Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Kreisweite Untersuchung von Flüssen, Seen und insbesondere Badegewässer auf multiresistente und pathogene Keime; hier Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
13.06.2018
Erstellt
25.06.18, 15:01
Aktualisiert
25.06.18, 15:01
Beschlusstext (Kreisweite Untersuchung von Flüssen, Seen und insbesondere Badegewässer auf multiresistente und pathogene Keime; hier Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 13.06.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6 Kreisweite Untersuchung von Flüssen, Seen und insbesondere Badegewässer auf multiresistente und pathogene Keime; hier Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Seitens der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird der Antrag ausführlich begründet. Das Land sieht eine Sonderuntersuchung von Gewässern ab 2019 vor. Ziel der Fraktion sei es, diese Untersuchungen vorzuziehen. Die Fraktion DIE LINKE erklärt, dass bei überhöhten Werten, keine Aussage getroffen werden könne, auf welchem Wege diese Verunreinigungen in das Gewässer gelangt seien. Leider gäbe es keine Standards oder Regelungen. Nach eingehender Diskussion erklärt die SPD-Fraktion, dass die Verwaltung alle 4 Wochen alle Badegewässer untersuchen würde. Die CDU-Fraktion bemerkt, dass sie den Antrag ablehnen werde und sich mit der Stellungnahme des Herrn Dr. Ziemer einverstanden erkläre. Die Verwaltung informiert den Ausschusses darüber, dass in der Sitzung des federführenden Ausschusses für Soziales und Gesundheit über das Thema ausgiebig diskutiert worden sei. Des Weiteren erklärt die Verwaltung, dass sie die Angelegenheit nicht verharmlose und auch nicht untätig sei. Bei konkreten Vorfällen werde im Einzelfall entschieden. Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag 159/2018 zur Abstimmung: Abstimmungsergebnis: bei 3 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung mit Mehrheit abgelehnt A 159/2018