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Allgemeine Vorlage (Festsetzung des Förderprogramms „Neues Leben in alten Gebäuden“)

Daten

Kommune
Kall
Größe
92 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
15.06.18, 18:06
Aktualisiert
15.06.18, 18:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 142/2018 26.06.2018 Vorlage erstellt: 14.06.2018 Federführung: 1.3 An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Frau Emons Frau Gempfer Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Vorlage berührt nicht den Haushalt. X Mittel verfügbar bei 100 522 000 / 5318150 über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Teamleiter/in 60.000,- Euro Sachbearbeiter/in Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7 Festsetzung des Förderprogramms „Neues Leben in alten Gebäuden“ Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Einführung des Förderprogramms „Neues Leben in alten Gebäuden“ zu beschließen. Sachdarstellung: Die Gemeinde Kall hat sich zum Ziel gesetzt, dem (drohenden) Leerstand an Wohnraum im Gemeindegebiet frühzeitig entgegenzuwirken und somit zur Belebung der Ortschaften beizutragen. Am 12.01.2016 beauftragte der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung eine neu zu gründende Arbeitsgruppe damit, ein mögliches Förderprogramm „Leerstand beheben – Orte beleben“ auszugestalten. Mit der Ratssitzung vom 02.02.2016 wurden je zwei Vertreter der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und SPD als AG-Mitglieder benannt. Nach Ermittlung und Aufbereitung des aktuellen Leerstands unter Einbezug der Ortsvorsteher fand am 19.01.2017 die konstituierende Sitzung der „AG Leerstand“ statt, die mittlerweile in „AG Wohnraum“ umbenannt wurde. In den folgenden Sitzungen wurde auf der Basis eines Erfolgsmodells der Gemeinde Hiddenhausen sowie der Auswertung demografischer Daten das speziell auf Kall zugeschnittene Förderprogramm „Neues Leben in alten Gebäuden“ ausgearbeitet. Ein entsprechender Kriterienkatalog („Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten“, siehe Anlage) wurde erstellt. Die Förderung erfolgt durch die Gemeinde Kall nach eigenem Ermessen. Es gelten die Voraussetzungen gemäß den festgelegten Richtlinien. Ein Rechtsanspruch kann aus diesen Richtlinien nicht hergeleitet werden. Zuschüsse können nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen. Im Haushalt muss der Aufwand als Rückstellung in dem Jahr angesetzt werden, in dem die Verpflichtung eingegangen wird. Für 2018 stehen im Haushalt 60.000 € zur Verfügung. Vorlagen-Nr. 142/2018 Seite 2 Das Förderprogramm soll nach Ratsbeschluss am 03.07.2018 mit Veröffentlichung im Rundblick am 13.07.2018 rechtswirksam in Kraft treten. Bestandteile der Förderung sind die Erstellung eines Altbaugutachtens sowie eine laufende jährliche Förderung. Für die Erstellung des Altbaugutachtens wird auf Antrag ein Zuschuss von max. 600 € gewährt. Im Rahmen der laufenden jährlichen Förderung gewährt die Gemeinde Kall auf Antrag über sechs Jahre einen Zuschuss von 600 €/Jahr plus 300 € jährlich pro Kind bis zum 18 Lebensjahr. Der Höchstbetrag für die laufende Förderung beträgt 1.500 € im Jahr je Familie. Die Gemeinde Kall gewährt die entsprechenden Zuschüsse auch für den Abbruch eines Altbaus zugunsten eines Ersatzneubaus (Ein- oder Zweifamilienhaus) an gleicher Stelle. Auch der Kauf und die anschließende Umwandlung von gewerblich genutzten Gebäuden in als Wohnraum genutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser ist förderfähig. Es gelten jeweils die Fördervoraussetzungen gemäß den „Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten“. Nach Inkrafttreten des geplanten Baukindergeldes des Bundes muss geprüft werden, ob dieses eine Doppelförderung ausschließt, und das Kaller Programm ggf. angepasst werden. Eine mögliche Förderung von Objekten im Sanierungsgebiet gemäß IHK der Gemeinde Kall erfolgt unter der Voraussetzung, dass keine Förderschädlichkeit zu befürchten ist. Dies wird mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt.