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Beschlusstext (Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet bis zum 31.12.2021)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
14.06.2018
Erstellt
22.06.18, 12:00
Aktualisiert
22.06.18, 12:00
Beschlusstext (Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet bis zum 31.12.2021)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.06.2018 im TOP 6 Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet bis zum 31.12.2021 Das Mitglied Kunz erklärt sich für diesen Tagesordnungspunkt als befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Weiterhin nimmt das Mitglied Korreck wegen Befangenheit an der Beratung nicht teil. Auf Nachfrage des Mitgliedes Mende beantwortet die Verwaltung offen stehende Fragen bezüglich der Umsetzung der Stellenreduzierung. Diese wurde bereits umgesetzt und entspricht dem Vorschlag des Trägers. Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) V 440/2018