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Allgemeine Vorlage (Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden hier: Waldbesitzerverband)

Daten

Kommune
Kall
Größe
87 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
15.06.18, 18:06
Aktualisiert
21.06.18, 17:15
Allgemeine Vorlage (Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden
hier: Waldbesitzerverband)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 148/2018 26.06.2018 Vorlage erstellt: 15.06.2018 Federführung: 1.1 An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Bgm. Esser Bgm. Esser Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt den Haushalt. X Mittel verfügbar bei 010 111 007 / 5499 200 Teamleiter/in 150,- über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Sachbearbeiter/in Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 9 Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden hier: Waldbesitzerverband Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Kall tritt dem „Waldbesitzerverband der Gemeinden, Gemeindeverbände und öffentlich-rechtlichen Körperschaften in NRW e.V.“ (Kommunaler Waldbesitzerverband) zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei. Der Jahresbeitrag beträgt aktuell € 249,-. Sachdarstellung: Die aktuelle kartellrechtliche Problematik in Sachen Holzvermarktung hat erneut die Bedeutung einer Betreuung und Beratung kommunaler Forsteinrichtungen aufgezeigt, welche unabhängig von den Ministerien in NRW und deren Einrichtungen (hier: Wald und Holz NRW und Regionalforstämter) erfolgen. Die Gemeinde Kall ist derzeit als einzige Kommune im Kreis Euskirchen mit größerem Waldbesitz nicht Mitglied im Kommunalen Waldbesitzerverband. Gleichzeitig kann die Gemeinde Kall mit einer Waldfläche von 950 ha nach den aktuellen Vorgaben des Landes NRW (Grenzwert: 800 ha) einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) nicht beitreten. Für die – als Alternative zum Beitritt einer Kommune in eine FBG - skizzierten forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und kommunalen Vermarktungsorganisationen ist eine Anschubförderung durch das Land NRW in Aussicht gestellt. Der Kommunale Waldbesitzerverband nimmt hier eine beratende und koordinierende Funktion ein. Der Mindestbeitrag beträgt € 80,- p.a. und gilt bis zu einer Flächengröße von 300 ha Wald. Für jeden darüber liegenden ha erhöht sich der Mitgliedsbeitrag um € 0,26 je ha p.a. Für 950 ha gemeindeeigenen Flächen ergibt sich somit ein Jahresbeitrag von € 249,-. Für 2018 beträgt der Jahresbeitrag für zwei von vier Quartalen € 125,-. Im Falle von weiteren Flächenakquisitionen oder Desinvestments kann dieser Jahresbetrag geringfügig schwanken.