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Anfrage (Anfrage bzgl. Schulempfehlungen an Erftstädter Grundschulen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
210 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
21.06.18, 15:03
Aktualisiert
21.06.18, 15:03
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Frau StV Susanne Loosen Niederweg 12 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Amt für Schulverwaltung, Kultur, Sport und Musikschule Holzdamm 10 0 22 35 / 409-318 Mein Zeichen Ihr Zeichen Frau Gerlach 19.04.2018 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 19.03.2018 Rat Betrifft: Datum öffentlich F 145/2018 04.07.2018 Anfrage bzgl. Schulempfehlungen an Erftstädter Grundschulen Sehr geehrte Frau Loosen, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Grundlage für die Schulformempfehlung der Grundschulen sind die im Unterricht erbrachten Leistungen und damit verbunden die in den Richtlinien und Lehrplänen für die Grundschule ganz konkret beschriebenen Kompetenzerwartungen, die das Kind am Ende der Klasse 4 hätte erwerben können. Es ist die Aufgabe der Lehrkräfte, lernschwächere Schülerinnen und Schüler möglichst weit an diese Kompetenzen heranzuführen und lernstärkeren die Möglichkeit zu geben, diese zu überschreiten. Auf der Grundlage, wie diese Kompetenzen erreicht bzw. überschritten wurden, basiert die Schulformempfehlung der Grundschullehrkräfte. Die Abgabe der Schulformempfehlung ist ein pädagogisch-komplexer Vorgang, der für jedes Kind individuell erstellt wird und jedes Kind individuell berücksichtigt. Insofern wären andere Ansätze zur Erklärung der unterschiedlichen Anteile der Kinder mit Gymnasialempfehlung an den Erftstädter Grundschulen spekulativ. Die zu den Fragen 2 und 3 als Anlage beigefügte Übersicht zeigt zudem, dass auch die prozentuale Empfehlungsrate der einzelnen Grundschule im Vergleich der einzelnen Schuljahr tlw. erheblich schwankt. In den Jahren 2007 – 2011 galt zudem die Regelung, dass, wenn die Eltern ihr Kind an einer Schulform anmelden wollten, für die es nach der Empfehlung der Grundschule nicht und auch nicht mit Einschränkungen geeignet war, ein dreitägiger Prognoseunterricht entschied, ob es zum Besuch dieser Schulform zugelassen wurde. Vorher wurde eine Beratung durch das Schulamt des Rhein-Erft-Kreises und die gewünschte weiterführende Schule angeboten. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Breetzmann) -2-