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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Soziales und Gesundheit)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
190 kB
Datum
07.06.2018
Erstellt
15.06.18, 12:01
Aktualisiert
15.06.18, 12:01

Inhalt der Datei

Euskirchen, NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 07.06.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 19:15 Uhr Anwesend sind a) der Vorsitzende Schulz, Günther, Mechernich (CDU) b) die Mitglieder CDU Beul, Ursula, Mechernich Braun-Näger, Birgit, Mechernich vertritt Frau Anke Aigner-Bolten Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen Jahr, Dirk, Bad Münstereifel Kolvenbach, Bernd, Euskirchen vertritt Frau Ute Stolz Pfennings, Ingo, Bad Münstereifel Schmitz, Dominik, Euskirchen Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen Stickeler, Karsten, Weilerswist SPD Bär, Christine, Zülpich Cremer, Franz, Hellenthal vertritt Herrn Karl Vermöhlen Heller, Wolfgang, Schleiden Hettmer, Heinrich, Zülpich vertritt Frau Stefanie Seidler Lüttgen, Sandra, Kall Müller, Christoph, Schleiden vertritt Herrn Peter Meinhard Schweikert-Wehner FDP Totter, Oliver, Mechernich Dr. Wolter, Manfred, Kall Bündnis 90/DIE GRÜNEN Fiebrich, Ekkehard, Kall Mende, Ellen, Euskirchen UWV Born, Herbert, Euskirchen DIE LINKE Bell, Thomas, Bad Münstereifel vertritt Herrn Swen Samoly c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III -2Herr Andres, Stabsstelle 12 Herr Rosell, GBL II Frau Wonneberger-Wrede, GBLin IV Herr Klein, AL 50 Herr Dr. Ziemer, AL 53 Herr Ramolla, Abt. 53 Herr Zerche, Abt. 53 Frau Ce. Klinkhammer, Abt. 50 Herr Weißer, Abt. 50, als Protokollführer d) Sonstige Frau Dr. Gnettner (Marien-Hospital Euskrichen), Herr Dümmer (Kreiskrankenhaus Mechernich), Herr Dr. Gehlen (Kreiskrankenhaus Mechernich) Ein Vertreter der örtlichen Presse sowie ein Zuhörer Entschuldigt fehlen: CDU Aigner-Bolten, Anke, Zülpich Stolz, Ute, Kall SPD Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich Seidler, Stefanie, Dahlem Vermöhlen, Karl, Kall DIE LINKE Samoly, Swen, Euskirchen Fraktionslos Kurzmann, Frank, Mechernich Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Frau Wonneberger-Wrede, Geschäftsbereichsleiterin IV, bittet darum, den Tagesordnungspunkt 8 vorzuziehen und als neuen Tagesordnungspunkt 6 anzusetzen. Die beiden Vorträge aus dem bisherigen Tagesordnungspunkt 8 können als vorbereitende Ergänzung zu den dann folgenden Tagesordnungspunkten -3gesehen werden. Die Änderung der Tagesordnung wird einstimmig festgesetzt. Sozialangelegenheiten TOP 3 Weltseniorentag am 01.10.2018 hier: Antrag der UWV-Fraktion Verwaltungsergänzung A 157/2018 17.05.2018 Der Antrag wurde von der Verwaltung mit Schreiben vom 17.05.2018 beantwortet. Herr Born, UWV, erläutert den Antrag der UWV-Fraktion ausführlich. Die kostenlose Beförderung von älteren Fahrgästen (60+) am Weltseniorentag ist eine gute Werbung für den ÖPNV und das Aktiv60Ticket. Er versteht die Bedenken der Verkehrsunternehmen hinsichtlich finanzieller Verluste. Allerdings könnten die älteren Menschen auf diesem Wege flexibler am Leben teilnehmen und gewinnen an Lebensqualität. Die Verwaltung möge bei den Verkehrsbetrieben nachhören, ob diese nicht doch zu einem Entgegenkommen bereit wären. Das Aktiv60Ticket ist bei den Senioren derzeit kaum bekannt. Herr Fiebrich, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, unterstützt den Antrag und sieht in diesem sogar die Grundlage für weitergehende Schritte. Wenn man die Energiewende ernst nehme, dann