Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
214 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
21.06.18, 15:03
Aktualisiert
21.06.18, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Frau StV
Claudia Siebolds
Ulmenstraße 6
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Eigenbetrieb Immobilien
Holzdamm 10
Dr. Risthaus
0 22 35 / 409-417
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Ihr Zeichen
22.05.2018
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 11.05.2018
Rat
Betrifft:
Datum
öffentlich
F 257/2018
04.07.2018
Anfrage bzgl. Asbestsanierung in der ehemaligen Förderschule in E.-Friesheim
Sehr geehrte Frau Siebolds,
wegen seiner Produkteigenschaften (Festigkeit, Hitzebeständigkeit) wurde Asbest bis gegen Ende
des vergangenen Jahrhunderts vielfältig verwendet und ist auch heute noch im Gebäudebestand
in zahlreichen Bauprodukten zu finden. Die Verwendung von Asbest wurde in Deutschland erst im
Jahr 1995 untersagt, ein EU-weites Verbot gibt es seit 2005.
Von Asbest geht insbesondere dann eine Gesundheitsgefahr aus, wenn dieser in schwach gebundener Form mit einem Faseranteil größer 60 % verbaut wurde, z.B. als Spritzasbest. Im Gegensatz
dazu ist in Zement fest gebundener Asbest weitgehend ungefährlich.
Es muss vermieden werden, dass durch mechanische Belastungen Asbestfasern freigesetzt werden. Daher lasse ich vor umfangreichen Sanierungsmaßnahmen regelmäßig die Gebäude daraufhin überprüfen, ob Schadstoffe verbaut sein könnten, die im Zuge der Baumaßnahmen freigesetzt
werden könnten.
In Putzen und Spachtelmassen ist Asbest als Zuschlagsstoff in den 1960er und 70er Jahren umfangreich verwendet worden. Die Analysemethoden, um Asbest auch in den dabei auftretenden
Konzentrationen überhaupt nachweisen zu können, wurden erst vor kurzem entwickelt.
Ihre Fragen zur ehemaligen Förderschule in Erftstadt-Friesheim beantworte ich wie folgt:
Zu 1.:
Asbest in gebundener Form und in einer sehr schwachen Konzentration wurde in der ehemaligen
Förderschule Friesheim im Erdgeschoss des zweigeschossigen Gebäudeteils festgestellt. Er wurde dort in dem auf die Betonpfeiler aufgebrachten Putz verbaut.
Zu 2.:
Wie bereits ausgeführt, lasse ich die Bauteile untersuchen, an denen Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen. Die sonstigen Gebäudeteile und die Turnhalle wurden nicht untersucht.
Zu 3.:
Asbest in gebundener Form, insbesondere in Putzen und Spachtelmassen, wurde sehr großflächig
genutzt. Ich gehe daher davon aus, dass in anderen Gebäudeteilen der Förderschule Friesheim,
und auch in anderen Gebäuden der Stadt, Asbest verbaut wurde.
Zu 4.:
Von Asbest in gebundener Form, wie er jetzt in Teilen des Gebäudes der ehemaligen Förderschule Friesheim gefunden wurde, geht keine Gesundheitsgefahr für die Nutzerinnen und Nutzer der
Einrichtung aus.
Zu 5.:
Eine Gesundheitsgefahr könnte von Asbest in gebundener Form ausgehen, wenn die Fasern
durch mechanische Beanspruchung freigesetzt werden. Daher habe ich, vor Beginn der Umbaumaßnahmen, entsprechende Schadstoffanalysen durchführen lassen. Die belasteten Bauteile
wurden fachgerecht entsorgt. Es wurde geprüft, dass bei den Maßnahmen keine Fasern freigesetzt wurden.
Da weder für die Nutzerinnen und Nutzer, noch für die Handwerker, eine Gesundheitsgefahr vorlag, war eine Information über die durchgeführten Baumaßnahmen nicht erforderlich.
Zu 6.:
Es hat zu keiner Zeit eine Gesundheitsgefahr für die Nutzerinnen und Nutzer der ehemaligen Förderschule bestanden. Bei der Sanierung handelte es sich um eine relativ kleine Baumaßnahme,
die unter Berücksichtigung aller einschlägigen Vorschriften von einem Fachunternehmen durchgeführt wurde. Es handelte sich nicht um eine „gesundheitsgefährdende Maßnahme“. Daher war eine
Information der politischen Gremien nicht erforderlich.
In Vertretung
(Hallstein)
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