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Beschlussvorlage (Neugestaltung der Köttinger Straße zwischen dem neu errichteten Kreisverkehr Köttinger Straße/ Gartenstraße und der Einmündung Köttinger Straße in die Carl-Schurz-Straße; Vorstellung der Planvarianten (Vortrag))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
21.06.18, 15:03
Aktualisiert
05.07.18, 15:02
Beschlussvorlage (Neugestaltung der Köttinger Straße zwischen dem neu errichteten Kreisverkehr Köttinger Straße/ Gartenstraße und der Einmündung Köttinger Straße in die Carl-Schurz-Straße; Vorstellung der Planvarianten (Vortrag)) Beschlussvorlage (Neugestaltung der Köttinger Straße zwischen dem neu errichteten Kreisverkehr Köttinger Straße/ Gartenstraße und der Einmündung Köttinger Straße in die Carl-Schurz-Straße; Vorstellung der Planvarianten (Vortrag))

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 198/2018 1. Ergänzung Az.: 61. 21-20/ 184 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 20.06.2018 Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM Dezernat 6 gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 04.07.2018 Bemerkungen beschließend Neugestaltung der Köttinger Straße zwischen dem neu errichteten Kreisverkehr Köttinger Straße/ Gartenstraße und der Einmündung Köttinger Straße in die Carl-SchurzStraße; Vorstellung der Planvarianten (Vortrag) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Beschluss der politischen Gremien zur Neugestaltung der Köttinger Straße wird bestätigt und um folgenden Zusatz ergänzt: Bei Planvariante 1 wird zusätzlich im Einmündungsbereich zur CarlSchurz- Straße eine Linksabbiegepur für 1 – 2 PKW berücksichtigt und die Planung entsprechend angepasst. Begründung: Auf Grundlage der Ergebnisse der Verkehrstechnischen Einschätzung der Köttinger Straße von März 2017 und des Verkehrskonzeptes Liblar von August 2015 hatte das Ingenieurbüro Fischer zwei Planungsvarianten erarbeitet, über die in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 08.05.2018, des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 15.05.2018 und im Bauausschuss Straßen am 29.05.2018 beraten wurde. Alle Ausschüsse sind folgendem Beschlussentwurf gefolgt. „…I. Zur Neugestaltung der Köttinger Straße zwischen der Gartenstraße/ dem Kreisverkehr und der Carl-Schurz-Straße wird die vom Ingenieurbüro Fischer vorgestellte Planvariante 1 beschlossen. II. Die beschlossene Planvariante dient als Grundlage für die Erarbeitung der weiterführenden Planungen und die Beantragung von Fördermitteln. III. Mit der Erschließung der drei Mehrfamilienhäuser im Bebauungsplangebiet Dechant-LindenWeg werden die beiden Stellplätze vor dem Ärztehaus (Hs. Nr. 9 -11) in den Dechant-Linden-Weg entsprechend dem Vorschlag der Planvarianten verlegt. …“ Planvariante 1 spart den Knoten Köttinger Straße/ Carl- Schurz- Straße aus, da hierüber noch beraten werden sollte. Im Arbeitskreis Masterplan Liblar am 12.06.2018 wurde nun intensiv über die Verkehrsregelung und damit auch über die Gestaltung des Knotenpunktes diskutiert. Die Diskussion sowie deren Ergebnisse sind in der Vorlage V 293/ 2018 – Masterplan Liblar, Beschluss über die Verkehrsregelung im Bereich Carl- Schurz- Straße zu entnehmen. Im Ergebnis schlägt die Verwaltung vor, die Verkehrsregelung an der Einmündung Carl-Schurz-Straße/ Köttinger Straße beizubehalten. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses aber den Einmündungsbereich in die Carl- Schurz- Straße durch bauliche Maßnahmen so umzugestalten, dass zu schnelles Einfahren vermieden wird. Aus der Köttinger Straße kommend soll außerdem eine für 1 – 2 PKW ausreichende Linksabbiegespur berücksichtigt werden, um Rückstausituationen zu vermeiden. Die Berücksichtigung der Linksabbiegespur ist grundsätzlich möglich, ist in Planvariante 1 aber noch nicht enthalten. Daher muss im Ergebnis des Arbeitskreises der Beschluss zur Umgestaltung der Köttinger Straße angepasst werden. Die Planung wird entsprechend überarbeitet. In Vertretung (Hallstein) -2-