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Beschlusstext (Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
86 kB
Datum
07.06.2018
Erstellt
15.06.18, 12:01
Aktualisiert
15.06.18, 12:01
Beschlusstext (Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe) Beschlusstext (Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe) Beschlusstext (Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 07.06.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe Herr Poth fasst die Begründung der Verwaltungsvorlage zusammen und erläutert die wichtigsten Punkte. Die mögliche Redelegation der Leistungen nach dem SGB XII ist kein leichter Prozess. So wurde die Idee, die Stadt Schleiden im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Aufgabenwahrnehmung zu beauftragen, von Seiten der Bezirksregierung schon vorab in entsprechenden Gesprächen abgelehnt. Somit muss auch für den Südkreis die Heranziehung zurückgenommen werden. Jedoch ist weiterhin eine Zentralisierung in Schleiden vorgesehen. Auf diesem Wege ist mit der Stadt Schleiden ein Mietvertrag über 10 Jahre vorgesehen. Der Wechsel zum 01.01.2020 und die damit verbundene lange Übergangszeit sind durch die entsprechende Personalfindung und -einarbeitung zu begründen. Um neues Personal rechtzeitig an die Aufgaben heranzuführen, könnte eine Einstellung ein halbes Jahr vor der Aufgabenübernahme erforderlich werden. Herr Bell wirft ein, dass das Klientel, welches bisher die Anlaufstelle in Bad Münstereifel hatte, künftig nach Euskirchen müsse. Dies sei eine Mehrbelastung für diesen Personenkreis und somit sehe er hier keinen Vorteil. Wie bei der Zusammenlegung der Jobcenter werde er daher auch hier gegen den Beschluss stimmen. Herr Poth erklärt, dass dieses Thema schon bei der Organisation der Jobcenter stark diskutiert wurde. Bis dato habe es bei der Interkommunalen Zusammenarbeit mit Schleiden keine Beschwerden gegeben. Die Sozialhilfeempfänger profitieren von der bisherigen Organisation, da Kompetenzen gebündelt und Bearbeitungszeiten verringert werden. Im Einzelfall könnten Erschwerungen jedoch nicht ausgeschlossen werden. Herr Heller, SPD, stellt fest, dass es ein hartes Stück Arbeit gewesen sein muss alle Kommunen einzubeziehen und einen Konsens zu erzielen. Er dankt der Verwaltung ausdrücklich für diese Leistung. Zudem erklärt er, dass es von Seiten der Gemeinde Kall Diskussionsbedarf und seit heute einen Vorstoß gebe, an den bisherigen Formulierungen im Beschlussvorschlag etwas zu ändern. Dieser wurde in der Fraktion im Ansatz diskutiert; jedoch sei dafür die Zeit zu kurz gewesen. Er beantragt daher eine Vertagung in den Kreisausschuss. Frau Mende merkt an, dass dieses Thema in der Fraktion ausführlich und kontrovers diskutiert wurde. Bezieher von Transferleistungen, welche eher kein Auto haben, über 65 Jahre V 429/2018 sind oder aufgrund von Krankheiten dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, sind in der Regel nicht so mobil wie erwünscht. Daher werde sich die Fraktion im Weiteren enthalten. Herr Poth zeigt sich über die Einwände aus Kall verwundert. Schließlich wurde die bisherige Verwaltungsvorlage mit allen Kommunen, auch mit Kall, so besprochen. Die Beschlussformulierung sei darüber hinaus so gewählt, um dem Schleidener Personal Sicherheit hinsichtlich des Standortes zu signalisieren. In der Begründung fände sich die von Kall erbetene Aussage. Sollten sich die Südkreiskommunen in Zukunft irgendwann einmal intern einig werden, die Aufgaben so zu struktieren, dass die Sozialhilfe in Kall bearbeitet werden soll, stünde der Kreis diesen Überlegungen nicht im Wege. Herr Kolvenbach stellt fest, dass man hierzu aktuell eine Entscheidung treffen könne. Auch die CDU-Fraktion weiß um den Einwand aus Kall. Er empfindet die bisherige Verwaltungsvorlage als nachvollziehbar und kann den Einwand aus Kall daher nicht nachvollziehen. Die CDU-Fraktion könnte der vorliegenden Beschlussempfehlung der Verwaltung folgen. Er gibt zu bedenken, dass Lokalpatriotismus durchaus angebracht ist – die Grenze zwischen Lokalpatriotismus und Kirchturmpolitik allerdings nur eine schmale sei. Die Kreisverwaltung ist dem Handlungsdruck nachgekommen und hat eine vernünftige Lösung vorgestellt. Dann müsse man dieser auch ohne Wenn und Aber zustimmen. Herr Wolter erklärt, dass es sich letztendlich um eine Kreisaufgabe handelt, welche der Kreis aus Qualitäts- und Verfahrenssicherheitsgründen zurücknimmt. Die Konzentration auf drei Standorte ist sicherlich der Qualität und Quantität des Personals geschuldet. Man soll solch eine förderungswürdige Angelegenheit daher nicht zerreden, sondern vertagen. Herr Wolter stellt jedoch die Fragen, ob in den in der Begründung aufgeführten 19,19 Stellen auch das Controlling mit eingerechnet und auch mit keinen weiteren Personalanforderungen zu rechnen sei. Herr Poth erklärt daraufhin, dass der zukünftige Fallzahlenschlüssel von 110 Fällen je Sachbearbeiter mit den Kommunen abgesprochen sei. 130 Fälle je Sachbearbeiter sind bei der derzeitigen Komplexität der Aufgabenwahrnehmung nicht mehr zumutbar. Die endgültige Planung und Umsetzung zur Nutzung der Synergien und zur Leitung und Lenkung ist noch nicht abgeschlossen. Letztendlich hängen weitere Personalplanungen auch von der Quantität und Qualität des Personals bzw. der Bewerber ab. In der Regel ist die Bewerberzahl auf gewisse Stellen im Öffentlichen Dienst nicht allzu groß. In Bezug auf ein IKS müssen weitere Planungen vorangetrieben werden. Frau Wonneberger-Wrede ergänzt diesbezüglich, dass aufgrund einer Prüfung und Rüge des Bundesrechnungshofes die Aussichtsbehörden – zuständiges Ministerium und Bezirksregierung – darauf drängen, dass das IKS und bestimmte Prozessabläufe zeitnah umgesetzt werden. Es habe deshalb schon einen „Zuwendungsbesuch“ der Bezirksregierung in diesem Jahr stattgefunden. Die Einführung von IKS/Controlling und die Veränderung von Prozessabläufen könne zu einer Personalmehrung führen. Insofern müssen man zunächst Erfahrungen sammeln, um zu erkennen, ob sich zukünftig Personalbedarfe abzeichnen. Die Mitglieder des Ausschusses vertagen diesen Tagesordnungspunkt mehrheitlich in die nächste Sitzung des Kreisausschusses.