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Beschlusstext (Kurzvortrag zum Thema Krankenhaushygiene)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
78 kB
Datum
07.06.2018
Erstellt
15.06.18, 12:01
Aktualisiert
15.06.18, 12:01
Beschlusstext (Kurzvortrag zum Thema Krankenhaushygiene) Beschlusstext (Kurzvortrag zum Thema Krankenhaushygiene)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 07.06.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Kurzvortrag zum Thema Krankenhaushygiene TOP 6 Info 324/2018 Herr Dümmer, Kreiskrankenhaus Mechernich, und Frau Dr. Gnettner, Marien-Hospital Euskrichen, berichten zum Thema „Krankenhaushygiene“. Die beiden Präsentationen sind als Anlage der Niederschrift beigefügt. Frau Mende berichtet von 11 Todesfällen an der Uni-Klinik in Düsseldorf. Sie fragt daher nach, ob es im Kreiskrankenhaus Mechernich auch Todesfälle gegeben habe und ob die Infektionsquelle immer herausgefunden werden konnte. Herr Dümmer berichtet, dass bei Verstorbenen durchaus immer wieder Keime gefunden wurden. In der Regel handel es sich hierbei um eine Besiedelung. In 2/3 der Fälle sind die Quellen nicht zu ermitteln. Man hat jedoch die medizinischen Produkt intensiv im Auge. Es werde ständig präventiv gearbeitet und man könne zum Beispiel das OP-Besteck als Quelle auschliessen. Frau Dr. Dirhold, SPD, fragt nach, ob die Anzahl der Fälle identisch mit der Anzahl der Patienten sei. Frau Dr. Gnettner erklärt, dass durchaus ein Patient fünf Mal im Jahr im Krankenhaus gewesen sein kann. Dann würde der Patient auch fünf Mal gezählt. Frau Dr. Gnettner erläutert, dass diese Definitionen vorgegeben sind um eine einheitliche Statistik führen zu können. Nur so kann eine Vergleichbarkeit gewährleistet werden. Dr. Wolter, FDP, erklärt, dass es eine 100%-tige Sicherheit nie geben werde. Dessen müsse man sich bewusst sein und die kann vom Gegenüber auch nicht verlangt werden. Es gibt jedoch Bestrebungen im niedergelassenen Bereich dem entgegen zu wirken. Durch immer kürzere Behandlungszeiten bleibt jedoch auch ein gewisses Restrisiko. Dieses müsse man minimieren. Frau Lüttgen, SPD, fragt nach, ob die Testung der Patienten im Entscheidungsbereich des Patienten liege. So wurde ihr Sohn (1,5 Jahre alt) getestet und sie nicht. Zudem stellt sich die Frage, ob eine Freiwilligkeit nicht die Zahlen beeinflusse. Herr Dümmer erläutert, dass die Testungen freiwillig sind. Eine Verpflichtung hierzu wäre nicht umsetzbar. Je kleiner jedoch die Kinder sind, desto häufiger werden auch die Begleitpersonen getestet. Die Anzahl der Patienten, welche sich nicht testen lässt, liegt bei unter 10%. Begleitpersonen würden grundsätzlich geprüft, wenn es bei dem Kind eine Auffälligkeit gebe. Herr Dr. Ziemer, Leiter Abteilung Gesundheit, erklärt, dass es es ihm und Herrn Ramolla darum ging aufzuzeigen, wie Komplex dieses Thema sei und wie intensiv sich die Krankenhäuser mit dem Thema auseinandersetzen. Zudem werde dieses Thema auch in verschiedenen Arbeitsgruppen intensiv behandelt. Der Ausschuss nimmt die Kurzvorträge „Krankenhaushygiene“ zur Kenntniss. zum Thema