Daten
Kommune
Kall
Größe
90 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
15.06.18, 18:06
Aktualisiert
15.06.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
132/2018
26.06.2018
Vorlage erstellt:
13.06.2018
Federführung:
1.2
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Diefenbach
Frau Heimersheim
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
X
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK s.u.
Deckung erfolgt durch PSK s.u.
s.u.
Euro
Sachbearbeiter/in
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO
Beschlussvorschlag:
a)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 61.529,00 € beim Produkt 070 411
000 – 5391 000 „Krankenhausumlage“ zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen beim Produktsachkonto 160 611 000–4013 000
„Gewerbesteuer“.
b)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 13.257,00 € beim Produkt 070 411
000 – 5391 000 „Krankenhausumlage“ zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen beim Produktsachkonto 160 611 000 – 4181 000 –
„Umlage n.d. Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG)“
Sachdarstellung:
Zu a) Gemäß Mitteilung der Bezirksregierung Köln vom 13.03.2018 wurde die Krankenhausumlage für das Jahr 2017 im Nachtragshaushalt des Landes NRW neu festgesetzt. Für die
Gemeinde Kall ergibt sich somit eine Gesamtumlage i.H.v. 196.529,00 €.
Für den Haushalt 2017 wurde ein Ansatz von 135.000,00 € gebildet. Demnach ergibt sich
für 2017 ein(e) überplanmäßige(r) Aufwand/Auszahlung i.H.v. 61.529,00 €.
Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen beim Produktsachkonto 160 611 000–4013 000
„Gewerbesteuer“.
Zu b) Gemäß Mitteilung der Bezirksregierung Köln vom 13.03.2018 wurde die Krankenhausumlage für das Jahr 2018 festgesetzt. Für die Gemeinde Kall ergibt sich somit eine Gesamtumlage i.H.v. 148.257,00 €.
Vorlagen-Nr. 132/2018
Seite 2
Für den Haushalt 2018 wurde ein Ansatz von 135.000,00 € gebildet. Demnach ergibt sich
für 2018 ein(e) überplanmäßige(r) Aufwand/Auszahlung i.H.v. 13.257,00 €.
Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen beim Produktsachkonto 160 611 000 – 4181 000
„Umlage n.d. Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG)“