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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Schaffung eines sicheren Rad-/Gehweges auf der Bonner Straße, E.-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
21.06.18, 15:03
Aktualisiert
21.06.18, 15:03
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Schaffung eines sicheren Rad-/Gehweges auf der Bonner Straße, E.-Lechenich) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Schaffung eines sicheren Rad-/Gehweges auf der Bonner Straße, E.-Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 150/2018 1. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 08.06.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 26.06.2018 Anregung bzgl. Schaffung eines sicheren Rad-/Gehweges auf der Bonner Straße, E.Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: - 65 Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die aus der Sitzung des Bauausschusses Straßen vom 29.05.2018 ergänzend an die Verwaltung ergangenen Fragestellungen und Prüfaufträge werden wie folgt beantwortet: 1. Für eine Verlängerung bzw. Komplettierung der Rad- und Gehwegverbindung zwischen dem Bebauungsplangebiet BP 148 und der Bushaltestelle im Bereich des Kreisverkehres Bonner Straße/Bonner Ring/Kölner Ring wäre ein ca. 110 Meter langes und 2,50 Meter breites Teilstück herzustellen. Bei zusätzlicher Erstellung dieses Teilstückes im Rahmen der ausgeschriebenen Maßnahme Rad-/Gehweg BP 148 (Rad- u. Gehweg nur innerhalb des Geltungsbereiches des BP 148) entstehen im dortigen Auftrag Mehrkosten i.H.v. ca. 33.000,- € brutto. 2. Erschließungs- bzw. Anliegerkosten fallen für das hier beantragte Verlängerungsteilstück nicht an. Hierauf wurde bereits in der Ursprungvorlage eingegangen. Wohl fallen Erschließungsbeiträge für die begrenzte Herstellung des Geh- u. Radweges innerhalb des Geltungsbereiches des BP 148 an, da die Herstellung des Geh. u. Radweges in diesem Bereich ausdrücklich planerische und verbindliche Maßgabe zur Anbindung und Erschließung der Grundstücke im Bebauungsplangebiet ist. Mittel für diese ggf. zusätzliche Maßnahme sind im Haushalt 2018 nicht vorgesehen. Gemäß § 51, Abs. 6 der Bauordnung NRW können eingenommene Mittel aus der Ablöse von Stellplatzverpflichtungen gemäß Stellplatzablösesatzung u.a. für investive Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, wie auch für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs verwendet werden. Hierunter könnte man die Maßnahme evtl. fassen und sie dann auch entsprechend über vorgehaltene Sonderposten aus der Stellplatzablöse finanzieren. Ansonsten könnte die Anregung ggf. nur aus Minderaufwendungen bei anderen Maßnahmen finanziert und umgesetzt werden. 3. Lediglich die Markierung eines Geh- u. Radweges auf der vorhandenen Fahrbahn als Alternativlösung scheidet aus, da die vorhandene Straßenbreite hierfür nicht ausreichend ist. 4. Eine Erweiterung der Vergabevorlage V 207/2018 im Sinne der Anregung ist möglich. Hierzu verweise ich auf die diesbezüglich korrespondierende 1. Ergänzungsvorlage zur V 207/2018. In Vertretung (Hallstein) -2-