muss man den Individualverkehr deutlich reduzieren. Hierbei muss man unter anderem auf die Freiwilligkeit der Bevölkerung setzen. Daher müssen die bestehenden Angebote regelmäßig beworben und bekannt gemacht werden. In Köln wurde solch ein Konzept durch einen Ratsbeschluss umgesetzt. Die Verkehrsbetriebe weigerten sich jedoch eine entsprechende Auswertung vorzunehmen. Wenn man diese Thematik ernsthaft umsetzen möchte, dann müsste man es auch gegen den Willen der Verkehrsverbände umsetzen. Herr Kolvenbach, CDU, sieht im Antrag ein Problem, da hierbei nur einer Gruppe eine bestimmte Sonderrolle eingeräumt werden soll. Es gibt jedoch auch weitere soziale Gruppe und weitere entsprechende Welttage. Auch diese Gruppen könnten eine Gleichbehandlung einfordern. Wenn man auf alle Forderungen eingehe, summierten sich die Einnahmeausfälle der Verkehrsbetriebe deutlich. Da der Verkehrsverbund Rhein-Sieg kommunal getragen wird, kann somit keine lex spezialis Euskirchen eingefordert werden. Wenn man einen solchen Antrag umsetzen möchte, muss eine Lösung für den kompletten Verkehrsverbund gefunden werden. Die Zuständigkeit in der Tariffindung liegt jedoch nicht beim Ausschuss oder in der Politik. Daher ist es ratsam, sich vor Antragsstellung kundig zu machen Z1 -4und herauszufinden, wer der richtige Ansprechpartner sei. Selbst wenn ein solcher Beschluss gefasst würde, so hätte dieser nur einen appellativen Charakter an den Verkehrsverbund RheinSieg. Die CDU werde dem Antrag in dieser Form nicht zustimmen. Herr Bell, DIE LINKE, stellt fest, dass die Tariffindung in den Händen des Verkehrsverbund Rhein-Sieg liegt. Wenn man die Intention habe den Senioren den ÖPNV näher zubringen, so wäre eventuell eine Abwandlung des Antrages möglich. Hierbei könnte der Kreis Euskirchen jedem Bürger über 60 ein entsprechendes Ticket ausstellen. Diese Kosten müssten dann vom Kreis Euskirchen übernommen werden. Möglich wäre hierbei auch eine finanzielle Bezuschussung aus dem Bereich „Demografie“. Er unterstützt die Aussagen des Herrn Fiebrich den ÖPNV im Kreis Euskirchen zu stärken. Auch Herr Heller, SPD, stellt fest, dass die Entscheidungskompetenz in Bezug auf die Tarife nicht in den Händen des Ausschusses liege. Wenn man den Antrag inhaltlich umsetzen und so die Bevölkerung langfristig und strategisch vom Individualverkehr in den ÖPNV umlagern möchte, dann geht dieses jedoch nicht über teure Symbolpolitik im Kreis Euskirchen. Der richtige Weg wäre dann eine neue Tarifstruktur. Jedoch bestätigen die steigenden Nutzerzahlen, dass die aktuelle Tarifstruktur durchaus nicht „nutzerfeindlich“ sei. Herr Born erklärt abschließend, dass ihm die Argumente der Vorredner bekannt und diese auch richtig seien. Er schlägt vor, dass man sich darauf verständigt das Aktiv60Ticket, auch im Rahmen des Weltseniorentages, besser zu bewerben. Dies könne ein Anfang sein, um die Senioren stärker in den ÖPNV umzulagern. Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und Geschäftsbereichsleiter III, bestätigt, dass man einer entsprechenden Umformulierung des Antrages auch von Seiten der Verwaltung offen gegenüber stehe. Ob der Verkehrsverbund Rhein-Sieg diese Bitte umsetzt wird sich zeigen. Herr Kolvenbach weist zudem darauf hin, dass er dieses Thema mit in die nächsten Verbandsversammlungen nehmen werde. Der Ausschuss fasst folgenden neuen Beschluss: Die Verwaltung möge bei den im Kreisgebiet tätigen Verkehrsbetrieben dafür werben, dass am 01.10.2018 zum Weltseniorentag das Aktiv60Ticket verstärkt beworben wird. Der neue Beschluss wird