Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
190 kB
Datum
07.06.2018
Erstellt
15.06.18, 12:01
Aktualisiert
15.06.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen,
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
07.06.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
19:15 Uhr
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Schulz, Günther, Mechernich (CDU)
b) die Mitglieder
CDU
Beul, Ursula, Mechernich
Braun-Näger, Birgit, Mechernich vertritt Frau Anke Aigner-Bolten
Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen
Jahr, Dirk, Bad Münstereifel
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen vertritt Frau Ute Stolz
Pfennings, Ingo, Bad Münstereifel
Schmitz, Dominik, Euskirchen
Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen
Stickeler, Karsten, Weilerswist
SPD
Bär, Christine, Zülpich
Cremer, Franz, Hellenthal vertritt Herrn Karl Vermöhlen
Heller, Wolfgang, Schleiden
Hettmer, Heinrich, Zülpich vertritt Frau Stefanie Seidler
Lüttgen, Sandra, Kall
Müller, Christoph, Schleiden vertritt Herrn Peter Meinhard
Schweikert-Wehner
FDP
Totter, Oliver, Mechernich
Dr. Wolter, Manfred, Kall
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Fiebrich, Ekkehard, Kall
Mende, Ellen, Euskirchen
UWV
Born, Herbert, Euskirchen
DIE LINKE
Bell, Thomas, Bad Münstereifel vertritt Herrn Swen Samoly
c) von der Verwaltung
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III
-2Herr Andres, Stabsstelle 12
Herr Rosell, GBL II
Frau Wonneberger-Wrede, GBLin IV
Herr Klein, AL 50
Herr Dr. Ziemer, AL 53
Herr Ramolla, Abt. 53
Herr Zerche, Abt. 53
Frau Ce. Klinkhammer, Abt. 50
Herr Weißer, Abt. 50, als Protokollführer
d) Sonstige
Frau Dr. Gnettner (Marien-Hospital Euskrichen), Herr Dümmer
(Kreiskrankenhaus Mechernich), Herr Dr. Gehlen (Kreiskrankenhaus
Mechernich)
Ein Vertreter der örtlichen Presse sowie ein Zuhörer
Entschuldigt fehlen:
CDU
Aigner-Bolten, Anke, Zülpich
Stolz, Ute, Kall
SPD
Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich
Seidler, Stefanie, Dahlem
Vermöhlen, Karl, Kall
DIE LINKE
Samoly, Swen, Euskirchen
Fraktionslos
Kurzmann, Frank, Mechernich
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß
eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Frau Wonneberger-Wrede, Geschäftsbereichsleiterin IV, bittet
darum, den Tagesordnungspunkt 8 vorzuziehen und als neuen
Tagesordnungspunkt 6 anzusetzen. Die beiden Vorträge aus
dem bisherigen Tagesordnungspunkt 8 können als vorbereitende
Ergänzung zu den dann folgenden Tagesordnungspunkten
-3gesehen werden.
Die Änderung der Tagesordnung wird einstimmig festgesetzt.
Sozialangelegenheiten
TOP 3
Weltseniorentag am 01.10.2018
hier: Antrag der UWV-Fraktion
Verwaltungsergänzung
A 157/2018
17.05.2018
Der Antrag wurde von der Verwaltung mit Schreiben vom
17.05.2018 beantwortet.
Herr Born, UWV, erläutert den Antrag der UWV-Fraktion
ausführlich. Die kostenlose Beförderung von älteren Fahrgästen
(60+) am Weltseniorentag ist eine gute Werbung für den ÖPNV
und das Aktiv60Ticket. Er versteht die Bedenken der
Verkehrsunternehmen hinsichtlich finanzieller Verluste. Allerdings
könnten die älteren Menschen auf diesem Wege flexibler am
Leben teilnehmen und gewinnen an Lebensqualität. Die
Verwaltung möge bei den Verkehrsbetrieben nachhören, ob
diese nicht doch zu einem Entgegenkommen bereit wären. Das
Aktiv60Ticket ist bei den Senioren derzeit kaum bekannt.
Herr Fiebrich, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, unterstützt den Antrag
und sieht in diesem sogar die Grundlage für weitergehende
Schritte. Wenn man die Energiewende ernst nehme, dann muss
man den Individualverkehr deutlich reduzieren. Hierbei muss man
unter anderem auf die Freiwilligkeit der Bevölkerung setzen.
