Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
215 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
21.06.18, 15:03
Aktualisiert
21.06.18, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Frau StV
Susanne Loosen
Niederweg 12
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Rechts- und Ordnungsamt
Holzdamm 10
Frau Mandt
0 22 35 / 409-601
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
02.05.2018
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 02.05.2018
Rat
Betrifft:
Datum
öffentlich
F 243/2018
04.07.2018
Anfrage bzgl. Durchführung von Veranstaltungen
Zu 1.
Wenn jemand eine Veranstaltung durchführen möchte sind viele Vorschriften zu berücksichtigen.
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen finden sich im Ordnungsbehördengesetz, in der Sonderbauverordnung, im Gaststättengesetz, in der Gewerbeordnung, im Landesimmissionsschutzgesetz
und in den Straßenverkehrsgesetzen. Daneben sind bauordnungsrechtliche, hygienerechtliche und
brandschutzrechtliche Vorschriften zu beachten. Vor einigen Jahren hat das nordrheinwestfälische
Innenministerium einen Orientierungsrahmen für die Durchführung von Großveranstaltungen heraus gegeben. Danach wird bei manchen Veranstaltungen ein Sicherheitskonzept gefordert. Recht
neu ist ein Merkblatt, herausgegeben von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V., verteilt vom Kreisveterinär des Rhein-Erft-Kreises, zum Umgang mit Pferden in Festumzügen.
Alle diese Vorschriften, Erlasse und Richtlinien sind von den Behörden anzuwenden und bei Genehmigungen für Open Air Konzerte, Jahrmärkten, Schützenfesten, Karnevalsumzügen, Sommerfesten und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen anzuwenden. Dabei ist es die Pflicht der Behörde die Genehmigung, bezogen auf den Einzelfall, mit Auflagen/Nebenbestimmungen und Bedingungen zu versehen und diese möglichst konkret zu beschreiben. Typische Auflagen/Nebenbestimmungen sind das Einhalten hygienerechtlicher Bestimmungen, das Vorhalten
von geeigneten Feuerlöschern, das Freihalten von Notausgängen, die Bereitstellung von geschulten Ordnern/Security, das Vorhalten einer Unfallhilfsstelle/Sanitätspersonal, das Freihalten von
Rettungswegen, die Vorhaltung von Toiletten, die Abdeckung von herumliegenden Kabeln, die
Einhaltung von dB/A- Werten, die Einhaltung der Nachtruhe, die Begrenzung von Personenzahlen
usw. Zu den typischen Bedingungen gehören bspw. der Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung, die Durchführung von Sperrmaßnahmen und die Bereitstellung von Parkplätzen.
Die Behörde setzt sich im Vorfeld mit jeder Veranstaltung auseinander und setzt die Auflagen und
Bedingungen keineswegs willkürlich fest.
Die Genehmigung soll schließlich Rechtssicherheit bieten, sowohl für den Veranstalter, als auch
für die Besucher/innen, als auch für die Behörde. Dies dient der Sicherheit aller und vermeidet im
schlimmsten Falle strafrechtliche Konsequenzen für Veranstalter und Behördenbedienstete.
Das Thema hat grundsätzlich massiv an Bedeutung gewonnen und von allen Beteiligten wird ein
weitaus höheres Engagement als noch vor Jahren erwartet. Ereignisse und Erkenntnisse aus vergangenen Veranstaltungen führen dazu, dass Auflagen und Sicherheitskonzepte ständig überprüft
und angepasst werden müssen. Man befindet sich sozusagen in sich ständig verändernden Prozessen und in einem lernenden System.
Zu 2.
Speziell Vereine, aber auch alle anderen Veranstalter/innen werden in Erftstadt von der Stabsstelle
Veranstaltungen und Vereine unterstützt. Die Stabsstelle ist besetzt mit Frau Mandt (Amtsleiterin
Rechts- und Ordnungsamt) und Herrn Wißkirchen (Abteilungsleiter öffentliche Ordnung) und direkt
dem Bürgermeister zugeordnet. Wenn jemand eine Veranstaltung plant, ist die Stabsstelle die
erste Anlaufstelle innerhalb der Verwaltung. Hier werden die Planungen besprochen und es gibt
Auskünfte über die Genehmigungsvoraussetzungen und die zu erfüllenden Auflagen. Häufig finden
auch Ortstermine statt und beide Seiten – Veranstalter und Stabsstelle- bringen Ideen ein und finden so Möglichkeiten und einen Konsens, um die Veranstaltung für beide Seiten sicher und dennoch praktikabel gestalten zu können. Bei der Einholung der entsprechenden Genehmigungen,
dem Ausfüllen von Vordrucken und dem Beibringen von Unterlagen wird Hilfestellung geleistet.
Veranstalter und Vereine haben somit einen einheitlichen Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung. Die Stabsstelle versteht sich als Partner der Vereine und Veranstalter/innen.
Neben der Ordnungsbehörde, werden auch die Polizei, die Bauordnungsbehörde, das Amt f.
Feuerschutz und Rettungsdienst, oder die vom Veranstalter beauftragte Securityfirma im Vorfeld
zu Gesprächen, zwecks Erzielung eines Benehmens, beteiligt.
Die Einrichtung der Stabsstelle Veranstaltungen und Vereine hat sich, ebenso wie auch die sachliche Nähe der Stabsstelle zu den ordnungsrechtlichen Themen, bewährt. Die Erfahrungen sind
sehr positiv und die Vereine sind dankbar, dass sie bei dem komplexen Thema einer Veranstaltungsplanung, und – durchführung begleitet und unterstützt werden. Die Stabsstelle erfährt auch
Kritik und muss oft viel Überzeugungsarbeit leisten, wenn es darum geht, das Erfordernis notwendiger Auflagen zu begründen. Die Vereine/Veranstalter/innen sollen dabei keineswegs gegängelt
werden, aber es ist die kommunale Aufgabe mit den Genehmigungen und Auflagen für eine sichere Veranstaltung zu sorgen und somit dem Publikum nach dem Motto „safety first“ einerseits eine
sichere und schöne Veranstaltung zu bieten und andererseits strafrechtliche Konsequenzen für
Veranstalter/innen/Vereine und Behörde im Ereignisfall auszuschließen.
Zu 3.
Die Stabsstelle Veranstaltungen und Vereine wird auf der Homepage der Stadt Erftstadt vorgestellt. Es gibt auch einen Flyer zur Stabsstellenarbeit. Trotz aller Öffentlichkeitsarbeit in dem Bereich wird immer das persönliche Gespräch empfohlen, da sich die Veranstaltungen häufig voneinander unterscheiden und man bei jeder Veranstaltung auf aktuelle Erfordernisse eingehen muss.
(Erner)
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