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Allgemeine Vorlage (Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) hier: Stellungnahme der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
94 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
22.06.18, 18:07
Aktualisiert
22.06.18, 18:07
Allgemeine Vorlage (Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kall) Allgemeine Vorlage (Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kall)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister 115/2018 1. Ergänzung Vorlage erstellt: 21.06.2018 Federführung: 2.1 An den Rat mit der Bitte um X Sitzungstermin 03.07.2018 TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Keutgen Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 10 Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Landesentwicklungsplans NordrheinWestfalen (LEP NRW) hier: Stellungnahme der Gemeinde Kall Beschlussvorschlag: Der anliegenden Stellungnahme der Verwaltung zum geänderten Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) wird zugestimmt. Im Übrigen bleibt die ursprüngliche Stellungnahme der Gemeinde Kall vom 13.01.2016 auf der Grundlage der Beschlussfassung im Fachausschuss am 12.01.2016 bestehen, sofern die Punkte durch die Änderung des LEP NRW nicht aufgegriffen wurden. Sachdarstellung: Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) und die Verordnung über den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen sind am 25.01.2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW veröffentlicht worden. Die Verordnung und der LEP NRW sind am 08.02.2017 in Kraft getreten. Auf die hierzu erfolgten Beratungen und Beschlussfassungen im Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung im Rahmen der beiden Beteiligungsverfahren am 18.02.2014 – Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – und am 12.01.2016 – Punkt 4 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - wird verwiesen. Die neue Landesregierung hat am 17.04.2018 einen Änderungsentwurf für den Landesentwicklungsplan NRW (LEP) und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen. In diesem Beteiligungsverfahren werden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen betroffenen öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 ROG beteiligt. Stellungnahmen zu den Änderungen des LEP können bis zum 15.07.2018 abgegeben werden. Die von der Landesregierung beschlossenen Änderungen des LEP NRW sind in einer dreispaltigen Tabelle wiedergegeben und der Vorlage als Anlage beigefügt. Vorlagen-Nr. 115/2018 1. Ergänzung Seite 2 In der linken Spalte ist der Text des LEP vom 08.02.2017 enthalten; in der mittleren Spalte ist der neue LEP-Entwurf mit Stand vom 17.04.2018 wiedergegeben und in der rechten Spalte findet sich die jeweilige Begründung des Änderungsvorschlags. Die gesamten Verfahrensunterlagen können zudem auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Nordrhein-Westfalen eingesehen und heruntergeladen werden: (https://www.wirtschaft.nrw/landesplanung). Insgesamt sollen 16 Ziele und Grundsätze der Raumordnung geändert oder sogar gestrichen werden, ein neues Ziel und drei neue Grundsätze kommen hinzu. Die beigefügte Stellungnahme der Gemeinde Kall bezieht sich auf die vorgesehenen Änderungen. Diese werden u.a. im Hinblick auf die Stellungnahme der Gemeinde Kall vom 12.01.2016 zur Aufstellung des LEP ausgewertet. Die Stellungnahme des Kreises Euskirchen ist in Teilbereichen in die anliegende Stellungnahme der Gemeinde Kall integriert worden. Entsprechend der anliegenden Stellungnahme der Gemeinde Kall wird die Absicht der Landesregierung, ländlichen Regionen und Ballungsräumen gleichwertige Entwicklungschancen zu gewährleisten, begrüßt. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, den Kommunen mehr Flexibilität und Entscheidungskompetenzen bei der Flächenausweisung zu geben und bedarfsgerecht neue Wohngebiete und Wirtschaftsflächen, auch in Orten mit weniger als 2000 Einwohnern, festzulegen. Mit diesen Änderungen sollen Anreize zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und für den Erhalt von Wertschöpfungsketten geschaffen werden. Der LEP enthält dementsprechend u.a. neue Festlegungen zur Siedlungsentwicklung, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur verkehrlichen Infrastruktur und zur Rohstoffversorgung. Dennoch schränken die Festlegungen zum Siedlungsraum (Kap. 6) einschließlich den unveränderten Zielen und Grundsätzen zum Großflächigen Einzelhandel (6.5) sowie zum Freiraumschutz (Kap.7) die kommunale Planungshoheit immer noch stark ein und erschweren eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Entwicklung. Zudem enthält der Entwurf Änderungen, die die Flächenplanung der betroffenen Kommunen zum Ausbau der Windenergie verkomplizieren bzw. einschränken. Insbesondere sei hier die neue Abstandsflächenregelung von 1.500 Metern zu allgemeinen und reinen Wohngebieten zu nennen, die von den Kommunen künftig im Rahmen der Flächenplanung zu berücksichtigen wäre (Kap. 10.2). Die jeweiligen Stellungnahmen zu den inhaltlichen Festlegungen sind „gerahmt“ dargestellt. Sie orientieren sich an der Gliederung des LEP und werden den jeweiligen Kapiteln zugeordnet.