Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
146 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
21.06.18, 15:03
Aktualisiert
21.06.18, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 328/2018
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 19.06.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
04.07.2018
Bemerkungen
beschließend
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 177, E.-Lechenich, Frenzenstraße
Klarstellung des Satzungsbeschlusses vom 20.03.2018
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat stellt klar, dass sich die Vorbehaltsformulierung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt
Nr. 24, Ziffer II, in der Niederschrift der Sitzung vom 20.03.2018
(„Vorbehaltlich der Zustimmung zum Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 177, Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 177, Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße,
gem. § 10 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes NordrheinWestfalen (GO NW) als Satzung nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen.“)
durch die Billigung des Durchführungsvertrages, dokumentiert unter Tagesordnungspunkt Nr. 23
der Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018, erledigt hat.
Begründung:
Da Verträge normalerweise Inhalte aufweisen, die dem Datenschutz unterliegen, werden diese
üblicherweise im nichtöffentlichen Teil der politischen Gremien vorgelegt. So war der Beschluss
zur Billigung des Durchführungsvertrages zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 177 ursprünglich für den nichtöffentlichen Teil der politischen Gremien im März diesen Jahres gefertigt
und der Satzungsbeschluss im Beschlussvorschlag mit einem Vorbehalt versehen worden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit und mit Zustimmung des Vorhabenträgers wurde die Beratung
im öffentlichen Teil vor dem Satzungsbeschluss vorgenommen. Hierbei wurde jedoch unterlassen,
die Formulierung des Beschlusses anzupassen, d.h. den hinfällig gewordenen „Vorbehalt“ zu streichen.
Der Rat stellt mit diesem Beschluss klar, dass sich der „Vorbehalt“ im Beschlusstext zum Satzungsbeschluss erledigt hat. Die Entscheidung über den vom Vorhabenträger unterzeichneten
Durchführungsvertag wurde vom Rat in seiner Sitzung am 20.03.2018 vor dem Satzungsbeschluss
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 177 getroffen.
In Vertretung
(Hallstein)
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