Daher müssen die bestehenden Angebote regelmäßig beworben
und bekannt gemacht werden. In Köln wurde solch ein Konzept
durch einen Ratsbeschluss umgesetzt. Die Verkehrsbetriebe
weigerten sich jedoch eine entsprechende Auswertung
vorzunehmen. Wenn man diese Thematik ernsthaft umsetzen
möchte, dann müsste man es auch gegen den Willen der
Verkehrsverbände umsetzen.
Herr Kolvenbach, CDU, sieht im Antrag ein Problem, da hierbei
nur einer Gruppe eine bestimmte Sonderrolle eingeräumt werden
soll. Es gibt jedoch auch weitere soziale Gruppe und weitere
entsprechende Welttage. Auch diese Gruppen könnten eine
Gleichbehandlung einfordern. Wenn man auf alle Forderungen
eingehe, summierten sich die Einnahmeausfälle der
Verkehrsbetriebe deutlich. Da der Verkehrsverbund Rhein-Sieg
kommunal getragen wird, kann somit keine lex spezialis
Euskirchen eingefordert werden. Wenn man einen solchen
Antrag umsetzen möchte, muss eine Lösung für den kompletten
Verkehrsverbund gefunden werden. Die Zuständigkeit in der
Tariffindung liegt jedoch nicht beim Ausschuss oder in der Politik.
Daher ist es ratsam, sich vor Antragsstellung kundig zu machen
Z1
-4und herauszufinden, wer der richtige Ansprechpartner sei. Selbst
wenn ein solcher Beschluss gefasst würde, so hätte dieser nur
einen appellativen Charakter an den Verkehrsverbund RheinSieg. Die CDU werde dem Antrag in dieser Form nicht
zustimmen.
Herr Bell, DIE LINKE, stellt fest, dass die Tariffindung in den
Händen des Verkehrsverbund Rhein-Sieg liegt. Wenn man die
Intention habe den Senioren den ÖPNV näher zubringen, so
wäre eventuell eine Abwandlung des Antrages möglich. Hierbei
könnte der Kreis Euskirchen jedem Bürger über 60 ein
entsprechendes Ticket ausstellen. Diese Kosten müssten dann
vom Kreis Euskirchen übernommen werden. Möglich wäre
hierbei auch eine finanzielle Bezuschussung aus dem Bereich
„Demografie“. Er unterstützt die Aussagen des Herrn Fiebrich
den ÖPNV im Kreis Euskirchen zu stärken.
Auch Herr Heller, SPD, stellt fest, dass die
Entscheidungskompetenz in Bezug auf die Tarife nicht in den
Händen des Ausschusses liege. Wenn man den Antrag inhaltlich
umsetzen und so die Bevölkerung langfristig und strategisch vom
Individualverkehr in den ÖPNV umlagern möchte, dann geht
dieses jedoch nicht über teure Symbolpolitik im Kreis Euskirchen.
Der richtige Weg wäre dann eine neue Tarifstruktur. Jedoch
bestätigen die steigenden Nutzerzahlen, dass die aktuelle
Tarifstruktur durchaus nicht „nutzerfeindlich“ sei.
Herr Born erklärt abschließend, dass ihm die Argumente der
Vorredner bekannt und diese auch richtig seien. Er schlägt vor,
dass man sich darauf verständigt das Aktiv60Ticket, auch im
Rahmen des Weltseniorentages, besser zu bewerben. Dies
könne ein Anfang sein, um die Senioren stärker in den ÖPNV
umzulagern.
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und
Geschäftsbereichsleiter III, bestätigt, dass man einer
entsprechenden Umformulierung des Antrages auch von Seiten
der Verwaltung offen gegenüber stehe. Ob der Verkehrsverbund
Rhein-Sieg diese Bitte umsetzt wird sich zeigen.
Herr Kolvenbach weist zudem darauf hin, dass er dieses Thema
mit in die nächsten Verbandsversammlungen nehmen werde.
Der Ausschuss fasst folgenden neuen Beschluss:
Die Verwaltung möge bei den im Kreisgebiet tätigen
Verkehrsbetrieben dafür werben, dass am 01.10.2018 zum
Weltseniorentag das Aktiv60Ticket verstärkt beworben wird.
Der neue Beschluss wird mehrheitlich bei einer Enthaltung
angenommen.
