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Anfrage (Anfrage bzgl. Sicherheit in den Flüchtlingsunterkünften)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
161 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
21.06.18, 15:03
Aktualisiert
21.06.18, 15:03
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren Holzdamm 10 0 22 35 / 409-115 Mein Zeichen Ihr Zeichen Fr. Röttgen 18.05.2018 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 24.05.2018 Rat Betrifft: Datum öffentlich F 273/2018 04.07.2018 Anfrage bzgl. Sicherheit in den Flüchtlingsunterkünften Sehr geehrter Herr Bohlen, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Was genau ist passiert? Am 08.05.2018 gegen 12:00 Uhr hat ein geduldeter und ausreisepflichtiger Bewohner aus Guinea in der Gemeinschaftsunterkunft Brabanter Weg 1 einen ebenfalls aus Guinea stammenden Asylbewerber, während er schlief mit einem Messer attackiert und mehrere Schnitt- und Stichverletzungen am Oberkörper, beigebracht. Der Geschädigte wurde im Krankenhaus versorgt und konnte bereits am nächsten Tag entlassen werden. Der Beschuldigte wurde am 08.05.2018 von der Polizei in Gewahrsam genommen. Es wurde Anzeige wegen Körperverletzung durch den Geschädigten erstattet. Nach erfolgter Gefährderansprache wurde er am nächsten Tag entlassen. Da der Fachdienst Migration und die Polizei starke Bedenken hatten, dass es zu einem erneuten Übergriff oder Racheakt kommen könnte, erfolgte eine räumliche Trennung der Kontrahenten. Der Geschädigte wurde in die Gemeinschaftsunterkunft Radmacherstr. untergebracht. Der Beschuldigte verblieb im Brabanter Weg. Er ist dort seit dem Vorfall allein in einem Raum untergebracht. Der Container wird täglich durch die Schicht-Einrichtungsbetreuer kontrolliert. Am 11.05.2018 kam es zwischen den beiden Kontrahenten erneut zu einem Übergriff. Die diensthabende SchichtEinrichtungsbetreuerin informierte uns, dass der Geschädigte den Beschuldigten in Lechenich angetroffen hat und ihn mit einem Messer verfolgt hat. Dieser konnte Zuflucht bei der Polizeiwache in Lechenich finden und hat dort Anzeige erstattet. Aufgrund dessen wurde am 16.05.2018 in Abstimmung mit der Polizei in Kerpen und der Ausländerbehörde eine Ordnungsverfügung bzgl. einer Umzugsauflage für den Beschädigten erwirkt, da er sich noch im Asylverfahren befindet. Mit der Unterstützung der Stadt Hürth, die sich dankenswerter Weise bereit erklärt hat den Geschädigten aufzunehmen, wurde dieser am 18.05.2018 vorübergehend nach Hürth zugewiesen und dort in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Die Ausländerbehörde bemüht sich aktuell über die zuständige Bezirksregierung eine endgültige Umverteilung des Beschädigten in eine weiter entfernt liegende Gemeinde zu erwirken. 2. Welche Maßnahmen hat die Stadt Erftstadt als Betreiber dieser Flüchtlingsunterkünfte im Vorfeld, aber auch im Nachhinein, getroffen, um Streitigkeiten mit Körperverletzung zu vermeiden? Seit der Einstellung der drei Einrichtungsbetreuer im Schichtdienst hat sich in den Abendstunden und an den Wochenenden die Präsenz des städtischen Personals in den Anlagen erhöht. Es finden täglich gemeinsame Kontrollen in den Großanlagen vom Schicht-Hausmeister und SchichtEinrichtungsbetreuer statt. Die Bewohner haben in den drei Schicht-Einrichtungsbetreuern in der Zeit von 15:30 Uhr bis 00:00 Uhr und ganztägig an Wochenenden und Feiertagen, stets einen kompetenten Ansprechpartner an den sie sich mit ihren Problemen wenden können und der bei auftretenden Problemen deeskalierend interveniert. Generell lässt sich feststellen, dass durch die Präsenz der Schicht-Einrichtungsbetreuer die Sicherheitslage sowie das Sicherheitsgefühl bei den Bewohnerinnen und Bewohner der Großanlagen erheblich verbessert wurde. Im Rahmen der Gewaltschutzinitiative zum Schutz von Frauen und Kinder in den Anlagen wird aktuell im Brabanter Weg, als Modellanlage, ein Gewaltschutzkonzept entwickelt und Mindeststandards formuliert. Das Konzept wird bis Ende des Jahres fertiggestellt und den entsprechenden Ratsgremien vorgestellt. Die Stadt Erftstadt hatte sich für das Modellprojekt beworben und den Zuschlag erhalten. Die Stelle der Gewaltschutzkoordinatorin, die dieses Konzept z.Z. entwickelt läuft Ende 2018 aus. Sie wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert. Beabsichtigt ist, das entwickelte Gewaltschutzkonzept dann an alle städtischen Gemeinschaftsunterkünfte zu übertragen. Die persönlichen Probleme der Flüchtlinge (Traumatisierungen, psychische und körperliche Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen, Suchtprobleme) sowie die integrationsbedingten Aspekte (Schule, Ausbildung, Arbeit) erfordern eine Belegungsplanung die Rücksicht auf die Belange der Flüchtlinge nimmt. Aus sicherheitsrelevanten Aspekten ist es unumgänglich, je länger die Verweildauer in den Gemeinschaftsunterkünften dauert, dass