Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
306 kB
Datum
13.09.2018
Erstellt
18.06.18, 18:41
Aktualisiert
24.08.18, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 153/2018
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 21.03.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
19.06.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Bericht über die aktuelle Wohnungsbauförderung in NRW
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Wohnraumförderung des Landes wird neu aufgestellt und in ein Programm für die Jahre
2018 bis 2022 überführt.
Die Landesregierung verfolgt mit dem Wohnungsbauförderungsprogramm (WoFP) 2018 bis 2022
das Ziel, mehr geförderten und somit bezahlbaren Wohnraum in allen Marktsegmenten zu schaffen. Die Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen in der Mietwohnraumförderung (Mietwohnungsbau) wird jedoch von 700 Mio. € (2017) auf 520 Mio. € reduziert. Die
Eigentumsförderung (Selbst genutzter Wohnraum) wird schrittweise und bedarfsgerecht leicht
ausgeweitet.
Die Modernisierung
reduziert.
von
Bestandsimmobilien mit Förderkonditionen wird um fast die Hälfte
Die Förderung von Quartiersmaßnahmen wird deutlich reduziert. Sonderprogramme (Wohnraum
für Menschen mit Behinderungen, für Studierende, experimenteller Wohnungsbau) bleibt wie
bisher bestehen, weil sie weiterhin der Intention der Landesregierung entspricht, zielgruppenscharfe, bedarfsgerechte und innovative Angebote zu schaffen. Zugleich bietet sie Kommunen und Investoren eine mittelfristige Finanzierungsperspektive für größere Projekte.
Die Wohnraumförderung insgesamt wird von Verpflichtungen befreit, wie etwa dem Sanierungszwang beim Erwerb von Bestandsimmobilien oder dem Ausschluss der Neubauförderung in
weiten Teilen des ländlichen Raums. Das WoFP soll das Miteinander von Stadt und Land fördern.
So werden im Rahmen der Quartiersentwicklung und auf der Grundlage kommunaler wohnungspolitischer Handlungskonzepte ab 2018 auch Maßnahmen „regionaler Kooperation“ mit dem
Ziel der Entlastung von Ballungslagen gefördert.
Für dieses Programm wird die Landesregierung insgesamt bis zu 4 Mrd. € zur Verfügung stellen.
Einzelheiten aus dem Förderprogramm können dem 38-seitigen Programm :
https://www.mhkbg.nrw/wohnen/wohneninderStadt/Foerderung/WoFP_2018__2022_Fassung_2018.pdf
entnommen werden.
Die Bundesregierung plant noch für 2018 ein Baukindergeld als staatliche Förderung für den Ersterwerb von Neubau oder Bestand. Familien mit Wohneigentum sollen 1.200 € pro Kind und Jahr
für einen Zeitraum von 10 Jahren erhalten.
Das zu versteuernde Familieneinkommen darf dabei nicht mehr als 75.000 € betragen. Wer über
diesem Grenzwert liegt, erhält kein Baukindergeld. Zusätzlich zu diesem Grenzwert kommt noch
ein Freibetrag von 15.000 € für jedes Kind. Bei einer vierköpfigen Familie mit zwei Kindern erhöht
sich damit die Summe des zu versteuernden Jahreseinkommens, bis zu der ein Anspruch auf das
neue Kinderbaugeld besteht, auf 105.000 €.
Hinweisen möchte ich, dass besonders einkommensschwache Familien nach dem Wegfall des
Baukindergeldes nach der 10-jährigen Laufzeit Probleme mit der weiteren Kreditrückzahlung bekommen könnten. Auf der einen Seite sind 200 € (bei zwei Kindern) weniger monatliche Einnahmen vorhanden, weil das Baukindergeld wegfällt. Wenn dann auf der anderen Seite gleichzeitig
die Sollzinsbindung endet und die Anschlussfinanzierung nur mit höheren Zinsen möglich ist, kann
es zu Zahlungsschwierigkeiten kommen.
Resultierend aus o.g. Programm ergeben sich neue Förderbestimmungen. Damit die alten Förderbestimmungen mit den neuen verglichen werden können, habe ich diese in einer Tabelle aufgeführt und als Anlage beigefügt. Dabei habe ich differenziert nach Mietwohnungsbau, selbst genutztem Wohnraum und Studierendenwohnheimen.
Insgesamt ist das Fördervolumen ab 2018 stark rückläufig gegenüber 2017 (s. nachfolgende
Übersicht):
Übersicht der Gesamtförderhöhen im Zeitrahmen 2017 - 2022
WOFP
Förderbausteine
Mietwohnungsbau
Eigentumsförderung
Modernisierung i.B.
Quartiersmaßnahmen
2017
Mio. €
700
80
150
120
2018
Mio. €
520
80
80
70
-2-
2019
Mio. €
520
80
80
70
2020
Mio. €
500
100
80
70
2021
Mio. €
500
100
80
70
2022
Mio. €
500
100
80
50
Studentischer Wohnungsbau
Gesamt
50
1.100
50
800
50
800
50
800
50
800
Inwieweit die o.g. Konditionen geeignet sind, das proklamierte Ziel zur Schaffung
bezahlbaren Wohnraums zu erreichen, bleibt abzuwarten und ist auf Bundes- und
Landesebene politisch zu bewerten und zu diskutieren.
In Vertretung
(Hallstein)
-3-
50
800