Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
210 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
21.06.18, 15:03
Aktualisiert
21.06.18, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Frau StV
Susanne Loosen
Niederweg 12
50374 Erftstadt
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nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Amt für Schulverwaltung, Kultur, Sport und Musikschule
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-318
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Frau Gerlach
19.04.2018
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 19.03.2018
Rat
Betrifft:
Datum
öffentlich
F 145/2018
04.07.2018
Anfrage bzgl. Schulempfehlungen an Erftstädter Grundschulen
Sehr geehrte Frau Loosen,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Grundlage für die Schulformempfehlung der Grundschulen sind die im Unterricht erbrachten Leistungen und damit verbunden die in den Richtlinien und Lehrplänen für die Grundschule ganz konkret beschriebenen Kompetenzerwartungen, die das Kind am Ende der Klasse 4 hätte erwerben
können.
Es ist die Aufgabe der Lehrkräfte, lernschwächere Schülerinnen und Schüler möglichst weit an
diese Kompetenzen heranzuführen und lernstärkeren die Möglichkeit zu geben, diese zu überschreiten. Auf der Grundlage, wie diese Kompetenzen erreicht bzw. überschritten wurden, basiert
die Schulformempfehlung der Grundschullehrkräfte.
Die Abgabe der Schulformempfehlung ist ein pädagogisch-komplexer Vorgang, der für jedes Kind
individuell erstellt wird und jedes Kind individuell berücksichtigt. Insofern wären andere Ansätze zur
Erklärung der unterschiedlichen Anteile der Kinder mit Gymnasialempfehlung an den Erftstädter
Grundschulen spekulativ. Die zu den Fragen 2 und 3 als Anlage beigefügte Übersicht zeigt zudem,
dass auch die prozentuale Empfehlungsrate der einzelnen Grundschule im Vergleich der einzelnen
Schuljahr tlw. erheblich schwankt.
In den Jahren 2007 – 2011 galt zudem die Regelung, dass, wenn die Eltern ihr Kind an einer
Schulform anmelden wollten, für die es nach der Empfehlung der Grundschule nicht und auch
nicht mit Einschränkungen geeignet war, ein dreitägiger Prognoseunterricht entschied, ob es zum
Besuch dieser Schulform zugelassen wurde. Vorher wurde eine Beratung durch das Schulamt des
Rhein-Erft-Kreises und die gewünschte weiterführende Schule angeboten.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Breetzmann)
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