Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
86 kB
Datum
07.06.2018
Erstellt
15.06.18, 12:01
Aktualisiert
15.06.18, 12:01
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Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
07.06.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 5
Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach
dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen
Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe
Herr Poth fasst die Begründung der Verwaltungsvorlage
zusammen und erläutert die wichtigsten Punkte. Die mögliche
Redelegation der Leistungen nach dem SGB XII ist kein leichter
Prozess. So wurde die Idee, die Stadt Schleiden im Rahmen
einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der
Aufgabenwahrnehmung zu beauftragen, von Seiten der
Bezirksregierung schon vorab in entsprechenden Gesprächen
abgelehnt. Somit muss auch für den Südkreis die Heranziehung
zurückgenommen werden. Jedoch ist weiterhin eine
Zentralisierung in Schleiden vorgesehen. Auf diesem Wege ist
mit der Stadt Schleiden ein Mietvertrag über 10 Jahre
vorgesehen.
Der Wechsel zum 01.01.2020 und die damit verbundene lange
Übergangszeit sind durch die entsprechende Personalfindung
und -einarbeitung zu begründen. Um neues Personal rechtzeitig
an die Aufgaben heranzuführen, könnte eine Einstellung ein
halbes Jahr vor der Aufgabenübernahme erforderlich werden.
Herr Bell wirft ein, dass das Klientel, welches bisher die
Anlaufstelle in Bad Münstereifel hatte, künftig nach Euskirchen
müsse. Dies sei eine Mehrbelastung für diesen Personenkreis
und somit sehe er hier keinen Vorteil. Wie bei der
Zusammenlegung der Jobcenter werde er daher auch hier gegen
den Beschluss stimmen.
Herr Poth erklärt, dass dieses Thema schon bei der Organisation
der Jobcenter stark diskutiert wurde. Bis dato habe es bei der
Interkommunalen Zusammenarbeit mit Schleiden keine
Beschwerden gegeben. Die Sozialhilfeempfänger profitieren von
der bisherigen Organisation, da Kompetenzen gebündelt und
Bearbeitungszeiten verringert werden. Im Einzelfall könnten
Erschwerungen jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Herr Heller, SPD, stellt fest, dass es ein hartes Stück Arbeit
gewesen sein muss alle Kommunen einzubeziehen und einen
Konsens zu erzielen. Er dankt der Verwaltung ausdrücklich für
diese Leistung. Zudem erklärt er, dass es von Seiten der
Gemeinde Kall Diskussionsbedarf und seit heute einen Vorstoß
gebe, an den bisherigen Formulierungen im Beschlussvorschlag
etwas zu ändern. Dieser wurde in der Fraktion im Ansatz
diskutiert; jedoch sei dafür die Zeit zu kurz gewesen. Er beantragt
daher eine Vertagung in den Kreisausschuss.
Frau Mende merkt an, dass dieses Thema in der Fraktion
ausführlich und kontrovers diskutiert wurde. Bezieher von
Transferleistungen, welche eher kein Auto haben, über 65 Jahre
V 429/2018
sind oder aufgrund von Krankheiten dem Arbeitsmarkt nicht zur
Verfügung stehen, sind in der Regel nicht so mobil wie
erwünscht. Daher werde sich die Fraktion im Weiteren enthalten.
Herr Poth zeigt sich über die Einwände aus Kall verwundert.
Schließlich wurde die bisherige Verwaltungsvorlage mit allen
Kommunen, auch mit Kall, so besprochen. Die
Beschlussformulierung sei darüber hinaus so gewählt, um dem
Schleidener Personal Sicherheit hinsichtlich des Standortes zu
signalisieren. In der Begründung fände sich die von Kall erbetene
Aussage. Sollten sich die Südkreiskommunen in Zukunft
irgendwann einmal intern einig werden, die Aufgaben so zu
struktieren, dass die Sozialhilfe in Kall bearbeitet werden soll,
stünde der Kreis diesen Überlegungen nicht im Wege.
Herr Kolvenbach stellt fest, dass man hierzu aktuell eine
Entscheidung treffen könne. Auch die CDU-Fraktion weiß um den
Einwand aus Kall. Er empfindet die bisherige Verwaltungsvorlage
als nachvollziehbar und kann den Einwand aus Kall daher nicht
nachvollziehen. Die CDU-Fraktion könnte der vorliegenden
Beschlussempfehlung der Verwaltung folgen. Er gibt zu
bedenken, dass Lokalpatriotismus durchaus angebracht ist – die
Grenze zwischen Lokalpatriotismus und Kirchturmpolitik
allerdings nur eine schmale sei. Die Kreisverwaltung ist dem
Handlungsdruck nachgekommen und hat eine vernünftige
Lösung vorgestellt. Dann müsse man dieser auch ohne Wenn
und Aber zustimmen.
Herr Wolter erklärt, dass es sich letztendlich um eine
Kreisaufgabe handelt, welche der Kreis aus Qualitäts- und
Verfahrenssicherheitsgründen zurücknimmt. Die Konzentration
auf drei Standorte ist sicherlich der Qualität und Quantität des
Personals geschuldet. Man soll solch eine förderungswürdige
Angelegenheit daher nicht zerreden, sondern vertagen.
Herr Wolter stellt jedoch die Fragen, ob in den in der Begründung
aufgeführten 19,19 Stellen auch das Controlling mit eingerechnet
und auch mit keinen weiteren Personalanforderungen zu rechnen
sei.
Herr Poth erklärt daraufhin, dass der zukünftige
Fallzahlenschlüssel von 110 Fällen je Sachbearbeiter mit den
Kommunen abgesprochen sei. 130 Fälle je Sachbearbeiter sind
bei der derzeitigen Komplexität der Aufgabenwahrnehmung nicht
mehr zumutbar. Die endgültige Planung und Umsetzung zur
Nutzung der Synergien und zur Leitung und Lenkung ist noch
nicht abgeschlossen. Letztendlich hängen weitere
Personalplanungen auch von der Quantität und Qualität des
Personals bzw. der Bewerber ab. In der Regel ist die
Bewerberzahl auf gewisse Stellen im Öffentlichen Dienst nicht
allzu groß. In Bezug auf ein IKS müssen weitere Planungen
vorangetrieben werden.
Frau Wonneberger-Wrede ergänzt diesbezüglich, dass aufgrund
einer Prüfung und Rüge des Bundesrechnungshofes die
Aussichtsbehörden – zuständiges Ministerium und
Bezirksregierung – darauf drängen, dass das IKS und bestimmte
Prozessabläufe zeitnah umgesetzt werden. Es habe deshalb
schon einen „Zuwendungsbesuch“ der Bezirksregierung in
diesem Jahr stattgefunden. Die Einführung von IKS/Controlling
und die Veränderung von Prozessabläufen könne zu einer
Personalmehrung führen. Insofern müssen man zunächst
Erfahrungen sammeln, um zu erkennen, ob sich zukünftig
Personalbedarfe abzeichnen.
Die Mitglieder des Ausschusses vertagen diesen
Tagesordnungspunkt mehrheitlich in die nächste Sitzung des
Kreisausschusses.