mehrheitlich bei einer Enthaltung angenommen. TOP 4 Sozialbericht Fortschreibung 2018 Info -5Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 06.06.2018 Frau Mende, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, stellt fest, dass es sich bei dem vorliegenden Sozialbericht um ein schwergewichtiges Werk mit vielen wichtigen Informationen zu vielen wichtigen Themen handele. Auch sei das Zahlenmaterial sehr umfangreich. Es stellt sich nun die Frage, was man mit diesem Material anfange. In der Fraktion hat man sich das Schwerpunktthema „Wohnsituation“ genauer angeschaut. Dass ein großer Mangel an Wohnungen im Kreis Euskirchen besteht wurde schon länger festgestellt. Es fehlen jedoch die Perspektiven und es ist fraglich, wie man vernünftig Einfluss nehmen könne. Die Fraktion bittet daher um detailliertere Informationen zu den einzelnen Kommunen. Im Südkreis ergebe sich ein wachsender Leerstand, im Nordkreis bestehe ein dringender Bedarf an öffentlich gefördertem Wohnungsbau. Nun bleibt die Frage, was man als Kreis machen könne. Frau Mende fragt an, warum man die kostenpflichtigen Daten für das Kapitel 3.4. Wohnsituation“ nicht angefordert habe. Herr Poth berichtet, dass das Kommunale Bildungs- u. Integrationszentrum (KoBIZ) für den Sozialbericht zuständig und somit der Ausschuss für Bildung und Inklusion federführend sei. Da der Sozialbericht jedoch sehr umfassend ist und somit alle Ausschüsse tangiert werden, wurde der Sozialbericht als eigenständiger Tagesordnungspunkt für jeden Ausschuss aufgeführt. Die Führung und Aktualisierung dieses Sozialberichtes ist ein Auftrag des Kreistages. Die darin erhobenen Daten sind die Basis für vielfältige Projekte, welche in der Verwaltung umgesetzt werden. Die Daten können und sollen jedoch auch als Arbeitsmaterial für die Politik dienen. So können auf dieser Grundlage neue Anträge gestellt werden oder eigene Schwerpunkte erarbeitet werden. Da die im Sozialbericht enthaltenen Daten grundsätzlich auch auf die Städte und Gemeinden runtergebrochen wurden, werden diese Daten auch entsprechend von den Kreiskommunen genutzt. Verwaltungsintern wird derzeit erarbeitet, welche Schritte für die weiteren Sitzungsrunden erarbeitet werden sollten. Derzeit wird daran gearbeitet das System umzustellen. So sollen die Daten auf der Plattform des KECK-Atlas (http://www.keckatlas.de/keck.html) eingestellt werden. Somit stünden die Daten der einzelnen Handlungsfelder tagesaktuell zur Verfügung. Das Thema „Wohnraum“ ist aus einem Antrag der letzten Sitzungsrunde erwachsen. Derzeit wird verwaltungsintern ausgewertet, wie man das Thema für die kommende Sitzungsrunde aufarbeiten kann. Die entsprechenden Ideen und Vorgehensweisen werden der Politik dann vorgestellt. Da der Kreis das Heft des Handels jedoch nicht allein in der Hand hat, ist man auf die Zusammenarbeit mit den Kommunen angewiesen. Die Info 331/2018 wird von den Fachausschusses zur Kenntnis genommen. Mitgliedern des 331/2018 Z1 -6TOP 5 Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe Herr Poth fasst die Begründung der Verwaltungsvorlage zusammen und erläutert die wichtigsten Punkte. Die mögliche Redelegation der Leistungen nach dem SGB XII ist kein leichter Prozess. So wurde die Idee, die Stadt Schleiden im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Aufgabenwahrnehmung zu beauftragen, von Seiten der Bezirksregierung schon vorab in entsprechenden Gesprächen abgelehnt. Somit muss auch für den Südkreis die Heranziehung zurückgenommen werden. Jedoch ist weiterhin eine Zentralisierung in