TOP 4
Sozialbericht Fortschreibung 2018
Info
-5Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
06.06.2018
Frau Mende, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, stellt fest, dass es sich
bei dem vorliegenden Sozialbericht um ein schwergewichtiges
Werk mit vielen wichtigen Informationen zu vielen wichtigen
Themen handele. Auch sei das Zahlenmaterial sehr umfangreich.
Es stellt sich nun die Frage, was man mit diesem Material
anfange. In der Fraktion hat man sich das Schwerpunktthema
„Wohnsituation“ genauer angeschaut. Dass ein großer Mangel
an Wohnungen im Kreis Euskirchen besteht wurde schon länger
festgestellt. Es fehlen jedoch die Perspektiven und es ist fraglich,
wie man vernünftig Einfluss nehmen könne. Die Fraktion bittet
daher um detailliertere Informationen zu den einzelnen
Kommunen. Im Südkreis ergebe sich ein wachsender Leerstand,
im Nordkreis bestehe ein dringender Bedarf an öffentlich
gefördertem Wohnungsbau. Nun bleibt die Frage, was man als
Kreis machen könne. Frau Mende fragt an, warum man die
kostenpflichtigen Daten für das Kapitel 3.4. Wohnsituation“ nicht
angefordert habe.
Herr Poth berichtet, dass das Kommunale Bildungs- u.
Integrationszentrum (KoBIZ) für den Sozialbericht zuständig und
somit der Ausschuss für Bildung und Inklusion federführend sei.
Da der Sozialbericht jedoch sehr umfassend ist und somit alle
Ausschüsse tangiert werden, wurde der Sozialbericht als
eigenständiger Tagesordnungspunkt für jeden Ausschuss
aufgeführt.
Die Führung und Aktualisierung dieses Sozialberichtes ist ein
Auftrag des Kreistages. Die darin erhobenen Daten sind die
Basis für vielfältige Projekte, welche in der Verwaltung umgesetzt
werden. Die Daten können und sollen jedoch auch als
Arbeitsmaterial für die Politik dienen. So können auf dieser
Grundlage neue Anträge gestellt werden oder eigene
Schwerpunkte erarbeitet werden. Da die im Sozialbericht
enthaltenen Daten grundsätzlich auch auf die Städte und
Gemeinden runtergebrochen wurden, werden diese Daten auch
entsprechend von den Kreiskommunen genutzt.
Verwaltungsintern wird derzeit erarbeitet, welche Schritte für die
weiteren Sitzungsrunden erarbeitet werden sollten. Derzeit wird
daran gearbeitet das System umzustellen. So sollen die Daten
auf der Plattform des KECK-Atlas (http://www.keckatlas.de/keck.html) eingestellt werden. Somit stünden die Daten
der einzelnen Handlungsfelder tagesaktuell zur Verfügung.
Das Thema „Wohnraum“ ist aus einem Antrag der letzten
Sitzungsrunde erwachsen. Derzeit wird verwaltungsintern
ausgewertet, wie man das Thema für die kommende
Sitzungsrunde aufarbeiten kann. Die entsprechenden Ideen und
Vorgehensweisen werden der Politik dann vorgestellt. Da der
Kreis das Heft des Handels jedoch nicht allein in der Hand hat, ist
man auf die Zusammenarbeit mit den Kommunen angewiesen.
Die Info 331/2018 wird von den
Fachausschusses zur Kenntnis genommen.
Mitgliedern
des
331/2018
Z1
-6TOP 5
Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen
Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe
Herr Poth fasst die Begründung der Verwaltungsvorlage
zusammen und erläutert die wichtigsten Punkte. Die mögliche
Redelegation der Leistungen nach dem SGB XII ist kein leichter
Prozess. So wurde die Idee, die Stadt Schleiden im Rahmen
einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der
Aufgabenwahrnehmung zu beauftragen, von Seiten der
Bezirksregierung schon vorab in entsprechenden Gesprächen
abgelehnt. Somit muss auch für den Südkreis die Heranziehung
zurückgenommen werden. Jedoch ist weiterhin eine
Zentralisierung in Schleiden vorgesehen. Auf diesem Wege ist
mit der Stadt Schleiden ein Mietvertrag über 10 Jahre
vorgesehen.
