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Anfrage (Anfrage bzgl. Bepflanzung eines Grundstücks in E.-Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
147 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
21.06.18, 15:03
Aktualisiert
11.10.18, 15:01
Anfrage (Anfrage bzgl. Bepflanzung eines Grundstücks in E.-Gymnich)

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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Frau StV Gabriele Molitor Am Schießendahl 29a 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Umwelt und Planungsamt Holzdamm 10 Frau Seyfried 0 22 35 / 409-324 Mein Zeichen Ihr Zeichen 22.05.2018 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 14.05.2018 Rat Betrifft: Datum öffentlich F 260/2018 04.07.2018 Anfrage bzgl. Bepflanzung eines Grundstücks in E.-Gymnich Der neue Drogeriemarkt im Ortsteil Gymnich ist Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) Nr. 116A, Erftstadt-Gymnich, Drogeriemarkt, welcher den seit 2005 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 116, Erftstadt-Gymnich, Lindgesweg teilweise überlagert. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen, unter anderem für das Grundstück des Drogeriemarktes, wurden im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 116 bilanziert und zum einen innerhalb, zum anderen außerhalb des Plangebiets umgesetzt. Die im ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 116 festgesetzte Gebietseingrünung (Baumreihe) entlang der Dirmerzheimer Straße (mit Ausnahme einer zweiten Zufahrt) wurde auch im Bebauungsplan Nr. 116A beibehalten. Lediglich die im Bebauungsplan Nr. 116 an der Grundstücksgrenze REWE-Markt / Drogeriemarkt vorgesehene Eingrünung zur optischen Abschirmung gegenüber der geplanten Wohnbebauung ist entfallen. Da der Drogeriemarkt zukünftig von Bebauung umschlossen und zum überwiegenden Teil durch eine Verkehrsfläche von der nordwestlich geplanten Bebauung getrennt ist, wurde auf eine weitere Eingrünung verzichtet. (Hallstein)