Schleiden vorgesehen. Auf diesem Wege ist mit der Stadt Schleiden ein Mietvertrag über 10 Jahre vorgesehen. Der Wechsel zum 01.01.2020 und die damit verbundene lange Übergangszeit sind durch die entsprechende Personalfindung und -einarbeitung zu begründen. Um neues Personal rechtzeitig an die Aufgaben heranzuführen, könnte eine Einstellung ein halbes Jahr vor der Aufgabenübernahme erforderlich werden. Herr Bell wirft ein, dass das Klientel, welches bisher die Anlaufstelle in Bad Münstereifel hatte, künftig nach Euskirchen müsse. Dies sei eine Mehrbelastung für diesen Personenkreis und somit sehe er hier keinen Vorteil. Wie bei der Zusammenlegung der Jobcenter werde er daher auch hier gegen den Beschluss stimmen. Herr Poth erklärt, dass dieses Thema schon bei der Organisation der Jobcenter stark diskutiert wurde. Bis dato habe es bei der Interkommunalen Zusammenarbeit mit Schleiden keine Beschwerden gegeben. Die Sozialhilfeempfänger profitieren von der bisherigen Organisation, da Kompetenzen gebündelt und Bearbeitungszeiten verringert werden. Im Einzelfall könnten Erschwerungen jedoch nicht ausgeschlossen werden. Herr Heller, SPD, stellt fest, dass es ein hartes Stück Arbeit gewesen sein muss alle Kommunen einzubeziehen und einen Konsens zu erzielen. Er dankt der Verwaltung ausdrücklich für diese Leistung. Zudem erklärt er, dass es von Seiten der Gemeinde Kall Diskussionsbedarf und seit heute einen Vorstoß gebe, an den bisherigen Formulierungen im Beschlussvorschlag etwas zu ändern. Dieser wurde in der Fraktion im Ansatz diskutiert; jedoch sei dafür die Zeit zu kurz gewesen. Er beantragt daher eine Vertagung in den Kreisausschuss. Frau Mende merkt an, dass dieses Thema in der Fraktion ausführlich und kontrovers diskutiert wurde. Bezieher von Transferleistungen, welche eher kein Auto haben, über 65 Jahre sind oder aufgrund von Krankheiten dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, sind in der Regel nicht so mobil wie erwünscht. Daher werde sich die Fraktion im Weiteren enthalten. V 429/2018 -7Herr Poth zeigt sich über die Einwände aus Kall verwundert. Schließlich wurde die bisherige Verwaltungsvorlage mit allen Kommunen, auch mit Kall, so besprochen. Die Beschlussformulierung sei darüber hinaus so gewählt, um dem Schleidener Personal Sicherheit hinsichtlich des Standortes zu signalisieren. In der Begründung fände sich die von Kall erbetene Aussage. Sollten sich die Südkreiskommunen in Zukunft irgendwann einmal intern einig werden, die Aufgaben so zu struktieren, dass die Sozialhilfe in Kall bearbeitet werden soll, stünde der Kreis diesen Überlegungen nicht im Wege. Herr Kolvenbach stellt fest, dass man hierzu aktuell eine Entscheidung treffen könne. Auch die CDU-Fraktion weiß um den Einwand aus Kall. Er empfindet die bisherige Verwaltungsvorlage als nachvollziehbar und kann den Einwand aus Kall daher nicht nachvollziehen. Die CDU-Fraktion könnte der vorliegenden Beschlussempfehlung der Verwaltung folgen. Er gibt zu bedenken, dass Lokalpatriotismus durchaus angebracht ist – die Grenze zwischen Lokalpatriotismus und Kirchturmpolitik allerdings nur eine schmale sei. Die Kreisverwaltung ist dem Handlungsdruck nachgekommen und hat eine vernünftige Lösung vorgestellt. Dann müsse man dieser auch ohne Wenn und Aber zustimmen. Herr Wolter erklärt, dass es sich letztendlich um eine Kreisaufgabe handelt, welche der Kreis aus Qualitäts- und Verfahrenssicherheitsgründen zurücknimmt. Die Konzentration auf drei Standorte ist sicherlich der Qualität und Quantität des Personals geschuldet. Man