Der Wechsel zum 01.01.2020 und die damit verbundene lange
Übergangszeit sind durch die entsprechende Personalfindung
und -einarbeitung zu begründen. Um neues Personal rechtzeitig
an die Aufgaben heranzuführen, könnte eine Einstellung ein
halbes Jahr vor der Aufgabenübernahme erforderlich werden.
Herr Bell wirft ein, dass das Klientel, welches bisher die
Anlaufstelle in Bad Münstereifel hatte, künftig nach Euskirchen
müsse. Dies sei eine Mehrbelastung für diesen Personenkreis
und somit sehe er hier keinen Vorteil. Wie bei der
Zusammenlegung der Jobcenter werde er daher auch hier gegen
den Beschluss stimmen.
Herr Poth erklärt, dass dieses Thema schon bei der Organisation
der Jobcenter stark diskutiert wurde. Bis dato habe es bei der
Interkommunalen Zusammenarbeit mit Schleiden keine
Beschwerden gegeben. Die Sozialhilfeempfänger profitieren von
der bisherigen Organisation, da Kompetenzen gebündelt und
Bearbeitungszeiten verringert werden. Im Einzelfall könnten
Erschwerungen jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Herr Heller, SPD, stellt fest, dass es ein hartes Stück Arbeit
gewesen sein muss alle Kommunen einzubeziehen und einen
Konsens zu erzielen. Er dankt der Verwaltung ausdrücklich für
diese Leistung. Zudem erklärt er, dass es von Seiten der
Gemeinde Kall Diskussionsbedarf und seit heute einen Vorstoß
gebe, an den bisherigen Formulierungen im Beschlussvorschlag
etwas zu ändern. Dieser wurde in der Fraktion im Ansatz
diskutiert; jedoch sei dafür die Zeit zu kurz gewesen. Er
beantragt daher eine Vertagung in den Kreisausschuss.
Frau Mende merkt an, dass dieses Thema in der Fraktion
ausführlich und kontrovers diskutiert wurde. Bezieher von
Transferleistungen, welche eher kein Auto haben, über 65 Jahre
sind oder aufgrund von Krankheiten dem Arbeitsmarkt nicht zur
Verfügung stehen, sind in der Regel nicht so mobil wie
erwünscht. Daher werde sich die Fraktion im Weiteren enthalten.
V 429/2018
-7Herr Poth zeigt sich über die Einwände aus Kall verwundert.
Schließlich wurde die bisherige Verwaltungsvorlage mit allen
Kommunen, auch mit Kall, so besprochen. Die
Beschlussformulierung sei darüber hinaus so gewählt, um dem
Schleidener Personal Sicherheit hinsichtlich des Standortes zu
signalisieren. In der Begründung fände sich die von Kall erbetene
Aussage. Sollten sich die Südkreiskommunen in Zukunft
irgendwann einmal intern einig werden, die Aufgaben so zu
struktieren, dass die Sozialhilfe in Kall bearbeitet werden soll,
stünde der Kreis diesen Überlegungen nicht im Wege.
Herr Kolvenbach stellt fest, dass man hierzu aktuell eine
Entscheidung treffen könne. Auch die CDU-Fraktion weiß um
den Einwand aus Kall. Er empfindet die bisherige
Verwaltungsvorlage als nachvollziehbar und kann den Einwand
aus Kall daher nicht nachvollziehen. Die CDU-Fraktion könnte
der vorliegenden Beschlussempfehlung der Verwaltung folgen.
Er gibt zu bedenken, dass Lokalpatriotismus durchaus
angebracht ist – die Grenze zwischen Lokalpatriotismus und
Kirchturmpolitik allerdings nur eine schmale sei. Die
Kreisverwaltung ist dem Handlungsdruck nachgekommen und
hat eine vernünftige Lösung vorgestellt. Dann müsse man dieser
auch ohne Wenn und Aber zustimmen.
Herr Wolter erklärt, dass es sich letztendlich um eine
Kreisaufgabe handelt, welche der Kreis aus Qualitäts- und
Verfahrenssicherheitsgründen zurücknimmt. Die Konzentration
auf drei Standorte ist sicherlich der Qualität und Quantität des
Personals geschuldet. Man soll solch eine förderungswürdige
Angelegenheit daher nicht zerreden, sondern vertagen.
Herr Wolter stellt jedoch die Fragen, ob in den in der Begründung
aufgeführten 19,19 Stellen auch das Controlling mit eingerechnet
und auch mit keinen weiteren Personalanforderungen zu rechnen
sei.
