigen Betriebe wurden auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 7/2. Änderung ordnungsgemäß genehmigt und genießen Bestandsschutz. Aufgrund ihrer Ausprägung erfordert der Standort gemäß Ziel 6.5-7 des Landesentwicklungsplans NRW die Ausweisung eines Sondergebiets gemäß § 11 Absatz 3 BauNVO. Der bestehende Bebauungsplan SI 7 ist entsprechend durch eine Neuplanung zu ersetzen. Der Erlass einer Veränderungssperre gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB soll die planerischen Ziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes SI 372 A sichern. Nur durch den Erlass einer Satzung zur Veränderungssperre und dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes SI 372 A „Südliche Kerpener Straße“ im Stadtteil Sindorf mit den entsprechenden Festsetzungen können hier langfristig Fehlentwicklungen, die nicht den Zielen der Landesplanung entsprechen, vermieden werden. Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Satzung Beschlussvorlage 374.18 Seite 4