Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
25.06.18, 17:00
Aktualisiert
25.06.18, 17:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 443/2018
14.06.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
04.07.2018
Kreistag
11.07.2018
Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Frau Haas
Tel.: 02251/15 319
Abt.: 15
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die als Anlage 1 beigefügte Fassung der Geschäftsordnung für den Kreistag
des Kreises Euskirchen.
-2Begründung:
Anlässlich der letzten Kreistagssitzung am 18.04.2018 wurde festgestellt, dass die redaktionelle
Überarbeitung des § 21 Abs. 4 (Abstimmungen) der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises
Euskirchen erforderlich ist.
Gemäß § 35 Kreisordnung NRW ist auf Antrag mindestens eines Fünftels der Mitglieder des
Kreistages geheim abzustimmen. Der Kreistag des Kreises Euskirchen besteht aktuell aus 56
Kreistagsmitgliedern und dem Landrat. Das bedeutet, dass auf Antrag von mindestens 12 Mitgliedern
des Kreistages geheim abgestimmt werden muss.
Die bisherige Fassung der Geschäftsordnung sieht eine Zahl von 10 Mitgliedern vor und erfüllt damit
nicht die gesetzliche Mindestvoraussetzung. Daher muss eine redaktionelle Anpassung dieser
Regelung erfolgen.
Wie bisher, soll die Regelung für die geheime Abstimmung auch für Anträge auf namentliche
Abstimmung gelten.
Um die Geschäftsordnung bei einer Änderung der Zahl der Mitglieder des Kreistages nicht erneut
anpassen zu müssen, wird, statt der numerischen Nennung der Mitgliederzahl des Kreistages, die
allgemeine gesetzliche Formulierung von „einem Fünftel der Mitglieder des Kreistages“
vorgeschlagen.
Weiterhin wurden zur Klarstellung über das namentliche und geheime Abstimmungsverfahren die
Absätze 5 und 6 eingefügt.
Die zu beschließende Fassung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen ist als
Anlage 1 und die Synopse mit den Änderungen als Anlage 2 beigefügt.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)