soll solch eine förderungswürdige Angelegenheit daher nicht zerreden, sondern vertagen. Herr Wolter stellt jedoch die Fragen, ob in den in der Begründung aufgeführten 19,19 Stellen auch das Controlling mit eingerechnet und auch mit keinen weiteren Personalanforderungen zu rechnen sei. Herr Poth erklärt daraufhin, dass der zukünftige Fallzahlenschlüssel von 110 Fällen je Sachbearbeiter mit den Kommunen abgesprochen sei. 130 Fälle je Sachbearbeiter sind bei der derzeitigen Komplexität der Aufgabenwahrnehmung nicht mehr zumutbar. Die endgültige Planung und Umsetzung zur Nutzung der Synergien und zur Leitung und Lenkung ist noch nicht abgeschlossen. Letztendlich hängen weitere Personalplanungen auch von der Quantität und Qualität des Personals bzw. der Bewerber ab. In der Regel ist die Bewerberzahl auf gewisse Stellen im Öffentlichen Dienst nicht allzu groß. In Bezug auf ein IKS müssen weitere Planungen vorangetrieben werden. Frau Wonneberger-Wrede ergänzt diesbezüglich, dass aufgrund einer Prüfung und Rüge des Bundesrechnungshofes die Aussichtsbehörden – zuständiges Ministerium und Bezirksregierung – darauf drängen, dass das IKS und bestimmte Prozessabläufe zeitnah umgesetzt werden. Es habe deshalb schon einen „Zuwendungsbesuch“ der Bezirksregierung in diesem Jahr stattgefunden. Die Einführung von IKS/Controlling und die Veränderung von Prozessabläufen könne zu einer Personalmehrung führen. Insofern müssen man zunächst -8Erfahrungen sammeln, um zu erkennen, ob sich zukünftig Personalbedarfe abzeichnen. Die Mitglieder des Ausschusses vertagen diesen Tagesordnungspunkt mehrheitlich in die nächste Sitzung des Kreisausschusses. Gesundheitsangelegenheiten TOP 6 Kurzvortrag zum Thema Krankenhaushygiene Herr Dümmer, Kreiskrankenhaus Mechernich, und Frau Dr. Gnettner, Marien-Hospital Euskrichen, berichten zum Thema „Krankenhaushygiene“. Die beiden Präsentationen sind als Anlage der Niederschrift beigefügt. Frau Mende berichtet von 11 Todesfällen an der Uni-Klinik in Düsseldorf. Sie fragt daher nach, ob es im Kreiskrankenhaus Mechernich auch Todesfälle gegeben habe und ob die Infektionsquelle immer herausgefunden werden konnte. Herr Dümmer berichtet, dass bei Verstorbenen durchaus immer wieder Keime gefunden wurden. In der Regel handel es sich hierbei um eine Besiedelung. In 2/3 der Fälle sind die Quellen nicht zu ermitteln. Man hat jedoch die medizinischen Produkt intensiv im Auge. Es werde ständig präventiv gearbeitet und man könne zum Beispiel das OP-Besteck als Quelle auschliessen. Frau Dr. Dirhold, SPD, fragt nach, ob die Anzahl der Fälle identisch mit der Anzahl der Patienten sei. Frau Dr. Gnettner erklärt, dass durchaus ein Patient fünf Mal im Jahr im Krankenhaus gewesen sein kann. Dann würde der Patient auch fünf Mal gezählt. Frau Dr. Gnettner erläutert, dass diese Definitionen vorgegeben sind um eine einheitliche Statistik führen zu können. Nur so kann eine Vergleichbarkeit gewährleistet werden. Dr. Wolter, FDP, erklärt, dass es eine 100%-tige Sicherheit nie geben werde. Dessen müsse man sich bewusst sein und die kann vom Gegenüber auch nicht verlangt werden. Es gibt jedoch Bestrebungen im niedergelassenen Bereich dem entgegen zu wirken. Durch immer kürzere Behandlungszeiten bleibt jedoch auch ein gewisses Restrisiko. Dieses müsse man minimieren. Frau Lüttgen, SPD, fragt nach, ob die Testung der Patienten im Entscheidungsbereich des Patienten liege. So wurde ihr Sohn (1,5 Jahre alt) getestet und sie nicht. Zudem stellt sich die Frage, ob eine Freiwilligkeit nicht die Zahlen beeinflusse. Info 