Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
14.06.2018
Erstellt
22.06.18, 12:00
Aktualisiert
22.06.18, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.06.2018 im
TOP 6
Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zwischen der
Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft &
Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die
Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im
Kreisgebiet bis zum 31.12.2021
Das Mitglied Kunz erklärt sich für diesen Tagesordnungspunkt als
befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung
nicht teil. Weiterhin nimmt das Mitglied Korreck wegen
Befangenheit an der Beratung nicht teil.
Auf Nachfrage des Mitgliedes Mende beantwortet die Verwaltung
offen stehende Fragen bezüglich der Umsetzung der
Stellenreduzierung. Diese wurde bereits umgesetzt und
entspricht dem Vorschlag des Trägers.
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen
der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen
e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und
Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet vom
01.01.2019 bis zum 31.12.2021 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
V 440/2018