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Beschlussvorlage GB (Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
25.06.18, 17:00
Aktualisiert
25.06.18, 17:00
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 443/2018 14.06.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 04.07.2018 Kreistag 11.07.2018 Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen Sachbearbeiter/in: Frau Haas Tel.: 02251/15 319 Abt.: 15 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die als Anlage 1 beigefügte Fassung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen. -2Begründung: Anlässlich der letzten Kreistagssitzung am 18.04.2018 wurde festgestellt, dass die redaktionelle Überarbeitung des § 21 Abs. 4 (Abstimmungen) der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen erforderlich ist. Gemäß § 35 Kreisordnung NRW ist auf Antrag mindestens eines Fünftels der Mitglieder des Kreistages geheim abzustimmen. Der Kreistag des Kreises Euskirchen besteht aktuell aus 56 Kreistagsmitgliedern und dem Landrat. Das bedeutet, dass auf Antrag von mindestens 12 Mitgliedern des Kreistages geheim abgestimmt werden muss. Die bisherige Fassung der Geschäftsordnung sieht eine Zahl von 10 Mitgliedern vor und erfüllt damit nicht die gesetzliche Mindestvoraussetzung. Daher muss eine redaktionelle Anpassung dieser Regelung erfolgen. Wie bisher, soll die Regelung für die geheime Abstimmung auch für Anträge auf namentliche Abstimmung gelten. Um die Geschäftsordnung bei einer Änderung der Zahl der Mitglieder des Kreistages nicht erneut anpassen zu müssen, wird, statt der numerischen Nennung der Mitgliederzahl des Kreistages, die allgemeine gesetzliche Formulierung von „einem Fünftel der Mitglieder des Kreistages“ vorgeschlagen. Weiterhin wurden zur Klarstellung über das namentliche und geheime Abstimmungsverfahren die Absätze 5 und 6 eingefügt. Die zu beschließende Fassung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen ist als Anlage 1 und die Synopse mit den Änderungen als Anlage 2 beigefügt. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)