die Belegung großzügiger gehandhabt werden muss. Das Unterbringungskonzept der Stadt Erftstadt sieht hierfür einen 25% -igen Abzug von der Gesamtbelegungskapazität vor, z.B. für traumatisierte Flüchtlinge, für Flüchtlinge die arbeiten, in einer Ausbildung sind oder eine Schule besuchen, aber auch für Flüchtlinge die aufgrund ihrer Persönlichkeit (z.B. aggressiv) sozial nicht kompatibel sind. Der Fachdienst Migration und Integration versucht soweit es die Kapazität der Gemeinschaftsunterkunft zulässt, den o.a. Kreis der Flüchtlinge einzeln in den Räumlichkeiten unterzubringen. Die aktuelle beengte Unterbringungssituation lässt vereinzelt nicht zu, dass Rücksicht auf alle Belange genommen werden kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versuchen immer wieder durch Einzel- oder Gruppengespräche schon im Vorfeld, unumgängliche Konflikte unter den Bewohnern zu begegnen. Notfalls werden zur Vermeidung der Gewalteskalation auch Umzüge organisiert, um absehbare Konflikte zu entschärfen. -2- Eine gänzliche Vermeidung von Streitigkeiten mit oder ohne Körperverletzung ist nicht möglich. 3. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung im Vorfeld und im Nachhinein zum Schutz der im Auftrag der Stadt in der Einrichtung Brabanter Weg, aber auch in sonstigen Einrichtungen, arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bisher durchgeführt? 2017 wurde eine Gefährdungsbeurteilung für den Fachdienst Migration und Integration erstellt. Unter anderem wurde ermittelt, dass neben den ansteckenden Erkrankungen z.B. Hepatitis, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gefahr ausgesetzt sind psychische Belastung zu erleiden und oder in Gewaltsituationen geraten können, welche die körperliche Unversehrtheit gefährden können. Die Abteilungsleitung des Fachdienstes arbeitet eng mit der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit der Stadt Erftstadt zusammen. Hierzu finden bzgl. der Arbeitssicherheit jährliche Unterweisungen der Mitarbeiter statt, die u.a. auch das Thema Deeskalation behandeln. Im Rahmen der Gewaltschutzkonzeption sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Migration und Integration bei der Entwicklung beteiligt und haben aktiv das Konzept mitentwickelt. Es fanden hierzu bereits zwei zweitägige Inhouse Schulungen statt. Darüber hinaus nehmen die Einrichtungsbetreuer an Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen bzgl. Deeskalation teil. Die zwei festangestellten Einrichtungsbetreuer haben nach der Festeinstellung an einer einjährigen begleitenden Fortbildung teilgenommen, die verstärkt auch auf das Thema Deeskalation und Einschätzung und Vermeidung von Gefahrensituationen eingehen. Die Kosten hierfür hat das Sozialamt der Stadt Erftstadt getragen. Bisher ist dem Fachdienst kein Vorfall bekannt, an dem ehrenamtliche Helfer bedroht oder Gewalt ausgesetzt waren. Dazu trägt sicherlich auch die hervorragende Arbeit der Ehrenamtskoordinatorin, Frau Pratsch-Kleber bei, die etliche Fortbildungen für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im Flüchtlingsbereich organisiert. Unter anderem stellt sie auch ein persönliches Beratungsangebot für Probleme der Ehrenamtlichen in ihre alltägliche Arbeit bereit . 4. Bleibt die Stadtverwaltung angesichts der jüngsten Erfahrung bei ihrer Haltung, dass ein professioneller Wachdienst weder am Tag noch in der Nacht erforderlich ist? Vereinzelte Gewaltsituationen können weder vorhergesagt noch gänzlich ausgeschlossen werden. Solange es dabei bleibt, dass Gewaltsituationen vereinzelt auftreten und ausreichendes und qualifiziertes Personal für die Betreuung der Bewohner sowie ausreichende Kapazitäten für die Unterbringung der Flüchtlinge vorhanden sind, bleibt die Stadtverwaltung bei Ihrer Haltung, dass die Hinzuziehung eines professionellen Wachdienstes nicht erforderlich ist. Sollte jedoch, trotz vorhandenen Personals, die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner oder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter massiv gefährdet sein, schließt die Stadtverwaltung den temporären Einsatz eines professionellen Wachdienstes nicht aus, bis sich eine solche Situation wieder entspannt hat. -3- Aktuell ist z.B. aufgrund der speziellen Situation in der Notunterkunft in Erp der Hochstr. 1 (ehemaliges Allianz Gebäude) die ergänzende Heranziehung eines professionellen Wachdienstes, täglich in der Zeit 22:00bis 01:00 erfolgt. Die Gefahrenlage wird wöchentlich in der Teamsitzung des Fachdienstes Migration und Integration besprochen, an denen auch die Kolleginnen und Kollegen der Arbeiterwohlfahrt teilnehmen. In der Vergangenheit ist es vor der Einstellung der drei Schicht-Einrichtungsbetreuer bisher lediglich zwei Mal vorgekommen, dass in der Großanlage Brabanter Weg 1, aufgrund der Sicherheitslage, ein professioneller Wachdienst hinzugezogen werden musste. In Vertretung (Breetzmann) -4-