Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Übertragung der Festsetzungsbefugnis der obersten Dienstbehörde auf die Rheinischen Versorgungskassen (RVK))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
111 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
18.06.18, 11:00
Aktualisiert
18.06.18, 11:00
Beschlussvorlage GB (Übertragung der Festsetzungsbefugnis der obersten Dienstbehörde auf die Rheinischen Versorgungskassen (RVK)) Beschlussvorlage GB (Übertragung der Festsetzungsbefugnis der obersten Dienstbehörde auf die Rheinischen Versorgungskassen (RVK))

öffnen download melden Dateigröße: 111 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 442/2018 14.06.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 04.07.2018 Kreistag 11.07.2018 Übertragung der Festsetzungsbefugnis der obersten Dienstbehörde auf die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) Sachbearbeiter/in: Frau Aleksander Tel.: 02251/15-308 Abt.: 10 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die Festsetzungsbefugnis der obersten Dienstbehörde mit sofortiger Wirkung auf die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) zu übertragen. -2Begründung: Nach § 57 Abs. 3 LBeamtVG NRW in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen (VKZVKG) ist die Möglichkeit eröffnet, die Aufgaben der obersten Dienstbehörde als Versorgungsfestsetzungsstelle auf die RVK zu übertragen. Eine solche Übertragung würde das bisherige Leistungsspektrum der RVK - selbstverständlich ohne zusätzliche Verwaltungskosten - wie folgt ergänzen:     Festsetzung der Versorgungsbezüge und entsprechende Bescheiderteilung durch die Rheinischen Versorgungskassen Entscheidung von Amts wegen über die Ruhegehaltfähigkeit von sog. „Soll- und Kann-zeiten“ (Erlass des Finanzministeriums NRW vom 26.02.2016, Az: B 3010-49.2-IV C 1) Unmittelbare Bearbeitung von Widerspruchsverfahren. Elektronische Einreichung von Rechtsmitteln möglich Die Übertragung der Festsetzungsbefugnis auf die RVK hätte den Vorteil, dass die Überlastung im Team Personalmanagement minimiert würde und die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von dem umfangreichen Fachwissen als Dienstleister für rund 410 Mitglieder profitieren würden. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)