Herr Poth erklärt daraufhin, dass der zukünftige
Fallzahlenschlüssel von 110 Fällen je Sachbearbeiter mit den
Kommunen abgesprochen sei. 130 Fälle je Sachbearbeiter sind
bei der derzeitigen Komplexität der Aufgabenwahrnehmung nicht
mehr zumutbar. Die endgültige Planung und Umsetzung zur
Nutzung der Synergien und zur Leitung und Lenkung ist noch
nicht abgeschlossen. Letztendlich hängen weitere
Personalplanungen auch von der Quantität und Qualität des
Personals bzw. der Bewerber ab. In der Regel ist die
Bewerberzahl auf gewisse Stellen im Öffentlichen Dienst nicht
allzu groß. In Bezug auf ein IKS müssen weitere Planungen
vorangetrieben werden.
Frau Wonneberger-Wrede ergänzt diesbezüglich, dass aufgrund
einer Prüfung und Rüge des Bundesrechnungshofes die
Aussichtsbehörden – zuständiges Ministerium und
Bezirksregierung – darauf drängen, dass das IKS und bestimmte
Prozessabläufe zeitnah umgesetzt werden. Es habe deshalb
schon einen „Zuwendungsbesuch“ der Bezirksregierung in
diesem Jahr stattgefunden. Die Einführung von IKS/Controlling
und die Veränderung von Prozessabläufen könne zu einer
Personalmehrung führen. Insofern müssen man zunächst
-8Erfahrungen sammeln, um zu erkennen, ob sich zukünftig
Personalbedarfe abzeichnen.
Die Mitglieder des Ausschusses vertagen diesen
Tagesordnungspunkt mehrheitlich in die nächste Sitzung des
Kreisausschusses.
Gesundheitsangelegenheiten
TOP 6
Kurzvortrag zum Thema Krankenhaushygiene
Herr Dümmer, Kreiskrankenhaus Mechernich, und Frau Dr.
Gnettner, Marien-Hospital Euskrichen, berichten zum Thema
„Krankenhaushygiene“. Die beiden Präsentationen sind als
Anlage der Niederschrift beigefügt.
Frau Mende berichtet von 11 Todesfällen an der Uni-Klinik in
Düsseldorf. Sie fragt daher nach, ob es im Kreiskrankenhaus
Mechernich auch Todesfälle gegeben habe und ob die
Infektionsquelle immer herausgefunden werden konnte.
Herr Dümmer berichtet, dass bei Verstorbenen durchaus immer
wieder Keime gefunden wurden. In der Regel handel es sich
hierbei um eine Besiedelung. In 2/3 der Fälle sind die Quellen
nicht zu ermitteln. Man hat jedoch die medizinischen Produkt
intensiv im Auge. Es werde ständig präventiv gearbeitet und man
könne zum Beispiel das OP-Besteck als Quelle auschliessen.
Frau Dr. Dirhold, SPD, fragt nach, ob die Anzahl der Fälle
identisch mit der Anzahl der Patienten sei.
Frau Dr. Gnettner erklärt, dass durchaus ein Patient fünf Mal im
Jahr im Krankenhaus gewesen sein kann. Dann würde der
Patient auch fünf Mal gezählt. Frau Dr. Gnettner erläutert, dass
diese Definitionen vorgegeben sind um eine einheitliche Statistik
führen zu können. Nur so kann eine Vergleichbarkeit
gewährleistet werden.
Dr. Wolter, FDP, erklärt, dass es eine 100%-tige Sicherheit nie
geben werde. Dessen müsse man sich bewusst sein und die
kann vom Gegenüber auch nicht verlangt werden. Es gibt jedoch
Bestrebungen im niedergelassenen Bereich dem entgegen zu
wirken. Durch immer kürzere Behandlungszeiten bleibt jedoch
auch ein gewisses Restrisiko. Dieses müsse man minimieren.
Frau Lüttgen, SPD, fragt nach, ob die Testung der Patienten im
Entscheidungsbereich des Patienten liege. So wurde ihr Sohn
(1,5 Jahre alt) getestet und sie nicht. Zudem stellt sich die Frage,
ob eine Freiwilligkeit nicht die Zahlen beeinflusse.
