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Beschlusstext (Kommunaler Kinder-und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 hier: Offene Kinder- und Jugendarbeit)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
14.06.2018
Erstellt
22.06.18, 12:00
Aktualisiert
22.06.18, 12:00
Beschlusstext (Kommunaler Kinder-und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen
für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021
hier: Offene Kinder- und Jugendarbeit) Beschlusstext (Kommunaler Kinder-und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen
für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021
hier: Offene Kinder- und Jugendarbeit)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.06.2018 im TOP 7 Kommunaler Kinder-und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 hier: Offene Kinder- und Jugendarbeit Das Mitglied Schorn lobt die vorliegende Konzeption und bedankt sich für die konstruktive und sachliche Zusammenarbeit der Mitglieder der interfraktionellen Arbeitsgruppe. Dennoch merkt er an, dass vor 3 Jahren im Rahmen der Fortschreibung des Kinderund Jugendförderplanes Mängel in drei Bereichen im Konsens festgestellt wurden: 1. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit soll gemeinsam mit der Schulsozialarbeit gedacht werden und intensiv kooperieren. 2. Die Abkehr vom Jugendeinwohnerwert als einziges Bemessungskriterium. 3. Die Trägerstruktur soll homogen gehalten und auf Dauer sinnvoll sein. Der einzige Streitpunkt sei damals die Laufzeit gewesen, die letztendlich bis Ende 2021 beschlossen wurde. Die Punkte 2 und 3 sieht er noch nicht als endgültig abgeschlossen an und insofern den Prozess als noch nicht abgeschlossen. Er findet den Prozess nicht zufriedenstellend. Der Geist des damals Geforderten sei nicht umgesetzt worden. Im Sinne der Konstruktivität stimme er im Namen der FDPFraktion jedoch zu. Herr Kunz schließt sich hinsichtlich der Anerkennung für die Arbeit der Träger an der vorliegenden Konzeption und der sehr konstruktiven Zusammenarbeit der interfraktionellen Arbeitsgruppe den Ausführungen von Herrn Schorn an. In der Arbeitsgruppe seien neue Fragen zur Trägerstruktur aufgetaucht, deren Beantwortung auf die Agenda genommen wurde. Er stimmt dem Tenor der Beschlussempfehlung zu und regt an, diesen Prozess eng zu begleiten und die interfraktionelle Arbeitsgruppe mit dem Ziel fortzuführen, die Anforderungen an künftige Trägerqualität zu arbeiten und den Kinder- u. Jugendförderplan 2021 ff vorzubereiten. Dieser Punkt soll in der Beschlussempfehlung ergänzt werden. Die Fraktionen CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Die LINKE sprechen sich für eine Fortsetzung der interfraktionellen Arbeitsgruppe aus. Das Mitglied Bell wünscht im Besonderen eine zukünftigeTeilnahme seiner Fraktion. Das Mitglied Schneider findet lobende Worte für dieses Konzept, welches er als Bausteinkonzept sieht. Insbesondere stellt er heraus, dass die Personalausstattung im Verhältnis zu anderen Gemeinden schlank gehalten ist. V 422/2018 Abschließend schlägt der Vorsitzende vor, die gewünschten Ergänzungen in die Beschlussempfehlung aufzunehmen und stellt die Vorlage zur Abstimmung. Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Rahmenkonzept der Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vom 13.05.2018 zur Kenntnis. Der Arbeitsauftrag aus dem Beschluss V122/2015 wird als erfüllt angesehen. Der bestehende Kinder- und Jugendförderplan bleibt vor allem in Bezug auf die Personalbemessung bis zum Ende der Laufzeit (31.12.2021) gültig. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die interfraktionelle Arbeitsgruppe, die weitere Ausgestaltung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kinder- und Jugendförderplan 2021 ff. voranzutreiben, mit dem Ziel, insbesondere Grundlagen der Personalbemessung und Anforderungen an die künftige Trägerqualität zu erarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss zur endgültigen Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)