Daten
Kommune
Kall
Größe
87 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
15.06.18, 18:06
Aktualisiert
21.06.18, 17:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
148/2018
26.06.2018
Vorlage erstellt:
15.06.2018
Federführung:
1.1
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Bgm. Esser
Bgm. Esser
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt den Haushalt.
X
Mittel verfügbar bei 010 111 007 /
5499 200
Teamleiter/in
150,-
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Sachbearbeiter/in
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 9
Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden
hier: Waldbesitzerverband
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kall tritt dem „Waldbesitzerverband der Gemeinden, Gemeindeverbände und öffentlich-rechtlichen Körperschaften in NRW e.V.“ (Kommunaler Waldbesitzerverband) zum
nächstmöglichen Zeitpunkt bei. Der Jahresbeitrag beträgt aktuell € 249,-.
Sachdarstellung:
Die aktuelle kartellrechtliche Problematik in Sachen Holzvermarktung hat erneut die Bedeutung
einer Betreuung und Beratung kommunaler Forsteinrichtungen aufgezeigt, welche unabhängig
von den Ministerien in NRW und deren Einrichtungen (hier: Wald und Holz NRW und Regionalforstämter) erfolgen. Die Gemeinde Kall ist derzeit als einzige Kommune im Kreis Euskirchen mit
größerem Waldbesitz nicht Mitglied im Kommunalen Waldbesitzerverband. Gleichzeitig kann die
Gemeinde Kall mit einer Waldfläche von 950 ha nach den aktuellen Vorgaben des Landes NRW
(Grenzwert: 800 ha) einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) nicht beitreten.
Für die – als Alternative zum Beitritt einer Kommune in eine FBG - skizzierten forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und kommunalen Vermarktungsorganisationen ist eine Anschubförderung durch das Land NRW in Aussicht gestellt. Der Kommunale Waldbesitzerverband nimmt hier
eine beratende und koordinierende Funktion ein.
Der Mindestbeitrag beträgt € 80,- p.a. und gilt bis zu einer Flächengröße von 300 ha Wald. Für
jeden darüber liegenden ha erhöht sich der Mitgliedsbeitrag um € 0,26 je ha p.a. Für 950 ha gemeindeeigenen Flächen ergibt sich somit ein Jahresbeitrag von € 249,-.
Für 2018 beträgt der Jahresbeitrag für zwei von vier Quartalen € 125,-.
Im Falle von weiteren Flächenakquisitionen oder Desinvestments kann dieser Jahresbetrag geringfügig schwanken.