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Anfrage (Anfrage bzgl. Programm "Summendes Rheinland")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
209 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
21.06.18, 15:03
Aktualisiert
21.06.18, 15:03
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Umwelt und Planungsamt Holzdamm 10 Frau Seyfried 0 22 35 / 409-324 Mein Zeichen Ihr Zeichen 09.05.2018 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 02.05.2018 Rat Betrifft: Datum öffentlich F 237/2018 04.07.2018 Anfrage bzgl. Programm "Summendes Rheinland" Das Programm ‚Summendes Rheinland‘ ist eine Aktion der Stiftung ‚Rheinische Kulturlandschaft‘ im Rahmen der Nationalen Strategie für Biologische Vielfalt. Der Rheinische Landwirtschaftsverband e.V. ist der Initiator und Träger der Stiftung. Ziel der Stiftung ist der Erhalt und die Erhöhung der Artenvielfalt in der landwirtschaftlich genutzten Landschaft. Hierzu werden entsprechende Naturschutzprojekte geplant und mit interessierten Landwirten umgesetzt. Das Programm ‚Summendes Rheinland‘ ist eines davon [www.rheinische-kulturlandschaft.de/themenprojekte/kulturlandschaft-erhalten-und-foerdern/summendes-rheinland-landwirte-fuerackervielfalt/]. In dem Gesamtkontext zur Schaffung und dem Erhalt der Biologischen Vielfalt auf Agrarflächen ist es ein –sicherlich bedeutendes- Element. Andere Ansätze sind u.a. die Kulturlandschaftsprogramm-Maßnahmen (Rhein-Erft-Kreis/Biologische Stationen) und die Greening-Maßnahmen im Rahmend er EU-Agrarförderung. Zur konkreten Beantwortung der gestellten Fragen: zu 1.: Der Stadtverwaltung ist nicht bekannt, wie viele Landwirte sich mit welchen Flächen an dem Programm beteiligen. Die Ermittlung der entsprechenden Zahlen ist sehr aufwendig. Hinzu kommt, dass die entsprechenden Flächen je nach Anbauplan jährlich wechseln. zu 2.: Die Stadt Erftstadt bewirtschaftet die eigenen landwirtschaftlichen Flächen nicht selbst. Die in Frage kommenden städtischen Ackerflächen sind alle an Landwirte verpachtet. Die meisten Grünlandflächen sind ebenfalls verpachtet bzw. werden als Ausgleichsflächen und Streuobstwiesen entsprechend naturnah bewirtschaftet. Über die Landwirtschaftskammer werden alle Landwirte über die entsprechenden o.g. Maßnahmen informiert. Eine Rückmeldung an die Stadt ist nicht vorgesehen. In Vertretung (Hallstein) -2-