Info
324/2018
-9Herr Dümmer erläutert, dass die Testungen freiwillig sind. Eine
Verpflichtung hierzu wäre nicht umsetzbar. Je kleiner jedoch die
Kinder sind, desto häufiger werden auch die Begleitpersonen
getestet.
Die Anzahl der Patienten, welche sich nicht testen lässt, liegt bei
unter 10%. Begleitpersonen würden grundsätzlich geprüft, wenn
es bei dem Kind eine Auffälligkeit gebe.
Herr Dr. Ziemer, Leiter Abteilung Gesundheit, erklärt, dass es es
ihm und Herrn Ramolla darum ging aufzuzeigen, wie Komplex
dieses Thema sei und wie intensiv sich die Krankenhäuser mit
dem Thema auseinandersetzen. Zudem werde dieses Thema
auch in verschiedenen Arbeitsgruppen intensiv behandelt.
Der Ausschuss nimmt die Kurzvorträge
„Krankenhaushygiene“ zur Kenntniss.
TOP 7
zum
Thema
Kreisweite Untersuchung von Flüssen, Seen und
A 159/2018
insbesondere Badegewässer auf multiresistente und
pathogene Keime; hier Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis
90/Die Grünen
Verwaltungsergänzung
17.05.2018
Der Antrag wurde von der Verwaltung mit Schreiben vom
17.05.2018 beantwortet.
Frau Mende erläutert den Antrag ausführlich. Der Fraktion gehe
es darum, Gefährdungen zu verringern und Gesundheitsaspekte
zu verbessern. Das Land sieht eine Sonderuntersuchung von
Gewässern ab 2019 vor. Die Fraktion möchte diese
Untersuchungen jedoch vorziehen.
Frau Dr. Dirhold, CDU, bedankt sich bei der Verwaltung für die
sachliche und gut begründete Verwaltungsergänzung. Die CDUFraktion schließt sich der Sichtweise der Verwaltung an. Somit
stimmt die CDU dem vorliegenden Antrag nicht zu. Frau Dr.
Dirhold stellt Herrn Dr. Ziemer die Frage, was es für
Konsequenzen gäbe, wenn verbindliche Qualitätsstandards
sowie gesicherte Erkenntnisse über Folgeerkrankungen vorliegen
würden.
Herr Dr. Ziemer erklärt, dass man in so einem Fall
situationsbedingt handeln müsse. Wenn in einem Gewässer der
Nachweis von fäkaler Verunreinigung Grenzwerte überschreite,
so müsse man entsprechend handeln. Auf multiresistente Keime
werde derzeit explizit nicht gesucht. Insbesondere gibt es keine
gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis darüber, ob der alleinige
Nachweis von multiresistenten Keimen in der Umwelt für
Menschen einen tatsächlichen Gefährdungsaspekt beinhaltet.
Zum Beispiel werden derzeit Besiedelungen mit multiresistenten
Keimen im Nasen-Rachenraum bei gesunden Menschen in
Deutschland zwischen 1-10% geschätzt. Reiserückkehrer
Z1
- 10 (Urlauber) aus den südliche Europa und dem asiatischen Raum
sind bis zu 90% mit multiresistenten Keimen besiedelt. Anders ist
die Situation in dem hochsensiblen Bereich Krankenhaus. Bis
dato gebe es keinen einheitlichen Untersuchungsstandard und
keine Empfehlungen zum Umgang bei einem Nachweis von
multiresistenten Keimen in der Umwelt (Gewässer, Boden).
Daher könne man nicht sicher sagen, was zu machen sei wenn
in einem Gewässer multiresistente Erreger ermittelt werden. Erst
einmal müssen gesicherte Methoden entwickelt werden, um
festzusetzen, wie man misst, was man misst und wie man
entsprechende Ergebnisse bewertet. Daraus müsse ein
gesichertes Verwaltungshandeln erstellt werden. Derzeit wäre ein
flächendeckendes Untersuchungsprogramm nicht zielführend.
Herr Heller erklärt, dass sich die SPD-Fraktion dem vorliegenden
Antrag ebenfalls nicht anschließen werde. Als Begründung nennt
er die unklare Konsequenzen im Falle eines Erregerbefalls und
die unklare Definition des Grad eines Erregerbefalls. Wenn es
keine verbindlichen Standards gibt, so müssen diese erst
festgelegt werden. Man muss sich nun die Zeit, die von der
Landesregierung derzeit vorgegeben wird, nehmen, um offene
Fragestellungen zu klären. Sicherlich mögen Probleme vorgehen.
