Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
81 kB
Datum
07.06.2018
Erstellt
15.06.18, 12:01
Aktualisiert
15.06.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
07.06.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 7
Kreisweite Untersuchung von Flüssen, Seen und
insbesondere Badegewässer auf multiresistente und
pathogene Keime; hier Antrag der Kreistagsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen
Der Antrag wurde von der Verwaltung mit Schreiben vom
17.05.2018 beantwortet.
Frau Mende erläutert den Antrag ausführlich. Der Fraktion gehe
es darum, Gefährdungen zu verringern und Gesundheitsaspekte
zu verbessern. Das Land sieht eine Sonderuntersuchung von
Gewässern ab 2019 vor. Die Fraktion möchte diese
Untersuchungen jedoch vorziehen.
Frau Dr. Dirhold, CDU, bedankt sich bei der Verwaltung für die
sachliche und gut begründete Verwaltungsergänzung. Die CDUFraktion schließt sich der Sichtweise der Verwaltung an. Somit
stimmt die CDU dem vorliegenden Antrag nicht zu. Frau Dr.
Dirhold stellt Herrn Dr. Ziemer die Frage, was es für
Konsequenzen gäbe, wenn verbindliche Qualitätsstandards
sowie gesicherte Erkenntnisse über Folgeerkrankungen vorliegen
würden.
Herr Dr. Ziemer erklärt, dass man in so einem Fall
situationsbedingt handeln müsse. Wenn in einem Gewässer der
Nachweis von fäkaler Verunreinigung Grenzwerte überschreite,
so müsse man entsprechend handeln. Auf multiresistente Keime
werde derzeit explizit nicht gesucht. Insbesondere gibt es keine
gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis darüber, ob der alleinige
Nachweis von multiresistenten Keimen in der Umwelt für
Menschen einen tatsächlichen Gefährdungsaspekt beinhaltet.
Zum Beispiel werden derzeit Besiedelungen mit multiresistenten
Keimen im Nasen-Rachenraum bei gesunden Menschen in
Deutschland zwischen 1-10% geschätzt. Reiserückkehrer
(Urlauber) aus den südliche Europa und dem asiatischen Raum
sind bis zu 90% mit multiresistenten Keimen besiedelt. Anders ist
die Situation in dem hochsensiblen Bereich Krankenhaus. Bis
dato gebe es keinen einheitlichen Untersuchungsstandard und
keine Empfehlungen zum Umgang bei einem Nachweis von
multiresistenten Keimen in der Umwelt (Gewässer, Boden).
Daher könne man nicht sicher sagen, was zu machen sei wenn in
einem Gewässer multiresistente Erreger ermittelt werden. Erst
einmal müssen gesicherte Methoden entwickelt werden, um
festzusetzen, wie man misst, was man misst und wie man
entsprechende Ergebnisse bewertet. Daraus müsse ein
gesichertes Verwaltungshandeln erstellt werden. Derzeit wäre ein
flächendeckendes Untersuchungsprogramm nicht zielführend.
Herr Heller erklärt, dass sich die SPD-Fraktion dem vorliegenden
Antrag ebenfalls nicht anschließen werde. Als Begründung nennt
er die unklare Konsequenzen im Falle eines Erregerbefalls und
A 159/2018
die unklare Definition des Grad eines Erregerbefalls. Wenn es
keine verbindlichen Standards gibt, so müssen diese erst
festgelegt werden. Man muss sich nun die Zeit, die von der
Landesregierung derzeit vorgegeben wird, nehmen, um offene
Fragestellungen zu klären. Sicherlich mögen Probleme vorgehen.
Man muss diese daher ernst nehmen. Aber eine seriöse
Herangehensweise erfordert Zeit.
Frau Mende gibt den Vorrednern Recht dass es derzeit keine
verbindlichen Standards gibt. Jedoch wurde in Niedersachen
schon flächendeckend geprüft. Wenn man entsprechende Werte
ermittelt hat, dann muss man die Öffentlichkeit auch informieren.
So kann der Bürger im Einzelnen entscheiden, ob er das
Gewässer besucht oder nicht.
Herr Heller verweist noch einmal auf die Ausführungen der
Verwaltung. Die Wasserqualität von Badegewässern wird
regelmäßig alle vier Wochen überwacht. Man müsse die
Verwaltung auch vor einer „Beschäftigungstherapie“ schützen. Es
mag kontraproduktiv sein, jetzt Ergebnisse zu veröffentlichen
wenn man nicht in der Lage ist entsprechende, auch verbindliche
Standards basierende, Empfehlungen auszugeben.
Herr Dr. Wolter, FDP, unterstützt die Aussage des Herrn Heller
bzgl. der regelmäßigen Prüfungen der Badegewässer. Zudem
werden die Gewässer anlassbezogen intensiver geprüft. Ein
eigenes Überwachungsverfahren nun in der Mitte des Jahres zu
installieren macht daher keinen Sinn, wenn 2019 ein
standardisiertes Verfahren eingeführt wird. Man muss sich nun
die Zeit bis 2019 nehmen um ordentlich zu arbeiten.
Die Mitglieder des Ausschusses lehnen den Antrag mehrheitlich
ab.