Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
14.06.2018
Erstellt
22.06.18, 12:00
Aktualisiert
22.06.18, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.06.2018 im
TOP 7
Kommunaler Kinder-und Jugendförderplan für den Kreis
Euskirchen
für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021
hier: Offene Kinder- und Jugendarbeit
Das Mitglied Schorn lobt die vorliegende Konzeption und bedankt
sich für die konstruktive und sachliche Zusammenarbeit der
Mitglieder der interfraktionellen Arbeitsgruppe. Dennoch merkt er
an, dass vor 3 Jahren im Rahmen der Fortschreibung des Kinderund Jugendförderplanes Mängel in drei Bereichen im Konsens
festgestellt wurden:
1. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit soll gemeinsam mit der
Schulsozialarbeit gedacht werden und intensiv kooperieren.
2. Die Abkehr vom Jugendeinwohnerwert als einziges
Bemessungskriterium.
3. Die Trägerstruktur soll homogen gehalten und auf Dauer
sinnvoll sein.
Der einzige Streitpunkt sei damals die Laufzeit gewesen, die
letztendlich bis Ende 2021 beschlossen wurde. Die Punkte 2 und
3 sieht er noch nicht als endgültig abgeschlossen an und insofern
den Prozess als noch nicht abgeschlossen. Er findet den Prozess
nicht zufriedenstellend.
Der Geist des damals Geforderten sei nicht umgesetzt worden.
Im Sinne der Konstruktivität stimme er im Namen der FDPFraktion jedoch zu.
Herr Kunz schließt sich hinsichtlich der Anerkennung für die
Arbeit der Träger an der vorliegenden Konzeption und der sehr
konstruktiven Zusammenarbeit der interfraktionellen
Arbeitsgruppe den Ausführungen von Herrn Schorn an.
In der Arbeitsgruppe seien neue Fragen zur Trägerstruktur
aufgetaucht, deren Beantwortung auf die Agenda genommen
wurde.
Er stimmt dem Tenor der Beschlussempfehlung zu und regt an,
diesen Prozess eng zu begleiten und die interfraktionelle
Arbeitsgruppe mit dem Ziel fortzuführen, die Anforderungen an
künftige Trägerqualität zu arbeiten und den Kinder- u.
Jugendförderplan 2021 ff vorzubereiten. Dieser Punkt soll in der
Beschlussempfehlung ergänzt werden.
Die Fraktionen CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Die LINKE
sprechen sich für eine Fortsetzung der interfraktionellen
Arbeitsgruppe aus. Das Mitglied Bell wünscht im Besonderen
eine zukünftigeTeilnahme seiner Fraktion.
Das Mitglied Schneider findet lobende Worte für dieses Konzept,
welches er als Bausteinkonzept sieht. Insbesondere stellt er
heraus, dass die Personalausstattung im Verhältnis zu anderen
Gemeinden schlank gehalten ist.
V 422/2018
Abschließend schlägt der Vorsitzende vor, die gewünschten
Ergänzungen in die Beschlussempfehlung aufzunehmen und
stellt die Vorlage zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Rahmenkonzept der Träger
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vom 13.05.2018 zur
Kenntnis. Der Arbeitsauftrag aus dem Beschluss V122/2015 wird
als erfüllt angesehen.
Der bestehende Kinder- und Jugendförderplan bleibt vor allem in
Bezug auf die Personalbemessung bis zum Ende der Laufzeit
(31.12.2021) gültig.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die interfraktionelle
Arbeitsgruppe, die weitere Ausgestaltung der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit im Kinder- und Jugendförderplan
2021 ff. voranzutreiben, mit dem Ziel, insbesondere Grundlagen
der Personalbemessung und Anforderungen an die künftige
Trägerqualität zu erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss zur
endgültigen Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)