Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
21.06.18, 15:03
Aktualisiert
05.07.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 198/2018 1. Ergänzung
Az.: 61. 21-20/ 184
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 20.06.2018
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Dezernat 6
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
04.07.2018
Bemerkungen
beschließend
Neugestaltung der Köttinger Straße zwischen dem neu errichteten Kreisverkehr Köttinger Straße/ Gartenstraße und der Einmündung Köttinger Straße in die Carl-SchurzStraße; Vorstellung der Planvarianten (Vortrag)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Beschluss der politischen Gremien zur Neugestaltung der Köttinger Straße wird bestätigt und
um folgenden Zusatz ergänzt: Bei Planvariante 1 wird zusätzlich im Einmündungsbereich zur CarlSchurz- Straße eine Linksabbiegepur für 1 – 2 PKW berücksichtigt und die Planung entsprechend
angepasst.
Begründung:
Auf Grundlage der Ergebnisse der Verkehrstechnischen Einschätzung der Köttinger Straße von
März 2017 und des Verkehrskonzeptes Liblar von August 2015 hatte das Ingenieurbüro Fischer
zwei Planungsvarianten erarbeitet, über die in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 08.05.2018, des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 15.05.2018 und im Bauausschuss Straßen am 29.05.2018 beraten wurde.
Alle Ausschüsse sind folgendem Beschlussentwurf gefolgt.
„…I. Zur Neugestaltung der Köttinger Straße zwischen der Gartenstraße/ dem Kreisverkehr und
der Carl-Schurz-Straße wird die vom Ingenieurbüro Fischer vorgestellte Planvariante 1 beschlossen.
II. Die beschlossene Planvariante dient als Grundlage für die Erarbeitung der weiterführenden Planungen und die Beantragung von Fördermitteln.
III. Mit der Erschließung der drei Mehrfamilienhäuser im Bebauungsplangebiet Dechant-LindenWeg werden die beiden Stellplätze vor dem Ärztehaus (Hs. Nr. 9 -11) in den Dechant-Linden-Weg
entsprechend dem Vorschlag der Planvarianten verlegt. …“
Planvariante 1 spart den Knoten Köttinger Straße/ Carl- Schurz- Straße aus, da hierüber noch beraten werden sollte. Im Arbeitskreis Masterplan Liblar am 12.06.2018 wurde nun intensiv über die
Verkehrsregelung und damit auch über die Gestaltung des Knotenpunktes diskutiert. Die Diskussion sowie deren Ergebnisse sind in der Vorlage V 293/ 2018 – Masterplan Liblar, Beschluss über
die Verkehrsregelung im Bereich Carl- Schurz- Straße zu entnehmen. Im Ergebnis schlägt die
Verwaltung vor, die Verkehrsregelung an der Einmündung Carl-Schurz-Straße/ Köttinger Straße
beizubehalten. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses aber den Einmündungsbereich in die Carl- Schurz- Straße durch bauliche Maßnahmen so umzugestalten, dass
zu schnelles Einfahren vermieden wird. Aus der Köttinger Straße kommend soll außerdem eine für
1 – 2 PKW ausreichende Linksabbiegespur berücksichtigt werden, um Rückstausituationen zu
vermeiden. Die Berücksichtigung der Linksabbiegespur ist grundsätzlich möglich, ist in Planvariante 1 aber noch nicht enthalten. Daher muss im Ergebnis des Arbeitskreises der Beschluss zur Umgestaltung der Köttinger Straße angepasst werden. Die Planung wird entsprechend überarbeitet.
In Vertretung
(Hallstein)
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