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Beschlusstext (Kreisweite Untersuchung von Flüssen, Seen und insbesondere Badegewässer auf multiresistente und pathogene Keime; hier Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
81 kB
Datum
07.06.2018
Erstellt
15.06.18, 12:01
Aktualisiert
15.06.18, 12:01
Beschlusstext (Kreisweite Untersuchung von Flüssen, Seen und insbesondere Badegewässer auf multiresistente und pathogene Keime; hier Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen) Beschlusstext (Kreisweite Untersuchung von Flüssen, Seen und insbesondere Badegewässer auf multiresistente und pathogene Keime; hier Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 07.06.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP Kreisweite Untersuchung von Flüssen, Seen und insbesondere Badegewässer auf multiresistente und pathogene Keime; hier Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Der Antrag wurde von der Verwaltung mit Schreiben vom 17.05.2018 beantwortet. Frau Mende erläutert den Antrag ausführlich. Der Fraktion gehe es darum, Gefährdungen zu verringern und Gesundheitsaspekte zu verbessern. Das Land sieht eine Sonderuntersuchung von Gewässern ab 2019 vor. Die Fraktion möchte diese Untersuchungen jedoch vorziehen. Frau Dr. Dirhold, CDU, bedankt sich bei der Verwaltung für die sachliche und gut begründete Verwaltungsergänzung. Die CDUFraktion schließt sich der Sichtweise der Verwaltung an. Somit stimmt die CDU dem vorliegenden Antrag nicht zu. Frau Dr. Dirhold stellt Herrn Dr. Ziemer die Frage, was es für Konsequenzen gäbe, wenn verbindliche Qualitätsstandards sowie gesicherte Erkenntnisse über Folgeerkrankungen vorliegen würden. Herr Dr. Ziemer erklärt, dass man in so einem Fall situationsbedingt handeln müsse. Wenn in einem Gewässer der Nachweis von fäkaler Verunreinigung Grenzwerte überschreite, so müsse man entsprechend handeln. Auf multiresistente Keime werde derzeit explizit nicht gesucht. Insbesondere gibt es keine gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis darüber, ob der alleinige Nachweis von multiresistenten Keimen in der Umwelt für Menschen einen tatsächlichen Gefährdungsaspekt beinhaltet. Zum Beispiel werden derzeit Besiedelungen mit multiresistenten Keimen im Nasen-Rachenraum bei gesunden Menschen in Deutschland zwischen 1-10% geschätzt. Reiserückkehrer (Urlauber) aus den südliche Europa und dem asiatischen Raum sind bis zu 90% mit multiresistenten Keimen besiedelt. Anders ist die Situation in dem hochsensiblen Bereich Krankenhaus. Bis dato gebe es keinen einheitlichen Untersuchungsstandard und keine Empfehlungen zum Umgang bei einem Nachweis von multiresistenten Keimen in der Umwelt (Gewässer, Boden). Daher könne man nicht sicher sagen, was zu machen sei wenn in einem Gewässer multiresistente Erreger ermittelt werden. Erst einmal müssen gesicherte Methoden entwickelt werden, um festzusetzen, wie man misst, was man misst und wie man entsprechende Ergebnisse bewertet. Daraus müsse ein gesichertes Verwaltungshandeln erstellt werden. Derzeit wäre ein flächendeckendes Untersuchungsprogramm nicht zielführend. Herr Heller erklärt, dass sich die SPD-Fraktion dem vorliegenden Antrag ebenfalls nicht anschließen werde. Als Begründung nennt er die unklare Konsequenzen im Falle eines Erregerbefalls und A 159/2018 1. Ergänzun g die unklare Definition des Grad eines Erregerbefalls. Wenn es keine verbindlichen Standards gibt, so müssen diese erst festgelegt werden. Man muss sich nun die Zeit, die von der Landesregierung derzeit vorgegeben wird, nehmen, um offene Fragestellungen zu klären. Sicherlich mögen Probleme vorgehen. Man muss diese daher ernst nehmen. Aber eine seriöse Herangehensweise erfordert Zeit. Frau Mende gibt den Vorrednern Recht dass es derzeit keine verbindlichen Standards gibt. Jedoch wurde in Niedersachen schon flächendeckend geprüft. Wenn man entsprechende Werte ermittelt hat, dann muss man die Öffentlichkeit auch informieren. So kann der Bürger im Einzelnen entscheiden, ob er das Gewässer besucht oder nicht. Herr Heller verweist noch einmal auf die Ausführungen der Verwaltung. Die Wasserqualität von Badegewässern wird regelmäßig alle vier Wochen überwacht. Man müsse die Verwaltung auch vor einer „Beschäftigungstherapie“ schützen. Es mag kontraproduktiv sein, jetzt Ergebnisse zu veröffentlichen wenn man nicht in der Lage ist entsprechende, auch verbindliche Standards basierende, Empfehlungen auszugeben. Herr Dr. Wolter, FDP, unterstützt die Aussage des Herrn Heller bzgl. der regelmäßigen Prüfungen der Badegewässer. Zudem werden die Gewässer anlassbezogen intensiver geprüft. Ein eigenes Überwachungsverfahren nun in der Mitte des Jahres zu installieren macht daher keinen Sinn, wenn 2019 ein standardisiertes Verfahren eingeführt wird. Man muss sich nun die Zeit bis 2019 nehmen um ordentlich zu arbeiten. Die Mitglieder des Ausschusses lehnen den Antrag mehrheitlich ab.