324/2018 -9Herr Dümmer erläutert, dass die Testungen freiwillig sind. Eine Verpflichtung hierzu wäre nicht umsetzbar. Je kleiner jedoch die Kinder sind, desto häufiger werden auch die Begleitpersonen getestet. Die Anzahl der Patienten, welche sich nicht testen lässt, liegt bei unter 10%. Begleitpersonen würden grundsätzlich geprüft, wenn es bei dem Kind eine Auffälligkeit gebe. Herr Dr. Ziemer, Leiter Abteilung Gesundheit, erklärt, dass es es ihm und Herrn Ramolla darum ging aufzuzeigen, wie Komplex dieses Thema sei und wie intensiv sich die Krankenhäuser mit dem Thema auseinandersetzen. Zudem werde dieses Thema auch in verschiedenen Arbeitsgruppen intensiv behandelt. Der Ausschuss nimmt die Kurzvorträge „Krankenhaushygiene“ zur Kenntniss. TOP 7 zum Thema Kreisweite Untersuchung von Flüssen, Seen und A 159/2018 insbesondere Badegewässer auf multiresistente und pathogene Keime; hier Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Verwaltungsergänzung 17.05.2018 Der Antrag wurde von der Verwaltung mit Schreiben vom 17.05.2018 beantwortet. Frau Mende erläutert den Antrag ausführlich. Der Fraktion gehe es darum, Gefährdungen zu verringern und Gesundheitsaspekte zu verbessern. Das Land sieht eine Sonderuntersuchung von Gewässern ab 2019 vor. Die Fraktion möchte diese Untersuchungen jedoch vorziehen. Frau Dr. Dirhold, CDU, bedankt sich bei der Verwaltung für die sachliche und gut begründete Verwaltungsergänzung. Die CDUFraktion schließt sich der Sichtweise der Verwaltung an. Somit stimmt die CDU dem vorliegenden Antrag nicht zu. Frau Dr. Dirhold stellt Herrn Dr. Ziemer die Frage, was es für Konsequenzen gäbe, wenn verbindliche Qualitätsstandards sowie gesicherte Erkenntnisse über Folgeerkrankungen vorliegen würden. Herr Dr. Ziemer erklärt, dass man in so einem Fall situationsbedingt handeln müsse. Wenn in einem Gewässer der Nachweis von fäkaler Verunreinigung Grenzwerte überschreite, so müsse man entsprechend handeln. Auf multiresistente Keime werde derzeit explizit nicht gesucht. Insbesondere gibt es keine gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis darüber, ob der alleinige Nachweis von multiresistenten Keimen in der Umwelt für Menschen einen tatsächlichen Gefährdungsaspekt beinhaltet. Zum Beispiel werden derzeit Besiedelungen mit multiresistenten Keimen im Nasen-Rachenraum bei gesunden Menschen in Deutschland zwischen 1-10% geschätzt. Reiserückkehrer Z1 - 10 (Urlauber) aus den südliche Europa und dem asiatischen Raum sind bis zu 90% mit multiresistenten Keimen besiedelt. Anders ist die Situation in dem hochsensiblen Bereich Krankenhaus. Bis dato gebe es keinen einheitlichen Untersuchungsstandard und keine Empfehlungen zum Umgang bei einem Nachweis von multiresistenten Keimen in der Umwelt (Gewässer, Boden). Daher könne man nicht sicher sagen, was zu machen sei wenn in einem Gewässer multiresistente Erreger ermittelt werden. Erst einmal müssen gesicherte Methoden entwickelt werden, um festzusetzen, wie man misst, was man misst und wie man entsprechende Ergebnisse bewertet. Daraus müsse ein gesichertes Verwaltungshandeln erstellt werden. Derzeit wäre ein flächendeckendes Untersuchungsprogramm nicht zielführend. Herr Heller erklärt, dass sich die SPD-Fraktion dem vorliegenden Antrag ebenfalls nicht anschließen werde. Als Begründung nennt er die unklare Konsequenzen im Falle eines Erregerbefalls und die unklare Definition des Grad eines Erregerbefalls. Wenn es keine verbindlichen Standards gibt, so müssen diese erst festgelegt werden. Man muss sich nun die Zeit, die