Daten
Kommune
Kall
Größe
92 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
22.06.18, 18:07
Aktualisiert
22.06.18, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
142/2018
1. Ergänzung
Vorlage erstellt:
14.06.2018
Federführung:
1.3
An den
Rat
mit der Bitte um
X
Sitzungstermin
03.07.2018
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Frau Gempfer
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei 100 522 000 /
5318150
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Teamleiter/in
60.000,-
Euro
Sachbearbeiter/in
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 8
Festsetzung des Förderprogramms „Neues Leben in alten Gebäuden“
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018 -TOP 7-beschließt der
Rat die Einführung des Förderprogramms „Neues Leben in alten Gebäuden“.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Kall hat sich zum Ziel gesetzt, dem (drohenden) Leerstand an Wohnraum im Gemeindegebiet frühzeitig entgegenzuwirken und somit zur Belebung der Ortschaften beizutragen.
Am 12.01.2016 beauftragte der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung eine neu zu gründende Arbeitsgruppe damit, ein mögliches Förderprogramm „Leerstand
beheben – Orte beleben“ auszugestalten. Mit der Ratssitzung vom 02.02.2016 wurden je zwei
Vertreter der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und SPD als AG-Mitglieder benannt.
Nach Ermittlung und Aufbereitung des aktuellen Leerstands unter Einbezug der Ortsvorsteher
fand am 19.01.2017 die konstituierende Sitzung der „AG Leerstand“ statt, die mittlerweile in „AG
Wohnraum“ umbenannt wurde. In den folgenden Sitzungen wurde auf der Basis eines Erfolgsmodells der Gemeinde Hiddenhausen sowie der Auswertung demografischer Daten das speziell
auf Kall zugeschnittene Förderprogramm „Neues Leben in alten Gebäuden“ ausgearbeitet. Ein
entsprechender Kriterienkatalog („Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten“, siehe
Anlage) wurde erstellt.
Die Förderung erfolgt durch die Gemeinde Kall nach eigenem Ermessen. Es gelten die Voraussetzungen gemäß den festgelegten Richtlinien. Ein Rechtsanspruch kann aus diesen Richtlinien
nicht hergeleitet werden. Zuschüsse können nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel hierfür
zur Verfügung stehen. Im Haushalt muss der Aufwand als Rückstellung in dem Jahr angesetzt
werden, in dem die Verpflichtung eingegangen wird. Für 2018 stehen im Haushalt 60.000 € zur
Verfügung.
Vorlagen-Nr. 142/2018 1. Ergänzung
Seite 2
Das Förderprogramm soll nach Ratsbeschluss mit Veröffentlichung im Rundblick am 13.07.2018
rechtswirksam in Kraft treten.
Bestandteile der Förderung sind die Erstellung eines Altbaugutachtens sowie eine laufende jährliche Förderung. Für die Erstellung des Altbaugutachtens wird auf Antrag ein Zuschuss von max.
600 € gewährt. Im Rahmen der laufenden jährlichen Förderung gewährt die Gemeinde Kall auf
Antrag über sechs Jahre einen Zuschuss von 600 €/Jahr plus 300 € jährlich pro Kind bis zum 18
Lebensjahr. Der Höchstbetrag für die laufende Förderung beträgt 1.500 € im Jahr je Familie.
Die Gemeinde Kall gewährt die entsprechenden Zuschüsse auch für den Abbruch eines Altbaus
zugunsten eines Ersatzneubaus (Ein- oder Zweifamilienhaus) an gleicher Stelle. Auch der Kauf
und die anschließende Umwandlung von gewerblich genutzten Gebäuden in als Wohnraum genutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser ist förderfähig. Es gelten jeweils die Fördervoraussetzungen
gemäß den „Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten“.
Nach Inkrafttreten des geplanten Baukindergeldes des Bundes muss geprüft werden, ob dieses
eine Doppelförderung ausschließt, und das Kaller Programm ggf. angepasst werden muss. Eine
mögliche Förderung von Objekten im Sanierungsgebiet gemäß IHK der Gemeinde Kall erfolgt
unter der Voraussetzung, dass keine Förderschädlichkeit zu befürchten ist. Dies wird mit der
Bezirksregierung Köln abgestimmt.