Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
111 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
18.06.18, 11:00
Aktualisiert
18.06.18, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 442/2018
14.06.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
04.07.2018
Kreistag
11.07.2018
Übertragung der Festsetzungsbefugnis der obersten Dienstbehörde auf die Rheinischen
Versorgungskassen (RVK)
Sachbearbeiter/in: Frau Aleksander
Tel.: 02251/15-308
Abt.: 10
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die Festsetzungsbefugnis der obersten Dienstbehörde mit sofortiger Wirkung
auf die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) zu übertragen.
-2Begründung:
Nach § 57 Abs. 3 LBeamtVG NRW in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die
kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen
(VKZVKG) ist die Möglichkeit eröffnet, die Aufgaben der obersten Dienstbehörde als Versorgungsfestsetzungsstelle auf die RVK zu übertragen.
Eine solche Übertragung würde das bisherige Leistungsspektrum der RVK - selbstverständlich ohne
zusätzliche Verwaltungskosten - wie folgt ergänzen:
Festsetzung der Versorgungsbezüge und entsprechende Bescheiderteilung durch die
Rheinischen Versorgungskassen
Entscheidung von Amts wegen über die Ruhegehaltfähigkeit von sog. „Soll- und Kann-zeiten“
(Erlass des Finanzministeriums NRW vom 26.02.2016, Az: B 3010-49.2-IV C 1)
Unmittelbare Bearbeitung von Widerspruchsverfahren.
Elektronische Einreichung von Rechtsmitteln möglich
Die Übertragung der Festsetzungsbefugnis auf die RVK hätte den Vorteil, dass die Überlastung im
Team Personalmanagement minimiert würde und die Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger von dem umfangreichen Fachwissen als Dienstleister für rund 410 Mitglieder
profitieren würden.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)