Man muss diese daher ernst nehmen. Aber eine seriöse
Herangehensweise erfordert Zeit.
Frau Mende gibt den Vorrednern Recht dass es derzeit keine
verbindlichen Standards gibt. Jedoch wurde in Niedersachen
schon flächendeckend geprüft. Wenn man entsprechende Werte
ermittelt hat, dann muss man die Öffentlichkeit auch informieren.
So kann der Bürger im Einzelnen entscheiden, ob er das
Gewässer besucht oder nicht.
Herr Heller verweist noch einmal auf die Ausführungen der
Verwaltung. Die Wasserqualität von Badegewässern wird
regelmäßig alle vier Wochen überwacht. Man müsse die
Verwaltung auch vor einer „Beschäftigungstherapie“ schützen. Es
mag kontraproduktiv sein, jetzt Ergebnisse zu veröffentlichen
wenn man nicht in der Lage ist entsprechende, auch verbindliche
Standards basierende, Empfehlungen auszugeben.
Herr Dr. Wolter, FDP, unterstützt die Aussage des Herrn Heller
bzgl. der regelmäßigen Prüfungen der Badegewässer. Zudem
werden die Gewässer anlassbezogen intensiver geprüft. Ein
eigenes Überwachungsverfahren nun in der Mitte des Jahres zu
installieren macht daher keinen Sinn, wenn 2019 ein
standardisiertes Verfahren eingeführt wird. Man muss sich nun
die Zeit bis 2019 nehmen um ordentlich zu arbeiten.
Die Mitglieder des Ausschusses lehnen den Antrag mehrheitlich
ab.
TOP 8
Vorstellung des Projektes "Verrückt? Na und!" (VNU) durch
Herrn Zerche, Koordinierungsstelle Psychiatrie und Sucht
der Abteilung Gesundheit
Info
322/2018
- 11 -
Herr Zerche, Abt. 53, stellt das Projekt Verrückt? Na und!“ vor.
Es handelt sich um eine nachhaltige Maßnahme der
Gesundheitsförderung und der Prävention psychischer Krisen.
Zielgruppe sind in erster Linie Schülerinnen und Schüler der
weiterführenden Schulen. Die Präsentation ist als Anlage der
Niederschrift beigefügt.
Herr Bell fragt nach, welche Altersgruppen angesprochen
werden. Er stellt fest, dass die vorgestellte Problematik in den
Schulen im Kreis durchaus vorhanden sei und somit der Bedarf
einer entsprechenden Informationsveranstaltung groß sein
müsste. Daher fragt er auch nach, wann man alle Schulen
erreicht habe und wie die Akzeptanz in den Schulen sei.
Herr Zerche erläutert daraufhin, dass Schüler bzw. Jugendliche
zwischen 14 und 21 Jahren angesprochen werden. Nach
Rücksprache mit den Lehrkräften vor Ort erfolgt dann die
Ansprache an die Schüler. Ziel ist es, allen Schulen im Kreis ein
Angebot zur Teilnahme machen zu können. So soll dann nicht
nur eine Klasse, sondern möglichst die gesamte Jahrgangsstufe
angesprochen werden. Derzeit wird ein intensiver Aufbau
betrieben. Dieser braucht jedoch Zeit. Zudem sind die
finanziellen Mittel zurzeit noch recht rar. Auch müssen die
beteiligten persönlichen Expertinnen und Experten gefunden und
vor allem gebunden werden, welche ehrenamtlich tätig sind.
Dass das Interesse an diesem Projekt groß ist, beweist die
Auftaktveranstaltung mit 80 Teilnehmern.
Der Ausschuss nimmt die Vorstellung des Projektes „Verrückt?
Na und!“ zur Kenntniss.
Rettungsdienst
TOP 9
Flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit
Leistungen der Notfallrettung / Telenotarzt
Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
nehmen die Info 323/2018 zur Kenntnis.
TOP 10
Anfragen und Mitteilungen
Es liegen keine Anfragen und Mitteilungen vor.
Info
323/2018
- 12 -
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
gez. Schulz
Vorsitzender
Gesehen:
gez. i.V. Poth
Landrat
gez. Weißer
Schriftführer(in)