Daten
Kommune
Kerpen
Größe
114 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
13.06.18, 12:05
Aktualisiert
13.06.18, 12:05
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: 16.1 / Ma
TOP
Drs.-Nr.: 387.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
19.06.2018
Stadtrat
04.07.2018
X
08.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Zukunftensemble Schloss Türnich - hier: Vorstellung der umzusetzenden Planungsmodule
durch das Büro sinai - Beschlussfassung durch den Ausschuss
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Vorstellung der im Rahmen des
Förderprogramms ZEST (Zukunftsensemble Schloss Türnich)
umzusetzenden Planungsmodule zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen zu
beschließen, die Planungsmodule:
1 – „Nussbaumallee, 2 – „Mühlenhof“; 3 - „Rosendamm“; 4 – „Platanenpromenade“ und 5 –
Brückenbauwerke „Mühlenhof“ und „Fluchtbrücke“ gemäß der vorliegenden Entwurfsplanung
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Mackeprang
gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
umzusetzen, solange sich die fortgeschriebene Kostenermittlung nach Ausführungsplanung und
Ausschreibung innerhalb des vorgegebenen Budgets befindet.
Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Planungsausschuss auf Vorschlag der Verwaltung
Sparmaßnahmen, bis hin zum Wegfall eines ganzen Moduls, zu einem späteren Zeitpunkt
beschließen.
Auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung sollen durch das Planungsbüro sinai die
weiteren Planungsschritte vorgenommen und die Bauunterlage für den Fördergeber erarbeitet
werden.
Beschlussvorlage 387.18
Seite 2
Begründung:
Die Kolpingstadt Kerpen erhält durch das Programm "Förderung von Investitionen in nationale
Projekte des Städtebaus" vom Bundesbauministerium 3,7 Mio. € Fördermittel. Damit soll
gemeinsam mit weiteren Partnern für Schloss Türnich eine Entwicklungsstrategie und Planung
entwickelt werden, durch die dem Schlossensemble eine dauerhafte, gesicherte Zukunft gegeben
werden kann.
Durch diese Fördermittel sollen neben dringenden Denkmalsicherungsmaßnahmen erste
Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen und Freiraumplanungen im Umfeld des Schlosses bis
zum 31.12.2019 (verlängerter Förderzeitraum) umgesetzt werden.
Die Kolpingstadt Kerpen hat gemeinsam mit der Eigentümerfamilie einen
städtebaulichen/freiraumplanerischen Wettbewerb durchgeführt, der im April 2017 entschieden
wurde – Wettbewerbssieger wurde das Büro sinai aus Berlin. Durch das Büro sinai wurden nach
dem Wettbewerb mit dem Fördergeber BBSR inhaltlich abgestimmte Projektbausteine
(Planungsmodule) erarbeitet, deren Umsetzung dazu beitragen soll, dass die Erreichbarkeit und
Sichtbarkeit von Schloss Türnich sowie die Einbindung des Ensembles in den städtebaulichen
Kontext verbessert und Besucherparkplätze auf dem Mühlenhof gebaut werden können. Weiterhin
soll über den Dammweg ein zweiter Rettungsweg mit Anbindung an die Schlossinsel geschaffen
werden.
Für die Umsetzung der Planungsmodule stehen nach derzeitigem Finanzierungsstand (siehe
Anlage) 1.304.625,00 € zur Verfügung. Die Kostenberechnung des Büros sinai beläuft sich auf
1.319.904 € - dies entspricht einer Budgetüberschreitung von 15.279 €. Die tatsächlichen
Baukosten können erst nach Ausschreibung und Submittierung beziffert werden. Die von sinai
vorgelegte Kostenberechnung bietet noch Raum für Kosteneinsparungen, z.B. durch den Verzicht
auf Möblierungen – die Verwaltung empfiehlt jedoch zunächst mit der von sinai zu Grunde
gelegten Planung und Ausstattung die weiteren Planungsschritte zu vollziehen und erst nach
Vorlage des Submissionsergebnisses – bei einer Budgetüberschreitung - über Einsparungen zu
beraten.
Weiteres Vorgehen
Die umzusetzende Planung ist durch den Fördergeber freizugeben, dazu ist seitens des
Fördernehmers eine „Bauunterlage“, die neben einer Begründung der Planung, eine
Kostenberechnung, einen Bauzeitenplan und die bauliche Entwurfsplanung enthält, zu erarbeiten.
Die Bauunterlage wird durch das Büro sinai erstellt – sie ist dem Fördergeber bis zum 01.08.2018
vorzulegen.
Bei entsprechender Beschlussfassung zur Umsetzung der Planungsmodule durch den Rat der
Kolpingstadt Kerpen, wird das Büro sinai umgehend die Bauunterlage erarbeiten.
Hinweis
Die aktuelle Gesamtkostenübersicht und der aktuelle Zeitplan werden in der Ausschusssitzung
durch die Projektsteuerung Schmitz.Reichard GmbH vorgestellt.
Anlagen
Übersichtsplan Projektmodule
Präsentation der Projektmodule – Teil 1 und 2
Kostenberechnung Projektmodule
Beschlussvorlage 387.18
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