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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178, E. - Lechenich, Bonner Straße I. Beschluss über die Stellungnahmen II.Beschluss über die erneute eingeschränkte Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
84 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
22.06.18, 15:02
Aktualisiert
22.06.18, 15:02
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178, E. - Lechenich, Bonner Straße
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II.Beschluss über die erneute eingeschränkte Offenlage) Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178, E. - Lechenich, Bonner Straße
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II.Beschluss über die erneute eingeschränkte Offenlage)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 26.04.2016 16 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178, E. - Lechenich, Bonner Straße I. Beschluss über die Stellungnahmen II.Beschluss über die erneute eingeschränkte Offenlage 207/2016 I. Über die während den Bürger- und Behördenbeteiligungen §§ 3 Abs.2 sowie 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 178, E. – Lechenich, Bonner Straße vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: I.1. Deutsche Telekom Technik GmbH, Postfach 100709, 44782 Bochum (Stellungnahmen 14.03.2016) Die Hinweise bezüglich der im Plangebiet vorhandenen Telekommunikationslinien werden zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. Ein Eingriff in das bestehende Leitungsnetz oder Ergänzungen durch neue Erschließungsstraßen sind nach dieser Planung nicht vorgesehen. I.2 Rheinische Netzgesellschaft mbH Parkgürtel 26, 50823 Köln (Stellungnahme vom 15.03.2016) Der Hinweis, dass das Plangebiet mit der Energie Gas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis genommen. Ein Eingriff in das bestehende Leitungsnetz oder Ergänzungen durch neue Erschließungsstraßen sind nach dieser Planung nicht vorgesehen. I.3 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfahlen, Regionalniederlassung Ville- Eifel, Postfach 120161, 53874 Euskirchen (Stellungnahme vom 04.03.2016) Der Hinweis, dass die Kosten evt. Änderungsmaßnahmen nach dem Verursacherprinzip betrachtet werden, wird zur Kenntnis genommen. Änderungen sind nicht vorgesehen. I.4 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf (Stellungnahme vom 03.03.2016) Der Hinweis bei Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. eine Sicherheitsdetektion durchzuführen, ist im Bebauungsplan bereits durch einen entsprechenden textlichen Hinweis Rechnung getragen. I.5 Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, 61.2, 50124 Bergheim (Stellungnahme vom 16.03.2016) 1. Der Hinweis, dass die Überschwemmungsgebiete erhöhte Schwermetallgehalte aufweisen, so dass Erdaushub ggf. gesondert entsorgt werden muss, wird zur Kenntnis genommen. Er wurde als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. 2. Den Bedenken zum Immissionsschutz wird nicht gefolgt. Der Planung liegt ein Lärmgutachten zu Grunde, das Bestandteil der Unterlagen zur Offenlage war. Dieses ermittelt Maßnahmen, die dazu führen, dass an den maßgeblichen Immissionssorten keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Hierzu erfolgt im Zuge der erneuten Offenlage eine erneute Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt. I.6 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit 1 (Stellungnahme vom 16.03.2016) 1. Den Anregungen wird nicht gefolgt. Das den Aussagen zum Immissionsschutz zugrunde liegende Gutachten wurde von einem namhaften Ingenieurbüro nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt. Die im Plan vorgesehenen Maßnahmen sind, wenn sie fachgerecht umgesetzt werden, dazu geeignet, Beeinträchtigungen der Nachbarschaft zu vermeiden. Die Tiefgaragenzufahrt befindet sich im Übrigen an der Bonner Straße, so dass der Lärm durch zu- und abfahrenden Verkehr durch die vorhandene Bebauung abgeschirmt und zu den rückwärtigen Wohngebieten hin nicht wirksam wird. II. Die erneute Offenlage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 178, E. – Lechenich, Bonner Straße wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB als eingeschränkte Offenlage beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die erneute eingeschränkte Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, durchzuführen Die V207/2016 dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 26.04.2016 Seite 2