von der Landesregierung derzeit vorgegeben wird, nehmen, um offene Fragestellungen zu klären. Sicherlich mögen Probleme vorgehen. Man muss diese daher ernst nehmen. Aber eine seriöse Herangehensweise erfordert Zeit. Frau Mende gibt den Vorrednern Recht dass es derzeit keine verbindlichen Standards gibt. Jedoch wurde in Niedersachen schon flächendeckend geprüft. Wenn man entsprechende Werte ermittelt hat, dann muss man die Öffentlichkeit auch informieren. So kann der Bürger im Einzelnen entscheiden, ob er das Gewässer besucht oder nicht. Herr Heller verweist noch einmal auf die Ausführungen der Verwaltung. Die Wasserqualität von Badegewässern wird regelmäßig alle vier Wochen überwacht. Man müsse die Verwaltung auch vor einer „Beschäftigungstherapie“ schützen. Es mag kontraproduktiv sein, jetzt Ergebnisse zu veröffentlichen wenn man nicht in der Lage ist entsprechende, auch verbindliche Standards basierende, Empfehlungen auszugeben. Herr Dr. Wolter, FDP, unterstützt die Aussage des Herrn Heller bzgl. der regelmäßigen Prüfungen der Badegewässer. Zudem werden die Gewässer anlassbezogen intensiver geprüft. Ein eigenes Überwachungsverfahren nun in der Mitte des Jahres zu installieren macht daher keinen Sinn, wenn 2019 ein standardisiertes Verfahren eingeführt wird. Man muss sich nun die Zeit bis 2019 nehmen um ordentlich zu arbeiten. Die Mitglieder des Ausschusses lehnen den Antrag mehrheitlich ab. TOP 8 Vorstellung des Projektes "Verrückt? Na und!" (VNU) durch Herrn Zerche, Koordinierungsstelle Psychiatrie und Sucht der Abteilung Gesundheit Info 322/2018 - 11 - Herr Zerche, Abt. 53, stellt das Projekt Verrückt? Na und!“ vor. Es handelt sich um eine nachhaltige Maßnahme der Gesundheitsförderung und der Prävention psychischer Krisen. Zielgruppe sind in erster Linie Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen. Die Präsentation ist als Anlage der Niederschrift beigefügt. Herr Bell fragt nach, welche Altersgruppen angesprochen werden. Er stellt fest, dass die vorgestellte Problematik in den Schulen im Kreis durchaus vorhanden sei und somit der Bedarf einer entsprechenden Informationsveranstaltung groß sein müsste. Daher fragt er auch nach, wann man alle Schulen erreicht habe und wie die Akzeptanz in den Schulen sei. Herr Zerche erläutert daraufhin, dass Schüler bzw. Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren angesprochen werden. Nach Rücksprache mit den Lehrkräften vor Ort erfolgt dann die Ansprache an die Schüler. Ziel ist es, allen Schulen im Kreis ein Angebot zur Teilnahme machen zu können. So soll dann nicht nur eine Klasse, sondern möglichst die gesamte Jahrgangsstufe angesprochen werden. Derzeit wird ein intensiver Aufbau betrieben. Dieser braucht jedoch Zeit. Zudem sind die finanziellen Mittel zurzeit noch recht rar. Auch müssen die beteiligten persönlichen Expertinnen und Experten gefunden und vor allem gebunden werden, welche ehrenamtlich tätig sind. Dass das Interesse an diesem Projekt groß ist, beweist die Auftaktveranstaltung mit 80 Teilnehmern. Der Ausschuss nimmt die Vorstellung des Projektes „Verrückt? Na und!“ zur Kenntniss. Rettungsdienst TOP 9 Flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung / Telenotarzt Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Gesundheit nehmen die Info 323/2018 zur Kenntnis. TOP 10 Anfragen und Mitteilungen Es liegen keine Anfragen und Mitteilungen vor. Info 323/2018 - 12 - Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. gez. Schulz Vorsitzender Gesehen: gez. i.V. Poth Landrat gez. Weißer Schriftführer(in)